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Kategorie Leben
Leben als Retner mit geringem Einkommen
- Ellen
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7 Jahre 4 Monate her #791
von Ellen
Leben als Retner mit geringem Einkommen wurde erstellt von Ellen
Als allein lebender Frührentner zu 100% berufsunfähig mit geringem Einkommen in NL zu leben ist nicht einfach.
Es gibt Mietzuschlag. Wenn das aber nicht reicht, was kann man für Hilfen erhalten?
Ich bin krank, bekomme aber kein Pflegegeld von der Krankenkasse. Es wurde mir nach dem Umzug in die Niederlande gestrichen, obwohl mir zugesichert wurde, das dieser nach meinem Umzug weitergezahlt wird.
Jetzt bin ich etwas hilflos, denn ich kann viele Dinge des Alltags nicht alleine bewältigen. Ich habe Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, denn mein Zustand hat sich nicht verbessert. Nur bin ich ohne Hilfe, die ja auch bezahlt werden möchte, absolut am Ende meiner Kräfte und Mittel.
Was kann ich tun, um in NL Hilfe zu bekommen.
Es gibt Mietzuschlag. Wenn das aber nicht reicht, was kann man für Hilfen erhalten?
Ich bin krank, bekomme aber kein Pflegegeld von der Krankenkasse. Es wurde mir nach dem Umzug in die Niederlande gestrichen, obwohl mir zugesichert wurde, das dieser nach meinem Umzug weitergezahlt wird.
Jetzt bin ich etwas hilflos, denn ich kann viele Dinge des Alltags nicht alleine bewältigen. Ich habe Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, denn mein Zustand hat sich nicht verbessert. Nur bin ich ohne Hilfe, die ja auch bezahlt werden möchte, absolut am Ende meiner Kräfte und Mittel.
Was kann ich tun, um in NL Hilfe zu bekommen.
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- nach-holland
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7 Jahre 4 Monate her #792
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Leben als Retner mit geringem Einkommen
Hallo Ellen,
ich kenne natürlich deine Versicherungssituation nicht. Aber im Prinzip ist die Krankenkasse verpflichtet, bewilligtes Pflegegeld weiter auszubezahlen, wenn man im EU-Ausland lebt. Das ergibt sich aus § 34 SGB XI, Art. 1a. Voraussetzung ist natürlich, dass man weiterhin bei der Krankenkasse versichert ist.
Also der eingelegte Einspruch war schon mal wichtig.
In den Niederlanden gibt es verschiedene Arten von Pflege, die von unterschiedlichen Parteien bezahlt wird. Eine Zusammenfassung findest du hier . In deinem Fall, würde ich auf alle Fälle mal bei deiner Gemeinde nachfragen. Also das "Persoonsgebonden budget" aus Wmo, womit man Hilfe / Unterstützung im Haus anfragen kann.
Viel Erfolg, Simone
ich kenne natürlich deine Versicherungssituation nicht. Aber im Prinzip ist die Krankenkasse verpflichtet, bewilligtes Pflegegeld weiter auszubezahlen, wenn man im EU-Ausland lebt. Das ergibt sich aus § 34 SGB XI, Art. 1a. Voraussetzung ist natürlich, dass man weiterhin bei der Krankenkasse versichert ist.
Also der eingelegte Einspruch war schon mal wichtig.
In den Niederlanden gibt es verschiedene Arten von Pflege, die von unterschiedlichen Parteien bezahlt wird. Eine Zusammenfassung findest du hier . In deinem Fall, würde ich auf alle Fälle mal bei deiner Gemeinde nachfragen. Also das "Persoonsgebonden budget" aus Wmo, womit man Hilfe / Unterstützung im Haus anfragen kann.
Viel Erfolg, Simone
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