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Kategorie Arbeiten
Pflegeberufe in Holland
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10 Jahre 10 Monate her #120
von Ines
Ines antwortete auf Aw: Pflegeberufe in Holland
Ok, ich schick dir das mal per Email. Danke dir
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10 Jahre 10 Monate her #121
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Pflegeberufe in Holland
Hallo Ines,
Da haben sie sich aber nicht viel Mühe gegeben mit der Antwort. Es ist leider nur eine Standard Antwort mit dem gleichen Text, wie auf ihrer Webseite. Also leider nichts zu deiner konkreten Situation.
Ich werde es aber mal übersetzen und hier reinstellen, dauert nur ein bisschen.
Ich versuche mal, ob ich noch irgendwo konkrete Information bekomme.
Hast Du eigentlich schon mal in Deutschland beim Altenpflegeverband oder so nachgefragt?
Guß Simone
Da haben sie sich aber nicht viel Mühe gegeben mit der Antwort. Es ist leider nur eine Standard Antwort mit dem gleichen Text, wie auf ihrer Webseite. Also leider nichts zu deiner konkreten Situation.
Ich werde es aber mal übersetzen und hier reinstellen, dauert nur ein bisschen.
Ich versuche mal, ob ich noch irgendwo konkrete Information bekomme.
Hast Du eigentlich schon mal in Deutschland beim Altenpflegeverband oder so nachgefragt?
Guß Simone
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- Ines
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10 Jahre 10 Monate her #122
von Ines
Ines antwortete auf Aw: Pflegeberufe in Holland
Eigentlich nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dir mir weiterhelfen können, was das Arbeiten in Holland angeht.
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- Ines
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10 Jahre 10 Monate her #123
von Ines
Ines antwortete auf Aw: Pflegeberufe in Holland
So, ich hab mal eine Anfrage an den Altenpflegeberufsverband geschickt, danke für den Tipp.
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- nach-holland
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10 Jahre 10 Monate her #124
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Pflegeberufe in Holland
Also hier mal die Übersetzung des E-mails, gleichzeitig die Hinweise zur Resgistrierung im BIG Register (notwendig für Berufe in der Gesundheitsvorsorge in Holland):
Möchten Sie mit einem ausländischen Diplom in der niederländischen Gesundheitsversorgung arbeiten, müssen Sie die Qualitätsanforderungen der niederländische Regierung erfüllen:
- Sie haben ein gültiges Diplom (Ausbildungszeugnis)
- Sie dürfen Ihren Beruf ohne Einschränkungen ausüben
- Sie haben für die Registrierung bezahlt
- Sie stehen nicht unter Aufsicht (Vormundschaft) wegen einer psychischen Störung
Darüber hinaus gelten eine Reihe von zusätzlichen Bedingungen. Diese ist abhängig von:
- dem Land, wo Sie das Diplom erhalten haben
- das Datum, wann Sie das Diplom erhalten haben (siehe Liste der bezeichneten Qualifikationen)
- das Datum, wann Sie begann die Ausbildung begonnen haben (siehe Liste der bezeichneten Qualifikationen)
- Ihre Nationalität
- den Beruf, für den Sie sich bewerben
Folgen sie dem schrittweisen Plan auf unserer Website, um den Antrag passend zu Ihrer Situation zu erhalten.
In der EU gibt es Abkommen für die gegenseitige Anerkennung der Diplome in der Gesundheitsversorgung. Für fünf Berufe kann das eine direkte Eintragung in das Register BIG bedeuten. Nämlich Apotheker, Arzt, Zahnarzt, Hebamme und (allgemeine) Krankenschwester (siehe Liste der bezeichneten Qualifikationen). Für die anderen Berufe des Artikels 3 sind keine europäischen Vereinbarungen gemacht. Um in das Register aufgenommen zu werden, müssen Sie ein anderes Verfahren durchlaufen. Haben Sie einen Abschluss in einem europäischen Land und eine europäische Staatsbürgerschaft und Ihr Studium ist auf der Liste der bezeichneten Qualifikationen, dann kommen Sie für eine direkte Anmeldung in Anmerkung.
Bearbeitung der Anfrage
Wenn ihre Unterlagen vollständig sind und Sie die Anforderungen erfüllen, werden Sie ins BIG-Register aufgenommen. Falls sich bei der Beurteilung herausstellt, dass ihre Bewerbung nicht die Voraussetzungen erfüllen, dann werden Sie nicht registriert. Sie werden dann von uns benachrichtigt und erhalten Informationen über das Verfahren, das auf Sie dann zutrifft. Wenn ein Befähigungsnachweis für Sie ausgestellt wird, können Sie damit dann in das BIG Register eingeschrieben werden.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie auch auf der Website www.bigregister.nl nachlesen oder kontaktieren Sie uns via info@bigregister.nl
Möchten Sie mit einem ausländischen Diplom in der niederländischen Gesundheitsversorgung arbeiten, müssen Sie die Qualitätsanforderungen der niederländische Regierung erfüllen:
- Sie haben ein gültiges Diplom (Ausbildungszeugnis)
- Sie dürfen Ihren Beruf ohne Einschränkungen ausüben
- Sie haben für die Registrierung bezahlt
- Sie stehen nicht unter Aufsicht (Vormundschaft) wegen einer psychischen Störung
Darüber hinaus gelten eine Reihe von zusätzlichen Bedingungen. Diese ist abhängig von:
- dem Land, wo Sie das Diplom erhalten haben
- das Datum, wann Sie das Diplom erhalten haben (siehe Liste der bezeichneten Qualifikationen)
- das Datum, wann Sie begann die Ausbildung begonnen haben (siehe Liste der bezeichneten Qualifikationen)
- Ihre Nationalität
- den Beruf, für den Sie sich bewerben
Folgen sie dem schrittweisen Plan auf unserer Website, um den Antrag passend zu Ihrer Situation zu erhalten.
In der EU gibt es Abkommen für die gegenseitige Anerkennung der Diplome in der Gesundheitsversorgung. Für fünf Berufe kann das eine direkte Eintragung in das Register BIG bedeuten. Nämlich Apotheker, Arzt, Zahnarzt, Hebamme und (allgemeine) Krankenschwester (siehe Liste der bezeichneten Qualifikationen). Für die anderen Berufe des Artikels 3 sind keine europäischen Vereinbarungen gemacht. Um in das Register aufgenommen zu werden, müssen Sie ein anderes Verfahren durchlaufen. Haben Sie einen Abschluss in einem europäischen Land und eine europäische Staatsbürgerschaft und Ihr Studium ist auf der Liste der bezeichneten Qualifikationen, dann kommen Sie für eine direkte Anmeldung in Anmerkung.
Bearbeitung der Anfrage
Wenn ihre Unterlagen vollständig sind und Sie die Anforderungen erfüllen, werden Sie ins BIG-Register aufgenommen. Falls sich bei der Beurteilung herausstellt, dass ihre Bewerbung nicht die Voraussetzungen erfüllen, dann werden Sie nicht registriert. Sie werden dann von uns benachrichtigt und erhalten Informationen über das Verfahren, das auf Sie dann zutrifft. Wenn ein Befähigungsnachweis für Sie ausgestellt wird, können Sie damit dann in das BIG Register eingeschrieben werden.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie auch auf der Website www.bigregister.nl nachlesen oder kontaktieren Sie uns via info@bigregister.nl
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10 Jahre 10 Monate her #125
von Ines
Ines antwortete auf Aw: Pflegeberufe in Holland
Also meine Urkunde habe ich.
Den Beruf ohne Einschränkung ausüben ? Ich denke, dass wird dann wohl ein Polizeiliches Führungszeugnis sein ? Das krieg ich auch
Sie haben für die Registrierung bezahlt .... :ohmy: öhm nö, noch nicht, ich weiß ja gar nicht, wieviel ich zahlen müßte. Ausserdem muß ich ja auch erstmal die Sprache lernen :lol:
Und nöööö ich steh nicht unter Bevormundung
Also ich warte mal ab, ob ich eine Antwort vom Altenpflegeverband erhalte und wie die ausfällt :silly: ich meld mich dann wieder. Jedenfalls danke für die rasche Übersetzung.
Den Beruf ohne Einschränkung ausüben ? Ich denke, dass wird dann wohl ein Polizeiliches Führungszeugnis sein ? Das krieg ich auch
Sie haben für die Registrierung bezahlt .... :ohmy: öhm nö, noch nicht, ich weiß ja gar nicht, wieviel ich zahlen müßte. Ausserdem muß ich ja auch erstmal die Sprache lernen :lol:
Und nöööö ich steh nicht unter Bevormundung
Also ich warte mal ab, ob ich eine Antwort vom Altenpflegeverband erhalte und wie die ausfällt :silly: ich meld mich dann wieder. Jedenfalls danke für die rasche Übersetzung.
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