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Steuererklärung für Ferienhaus
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6 Jahre 10 Monate her #890
von Alla
Steuererklärung für Ferienhaus wurde erstellt von Alla
Hallo,
Wir haben uns letztes Jahr ein Ferienhaus in den Niederlanden gekauft. Nun müssen wir langsam mal unsere Steuererklärung machen.
Es wird ja, wenn ich das richtig gelesen habe in Box 3 Wert Ferienhaus abzgl. Schulden (auf diesem Ferienhaus) berechnet.
Müssen wir noch weitere Boxen ausfüllen (Wohnsitz in Deutschland, kein 2 Wohnsitz in den Niederlanden)
Wissen sie auch zufällig wo wir die Kurtaxe angeben müssen?
Danke und viele Grüße
Alla
Wir haben uns letztes Jahr ein Ferienhaus in den Niederlanden gekauft. Nun müssen wir langsam mal unsere Steuererklärung machen.
Es wird ja, wenn ich das richtig gelesen habe in Box 3 Wert Ferienhaus abzgl. Schulden (auf diesem Ferienhaus) berechnet.
Müssen wir noch weitere Boxen ausfüllen (Wohnsitz in Deutschland, kein 2 Wohnsitz in den Niederlanden)
Wissen sie auch zufällig wo wir die Kurtaxe angeben müssen?
Danke und viele Grüße
Alla
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- nach-holland
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- Moderator
6 Jahre 10 Monate her #891
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Steuererklärung für Ferienhaus
Hallo Alla,
meines Wissens sind nur die Angaben in Box 3 notwendig. Aber ich bin wirklich kein Steuerberater und da ich selbst in NL wohne, fehle mir da auch die praktischen Erfahrungen.
Zu Sicherheit würde ich bei Finanzamt in NL anrufen, da gibt es eine extra Info-Telefonnummer für Ausländer: +31 555 385 385
Die Kurtaxe muss über die entsprechende Gemeinde angegeben werden. Als "Neuling" muss man sich dafür anmelden, danach kommt die Aufforderung zur Steuer-Erklärung normalerweise per Brief. Mal auf der Website der Gemeinde nachschauen, meist kann man das online erledigen.
LG Simone
meines Wissens sind nur die Angaben in Box 3 notwendig. Aber ich bin wirklich kein Steuerberater und da ich selbst in NL wohne, fehle mir da auch die praktischen Erfahrungen.
Zu Sicherheit würde ich bei Finanzamt in NL anrufen, da gibt es eine extra Info-Telefonnummer für Ausländer: +31 555 385 385
Die Kurtaxe muss über die entsprechende Gemeinde angegeben werden. Als "Neuling" muss man sich dafür anmelden, danach kommt die Aufforderung zur Steuer-Erklärung normalerweise per Brief. Mal auf der Website der Gemeinde nachschauen, meist kann man das online erledigen.
LG Simone
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