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Kategorie Wohnen
Erbpacht
- Trudy
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6 Jahre 9 Monate her #907
von Trudy
Erbpacht wurde erstellt von Trudy
Wir möchten ein Haus in einem Ferienpark kaufen. Das Haus steht auf einem Erbpachtgrundstück. Der Erbpachtvertrag läuft in 7 Jahren aus. Gibt es ein Gesetz, wie hoch prozentual die Erbpacht angehoben werden kann oder was passiert, wenn das Grundstück nicht mehr als Erbpacht angeboten wird
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- nach-holland
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6 Jahre 9 Monate her #908
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Erbpacht
Hallo Trudy,
ich kenne mich leider mit dem Thema nicht aus, aber ich habe mal etwas nachgelesen.
Was ich auf die Schnelle herausgefunden habe ist, dass es gesetzlich nicht sehr viel geregelt ist.
Es gibt z.B. keine maximal erlaubte Erhöhung. Bei einem neuen Erbpachtvertrag wird der Wert des Grundstückes neu bestimmt und auf Basis davon die Höhe der Erbpacht festgelegt. Da die Verträge ja meist sehr lange laufen und der Grundstückswert in dieser Zeit sehr steigen kann, ist auch eine enorme Erhöhung (Verdoppelung) möglich.
Falls der Erbpachtvertrag nicht verlängert wird hat man im Prinzip ein Recht auf Vergütung des darauf gebauten Hauses, zumindest bei Wohneigentum. Aber da können auch unterschiedliche Klauseln im Vertrag festgelegt sein.
Also es ist nicht verkehrt, den Vertrag entweder vor dem Kauf schon zu verlängern und / oder den Vertrag von einem Rechtsanwalt, der sich mit so etwas auskennt, kontrollieren zu lassen.
Viele Grüße, Simone
ich kenne mich leider mit dem Thema nicht aus, aber ich habe mal etwas nachgelesen.
Was ich auf die Schnelle herausgefunden habe ist, dass es gesetzlich nicht sehr viel geregelt ist.
Es gibt z.B. keine maximal erlaubte Erhöhung. Bei einem neuen Erbpachtvertrag wird der Wert des Grundstückes neu bestimmt und auf Basis davon die Höhe der Erbpacht festgelegt. Da die Verträge ja meist sehr lange laufen und der Grundstückswert in dieser Zeit sehr steigen kann, ist auch eine enorme Erhöhung (Verdoppelung) möglich.
Falls der Erbpachtvertrag nicht verlängert wird hat man im Prinzip ein Recht auf Vergütung des darauf gebauten Hauses, zumindest bei Wohneigentum. Aber da können auch unterschiedliche Klauseln im Vertrag festgelegt sein.
Also es ist nicht verkehrt, den Vertrag entweder vor dem Kauf schon zu verlängern und / oder den Vertrag von einem Rechtsanwalt, der sich mit so etwas auskennt, kontrollieren zu lassen.
Viele Grüße, Simone
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