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Kategorie Arbeiten
Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld
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6 Jahre 2 Wochen her #1036
von McHaarlem
Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld wurde erstellt von McHaarlem
Hallo,
eine Frage zu den finanziellen Umständen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber:
Ich habe gehört, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen kann, wenn man weniger als 5 Jahre im Unternehmen gearbeitet hat. Kann das sein? In Deutschland sind es ja in der Regel eigentlich immer 3 Monate.
Außerdem: Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung, die man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach z. B. 4 Jahren bekommen müsste? Habe da verschiedene Summen gehört. Ich glaube, früher war es mal 1 Monatsgehalt pro Arbeitsjahr, dank einer neuen Regelung nun aber nur noch ein halbes Monatsgehalt oder sogar weniger.
Und: Wie lange würde man nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses wohl Arbeitslosengeld bekommen. Habe was gehört von 1 Monat pro Arbeitsjahr, das wären dann bei 4 Arbeitsjahren 4 Monate Arbeitslosengeld.
Vielleicht weiß es ja jemand genauer, würde mich freuen:-)
eine Frage zu den finanziellen Umständen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber:
Ich habe gehört, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen kann, wenn man weniger als 5 Jahre im Unternehmen gearbeitet hat. Kann das sein? In Deutschland sind es ja in der Regel eigentlich immer 3 Monate.
Außerdem: Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung, die man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach z. B. 4 Jahren bekommen müsste? Habe da verschiedene Summen gehört. Ich glaube, früher war es mal 1 Monatsgehalt pro Arbeitsjahr, dank einer neuen Regelung nun aber nur noch ein halbes Monatsgehalt oder sogar weniger.
Und: Wie lange würde man nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses wohl Arbeitslosengeld bekommen. Habe was gehört von 1 Monat pro Arbeitsjahr, das wären dann bei 4 Arbeitsjahren 4 Monate Arbeitslosengeld.
Vielleicht weiß es ja jemand genauer, würde mich freuen:-)
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- nach-holland
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6 Jahre 2 Wochen her #1037
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld
Hallo,
ja, das stimmt. Also bis zu einer Anstellungsdauer von 5 Jahren ist die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat, von 5-10 Jahre 2 Monate usw.
In der jeweiligen CAO können auch andere Zeiten geregelt sein.
Seit 2015 gibt es eine gesetzliche Abfindung, wenn man länger als 2 Jahre dort gearbeitet hat und man nicht selbst kündigt bzw. fristlos gekündigt wird und noch einige andere Regelungen. Die Berechnung ist abhängig von der Länge des Arbeitsverhältnis. Für die ersten 10 Jahre 1/6 Monatsgehalt pro halbes Arbeitsjahr. Es gibt einige Rechentools im Netz z.b. hier: ontslag.nl/tools/bereken-de-transitievergoeding/
Um die Dauer und die Höhe des Arbeitslosengelds zu berechnen kann man die Rechenhilfen des UWV nutzen. www.uwv.nl/particulieren/rekenhulpen/index.aspx
Evtl. kann man sogar direkt mit DigID einloggen und direkt einsehen, was Sache ist.
LG Simone
ja, das stimmt. Also bis zu einer Anstellungsdauer von 5 Jahren ist die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat, von 5-10 Jahre 2 Monate usw.
In der jeweiligen CAO können auch andere Zeiten geregelt sein.
Seit 2015 gibt es eine gesetzliche Abfindung, wenn man länger als 2 Jahre dort gearbeitet hat und man nicht selbst kündigt bzw. fristlos gekündigt wird und noch einige andere Regelungen. Die Berechnung ist abhängig von der Länge des Arbeitsverhältnis. Für die ersten 10 Jahre 1/6 Monatsgehalt pro halbes Arbeitsjahr. Es gibt einige Rechentools im Netz z.b. hier: ontslag.nl/tools/bereken-de-transitievergoeding/
Um die Dauer und die Höhe des Arbeitslosengelds zu berechnen kann man die Rechenhilfen des UWV nutzen. www.uwv.nl/particulieren/rekenhulpen/index.aspx
Evtl. kann man sogar direkt mit DigID einloggen und direkt einsehen, was Sache ist.
LG Simone
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- McHaarlem
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6 Jahre 2 Wochen her #1038
von McHaarlem
McHaarlem antwortete auf Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld
Liebe Simone,
vielen Dank für die Tipps und Links!
Weißt du vielleicht auch, ob der Arbeitgeber eine höhere Abfindung bezahlen muss, wenn man vorher bei dem Unternehmen als Freelancer gearbeitet hat? Also z. B. 4 Jahre Freelancer und direkt daran anschließend 4 Jahre als fester Angestellter. Oder zählt Freelance-Arbeit, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, bei der Abfindungssumme gar nicht?
vielen Dank für die Tipps und Links!
Weißt du vielleicht auch, ob der Arbeitgeber eine höhere Abfindung bezahlen muss, wenn man vorher bei dem Unternehmen als Freelancer gearbeitet hat? Also z. B. 4 Jahre Freelancer und direkt daran anschließend 4 Jahre als fester Angestellter. Oder zählt Freelance-Arbeit, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, bei der Abfindungssumme gar nicht?
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- nach-holland
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- Moderator
6 Jahre 2 Wochen her #1040
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld
Guten Morgen,
gefunden habe ich dazu keine Infos. Aber ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Freelance Tätigkeit einen Einfluss hat.
Als Freelancer ist man ja sozusagen selbstständig, verlangt ein höheres Honorar und ist selbst für die soziale Absicherung verantwortlich.
LG Simone
gefunden habe ich dazu keine Infos. Aber ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Freelance Tätigkeit einen Einfluss hat.
Als Freelancer ist man ja sozusagen selbstständig, verlangt ein höheres Honorar und ist selbst für die soziale Absicherung verantwortlich.
LG Simone
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