Kategorie Wohnen
Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen?
- Umbi
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6 Jahre 5 Monate her #962
von Umbi
Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen? wurde erstellt von Umbi
Hallo, wir wollen nächstes Jahr in die Niederlande auswandern. Ich habe ein geregeltes Einkommen und werde auch weiter für meinen deutschen Arbeitgeber von Holland aus dem Homeoffice aus arbeiten. Mein Freund allerdings -er ist EU Bürger- hat kein Einkommen. Wir leben von meinem Gehalt. Bekommt er dann auch eine Aufenthaltserlaubnis ohne eigenes Einkommen? Und wie wäre das mit seiner Krankenversicherung? Momentan ist er über seine getrennt lebenden Frau in Deutschland familienversichert.
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- nach-holland
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6 Jahre 5 Monate her #963
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen?
Hallo Umbi,
EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis mehr, um in den Niederlanden zu wohnen.
Personalausweis bzw. Reisepass reicht aus. Zur Anmeldung bei der Gemeinde ist zusätzlich meist noch eine Geburtsurkunde und evtl. Heiratsurkunde notwendig.
Woher das Geld zum Leben kommt, interessiert den Staat eigentlich nicht (evtl.bei der Steuererklärung).
Eine Krankenversicherung ist im Prinzip für jeden Einwohner der Niederlande Pflicht. Dies läuft sowieso direkt, also man zahlt seinen festen monatlichen Beitrag direkt an die Krankenkasse. Wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht zahlt der Arbeitgeber noch zusätzlich einen Einkommensabhängigen Beitrag, als Selbstständiger muss man diesen teil selbst übernehmen.
Gruß Simone
EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis mehr, um in den Niederlanden zu wohnen.
Personalausweis bzw. Reisepass reicht aus. Zur Anmeldung bei der Gemeinde ist zusätzlich meist noch eine Geburtsurkunde und evtl. Heiratsurkunde notwendig.
Woher das Geld zum Leben kommt, interessiert den Staat eigentlich nicht (evtl.bei der Steuererklärung).
Eine Krankenversicherung ist im Prinzip für jeden Einwohner der Niederlande Pflicht. Dies läuft sowieso direkt, also man zahlt seinen festen monatlichen Beitrag direkt an die Krankenkasse. Wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht zahlt der Arbeitgeber noch zusätzlich einen Einkommensabhängigen Beitrag, als Selbstständiger muss man diesen teil selbst übernehmen.
Gruß Simone
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