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Kategorie Leben

Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #723 von steffi89
Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL wurde erstellt von steffi89
Hallo zusammen :)

Ich habe eine Frage und zwar wie ist das mit dem Meldegesetz in NL
Es ist geplant im Sommer nach Amsterdam zu ziehen für 5 Monate.
Danach muss ich wieder 2 Monate nach Deutschland und dann wieder zurück nach Amsterdam.

Ich bin selbstständig und aus privaten Gründen eben in NL da mein Freund dort wohnt und ich meiner Arbeit auch online nachgehen kann. (Webdesign etc)

Am liebsten würde ich mich dort erstmal gar nicht anmelden, da ich ja weiterhin in DE wohnen werde / Wohnung behalte und eigentlich keinen 2ten Wohnsitz brauche. Wenn wir richtig fest zusammenn ziehen würde ich es nnatürlich machen, aber die ersten 1-2 Jahre wenn ich sowieso immer hin und her ziehe halt nicht.

Ich finde auch meine Geburtsurkunde nicht mehr und müsste diese Sachen alle erst beantragen. Einen Reisepass habe ich aktuell auch nicht, aber natürlich einen gültigen Deutschen Ausweis.
Ich glaube aber zur Anmeldung braucht man sowieso einen Reisepass oder?

Wie ist das also mit den Fristen usw. und gibt es eine Strafe bzw. wäre es sogar strafbar wenn ich mich dort nicht anmelde, auch wenn ich länger als 3 Monate am Stück in Amsterdam wohne? Wie streng sind die Niederländer bei sowas?

Lieben Gruß :P
Letzte Änderung: 7 Jahre 9 Monate her von steffi89.

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7 Jahre 9 Monate her #724 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
Hallo steffi89,

also sagen wir mal so, wenn man die Absicht hat länger als 4 Monate zu bleiben muss man sich anmelden, aber wer weiß schon welche Absicten du hast?

Du brauchst keine Versicherung, keinen Arbeitsplatz, keine Wohnung, also die Gemeinde wird gar nicht wissen, dass du da bist. Du bist auf Urlaub - fertig. Und wenn der dann etwas länger ist, als ursprünglich geplant, interessiert es auch niemanden.

Also nur kein Stress :-)

LG Simone
Folgende Benutzer bedankten sich: steffi89

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #725 von steffi89
Danke für die Antwort. :kiss:

Wie ist das denn wenn ich zB Strom und Gas auf mich anmelden wollen würde.
Brauche ich dazu dann eine Steuernummer wie es in Spanien zB üblich ist oder geht das so wie in Deutschland einfach?

Würde zu lange dauern alles genau zu erklären aber wir hatten uns halt ein paar Gedanken gemacht.

zB verdiene ich besser momentan und wir hatten auch überlegt einfach eine neue Wohnung anzumieten die bisschen grösser ist, die dann auf mich laufen würde erstmal.

Wie wäre es denn angenommen ich miete eine Wohnung auf meinen Name und Strom dazu.
Muss ich mich dann unbedingt anmelden, auch wenn ich gar keine 4 Monate am Stück zB in der Wohnung leben würde?

Und wird bei Anmeldung der Reisepass benötigt oder reicht ein Ausweis!

Wäre super wenn sie die 2 Fragen beantworten könnten. Das wäre wichtig :)
Letzte Änderung: 7 Jahre 9 Monate her von steffi89.

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7 Jahre 9 Monate her #726 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
In dem Fall, wird es ohne Anmeldung sehr schwierig bis unmöglich.
Denn für beinahe alles braucht man eine BurgerServiceNummer BSN und die bekommt man bei der Anmeldung.
Es gibt auch die Möglichkeit eine Nummer für Nicht-Eingesessene zu beantragen, z.B. wenn man keine 4 Monate im Land bleiben will.

Irgendwas wirst du brauchen, denn ohne bekommst du wahrscheinlich kein Bankkonto und ohne Bankkonto kannst du keine Wohung mieten und keinen Strom anmelden. Ob ein Vermieter auch ein ausländisches Konto akzeptiert, kommt natürlich immer drauf an.

Zum Anmelden brauchst du übrigens keinen Reisepass, ein Personalausweis sollte reichen.

LG Simone
Folgende Benutzer bedankten sich: steffi89, sergioafeo

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #727 von steffi89

nach-holland schrieb: Irgendwas wirst du brauchen, denn ohne bekommst du wahrscheinlich kein Bankkonto und ohne Bankkonto kannst du keine Wohung mieten und keinen Strom anmelden. Ob ein Vermieter auch ein ausländisches Konto akzeptiert, kommt natürlich immer drauf an.


Das ist dann aber so ein kleiner Teufelskreis oder...

Denn bevor jemand keinen Wohnsitz (Wohnung) hat, kann er sich ja nicht anmelden.
Und ohne Anmeldung bekomme ich kein Konto und ohne Konto keine Wohnung.

:unsure:

Brauch ich dann wohl erstmal die Nummer für nichteingesessene, sollten wir das so machen wie oben beschrieben.

Danke für die Antwort auf jeden Fall!
Letzte Änderung: 7 Jahre 9 Monate her von steffi89.

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7 Jahre 7 Monate her #756 von sergioafeo
Hallo, erstmal ein großes Lob für die Seite, die Informationen hier sind recht nützlich. Und auf Google findet man die Seite fast immer als erste.

Verstehe ich es richtig, dass es möglich ist, gleichzeitig in den Niederlanden und in Deutschland angemeldet zu sein? Benötigt man für die Anmeldung in NL keine Abmeldebescheinigung? Und wenn doch, wäre es nicht zu einfach, sich in D abzumelden, die Bescheinigung holen, dann in NL sich anzumelden und mit der gleichen Abmeldebescheinigung sich in D erneut anmelden?

Mein Plan ist für (mindestens) zwei Jahre bei einer internationalen Organisation (steuerfrei, eigene Pensionskasse) in NL zu arbeiten. Meine verlobte bleibt so lange in D und ich würde mich bei ihr dann anmelden. Ich führe ein Gewerbe in D das ich weiter betreiben möchte. Krankenversicherung habe ich von der Arbeit in NL, Rentenversicherung würde ich dann freiwillig in D bezahlen.

Und... (auch wenn es vielleicht ein Thema für ein anderes Forum/Thread ist, vielleicht weiß es jemand) wie ist es mit der Arbeitslosenversicherung? Ich habe über 7 Jahre lang fleißig bezahlt, darf aber anscheinend weder in NL noch in D mich weiter versichern, weil die Organisation, für die ich arbeiten werde, kein Landesrecht unterliegt.

Danke vielmals!

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