Steuern in den Niederlanden

Auch in den Niederlanden müssen leider Steuern gezahlt werden, jedoch ist das Steuersystem ist etwas anders aufgebaut als in Deutschland. Verschiedene Steuerklassen, wie in Deutschland, gibt es nicht, dadurch entfällt z.B. auch das Ehegattensplitting.

Die Steuererklärung kann in den Niederlanden recht einfach am Computer gemacht werden und direkt online zum Finanzamt, dem Belastingdienst, versandt werden.

 

SteuererklaerungDas Einkommen wird in drei Tarifgruppen, den sogenannten boxen eingeteilt:

  • Box 1 für die Einkünfte aus Arbeit und Wohneigentum
  • Box 2 für Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (mind. 5% Eigentum an einer Kapitalgesellschaft)
  • Box 3 für das vorhandene Vermögen.

Ich gehe hier etwas näher auf die Versteuerung von Box 1 und Box 3 ein, da diese für die meisten Personen relevant sind.

 

Steuer Box 1

Zum Einkommen in Box 1 zählen alle Einkünfte aus Arbeit, d.h. Lohn aus einem Arbeitsverhältnis, Gewinne aus seinem Unternehmen, Rente oder Arbeitslosengeld. Auch ein geringer Prozentsatz (meist 0,70 %) vom Wert des Eigenheims wird dazu gezählt und mit versteuert.

Das Einkommen in Box 1 wird mit Steuersätzen, die in Stufen eingeteilt sind, versteuert. Das heißt jeder zahlt für den ersten Teil seines Jahreseinkommens den Steuersatz von Stufe 1, für den nächsten Teil seines Einkommens die Steuer von Stufe 2 usw.. Die Steuersätze sind für alle, die noch nicht im Rentenalter sind, gleich. Es gibt in den Niederlanden keine Steuerklassen, wie in Deutschland.

In den Steuersätzen sind auch die Beiträge zu den Volksverzekeringen, also den Sozialversicherungen, enthalten.

 

Die Einkommensgrenzen und Steuersätze inkl. Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2024 sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

steuertarife niederlandeTarife für Steuern inklusive Sozialversicherung in den Niederlanden für 2024

Rentner = Personen, die das AOW-Alter erreicht haben. AOW (staatliche Rente) wird 2024 ab 67 Jahren ausgezahlt.

 

Steuer Box 3

Zum Einkommen / Vermögen in Box 3 zählen sämtliche Konten, Sparbücher, Geldanlagen, Aktien, Bargeld und auch eine Zweitwohnung, sowohl im Inland als auch im Ausland. Evtl. vorhandene Schulden werden vom Vermögen wieder abgezogen.

Die Berechnungsmethoden für die Festlegung der Steuern hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Ab 2023 arbeitet man mit einer neuen Methode, wobei man Vermögensarten unterscheidet für die der statt unterschiedlichen Renditen vorgibt, die dann mit einem festgelegten Steuersatz versteuert werden. 2023 betrug dieser Steuersatz 32 %, im Jahr 2024 sind es 36 %.

In den kommenden Jahren will man das System weiter verändern und letztendlich die tatsächlich erwirtschafteten Renditen versteuern. 

 

Box 3 in 2023

Das steuerfreie Vermögen (heffingsvrij vermogen) 2023 liegt bei € 57.000,- ohne und bei € 114.000,- mit fiskalem Partner.

Der Steuersatz für die Einkünfte / Rendite des Vermögens, das über dem Freibetrag liegt, wird mit 32% versteuert. 

Die Einkünfte aus dem Vermögen werden ab 2023 nach der tatsächlichen Verteilung in Spar- und in Anlageverteilung berechnet. Jedoch wird nicht die tatsächliche Höhe der Einkünfte herangezogen, sondern es werden vorab festgelegte Renditen für das Spar- bzw. Anlagevermögen herangezogen.

Schulden können vom Vermögen abgezogen werden, jedoch gilt dabei ein "drempel" von € 3.400,- pro Person (d.h. vom Schuldenbetrag werden € 3.400,- abgezogen). 

Festgelegte Renditen auf das vorhandene Vermögen 2023
  • Rendite Bank- und Sparguthaben sowie Bargeld: 0,36%
  • Rendite Anlagevermögen (z.B. Aktien, Fonds) sowie Immobilienbesitz (WOZ-Wert): 6,17%
  • Rendite Schulden: 2,57%

Um seine Steuer in Box 3 zu berechnen, berechnet man vereinfacht gesagt die Rendite aus dem zu versteuernden Vermögen, die dann mit 32% zu versteuern ist.

Bei der Steuererklärung muss man jedoch nur die entsprechenden Vermögenswerte angeben, die Steuer wird dann automatisch berechnet.

 

Box 3 in 2024

Das steuerfreie Vermögen (heffingsvrij vermogen) liegt 2024 wiederum bei € 57.000,- ohne und bei € 114.000,- mit fiskalem Partner. Der Steuersatz für die Einkünfte / Rendite des Vermögens, das über dem Freibetrag liegt, wird mit 36% versteuert. 

Die Einkünfte aus dem Vermögen werden nach der tatsächlichen Verteilung in Spar- und in Anlageverteilung berechnet. Jedoch wird nicht die tatsächliche Höhe der Einkünfte herangezogen, sondern es wird mit vorab festgelegte Renditen für das Spar- bzw. Anlagevermögen gerechnet.

Schulden können vom Vermögen abgezogen werden, jedoch gilt dabei  2024 ein "drempel" von € 3.700,- pro Person (d.h. vom Schuldenbetrag werden € 3.700,- abgezogen). 

Festgelegte Renditen auf das vorhandene Vermögen 2024
  • Rendite Bank- und Sparguthaben sowie Bargeld: 1,03 %
  • Rendite Anlagevermögen (z.B. Aktien, Fonds) sowie Immobilienbesitz (WOZ-Wert): 6,04 %
  • Rendite Schulden: 2,47 %

Um seine Steuer in Box 3 zu berechnen, berechnet man vereinfacht gesagt die Rendite aus dem zu versteuernden Vermögen, die dann mit 36 % zu versteuern ist.

Bei der Steuererklärung muss man jedoch nur die entsprechenden Vermögenswerte angeben, die Steuer wird dann automatisch berechnet.

 

Sozialversicherungen

Die Beiträge der Sozialversicherungen werden zusammen mit der Lohnsteuer unter dem Namen loonheffing in einem Betrag vom Bruttolohn abgezogen.

Im Einzelnen sind das die Versicherung für die staatliche Rente AOW, die Hinterbliebenenrente und die Versicherung für außerordentliche Krankheitskosten (Pflegeversicherung). Man ist auch gegen Arbeitslosigkeit versichert, aber diese Prämie wird von den Arbeitgebern bezahlt, taucht also in der Lohnabrechnung nicht auf.
Zusätzlich zu den Beiträgen für die staatliche Rente, zahlt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in einen Pensionsfonds ein, der je nach Berufssparte bzw. Betrieb variiert.

 

Vom Arbeitnehmer muss kein einkommensabhängiger Beitrag zur Krankenkasse gezahlt werden. In der Lohnabrechnung taucht deshalb dieser Beitrag nicht auf.

Unabhängig vom Arbeitsverhältnis ist aber jeder Einwohner über 18 Jahren verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Ausnahmen gibt es nur bei ausländischen Rentner und Studenten, die im Ausland krankenversichert sind.
Die Prämie von ungefähr € 120,- bis 150,- monatlich muss selbst bezahlt werden. Selbstständige zahlen zusätzlich auch noch einen einkommensabhängigen Beitrag.

Mehr zur Krankenversicherung, der zorgverzekering, findet ihr in der Rubrik Versicherungen.

 

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30 % - Regelung

Falls ihr über spezifisches Fachwissen verfügt, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten 30 % - Regelung profitieren.

Diese Regelung ermöglicht eine Steuerbefreiung auf 30 % eures Einkommens für einige Jahre. Diese Steuerbefreiung kann nur für Personen beantragt werden, die über Fachwissen verfügen, das auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht bzw. nur in sehr geringem Maße zur Verfügung steht. Außerdem darf euer bisheriger Wohnsitz weder in den Niederlanden, noch in Grenznähe liegen.

Die genauen Voraussetzungen und Kriterien findet ihr auf der Seite des niederländischen Finanzamtes, dem Belastingdienst.

 

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