Passend zur Urlaubszeit gibt es einen tollen Fotowettbewerb auf Nach Holland.

Gesucht wird euer schönstes Holland-Foto. Ganz egal, ob von diesem Jahr oder aus eurer Kindheit – Hauptsache Holland. Windmühlen, Tulpen, Grachten, Strand oder auch ganz was anderes.

Mach mit und gewinne!fotowettbewerb

Zeig uns DEIN Holland und mach mit beim Fotowettbewerb!

Schicke dazu einfach dein schönstes Holland-Foto an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder sende eine Nachricht mit Foto an die Facebookseite von Nach Holland. Bitte nur ein Foto pro Teilnehmer und natürlich selbst gemacht. Nett wäre es, wenn ihr mit angebt wo und wann das Foto entstanden ist und euren Namen. Aber auch ohne diese Angaben könnt ihr am Fotowettbewerb teilnehmen. Einsendeschluss ist der 15. August 2013.

Die schönsten Fotos werden im Nach Holland Blog und auf der Facebookseite nach dem Einsendeschluss veröffentlicht und zur Abstimmung freigegeben. Mit einer Teilnahme am Wettbewerb stimmt ihr automatisch dieser Veröffentlichung zu.

 

Gewinne

Das Foto mit den meisten Stimmen gewinnt einen 50,- Euro Gutschein für ein Fotobuch von Kodak! Zusätzlich werden unter allen Teilnehmern noch zwei weitere Gutscheine verlost.

Das Fotobuch erstellt ihr ganz einfach selbst mit euren eigenen Fotos an eurem Computer mit der kostenlosen Software von Kodak. Die fertige Datei wird dann an Kodak verschickt und ihr bekommt euer fertiges Fotobuch bequem nach Hause geliefert. Die Kodak Fotobücher gibt es in verschiedenen Formaten und mit bis zu 40 Seiten. Der Einband aus stabilem und schönem Leinen ist in mehreren Farben erhältlich.

Also los - Mach mit und gewinne!

 

Hinweis: Die Gewinne bei diesem Fotowettbewerb werden von Kodak zur Verfügung gestellt.

Nach Holland behält sich das Recht vor, Fotos, die nicht dem Thema entsprechen, von der Teilnahme auszuschließen. Mit dem Einreichen des Fotos sichert der Teilnehmer zu, dass er Inhaber sämtlicher, für das Einreichen des Fotos erforderlichen Rechte ist oder diese Rechte eingeholt hat.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

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