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Kategorie Wohnen
KFZ Steuer
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6 Jahre 2 Monate her #1007
von Fbnt
KFZ Steuer wurde erstellt von Fbnt
Hallo,
ich wohne und arbeite seit März 2017 in den Niederlanden.
Ursprünglich war es gedacht nach 6 Monaten wieder zurückzukehren (Abschluss meines Studiums). Deswegen habe ich beim Brief für die KFZ-Steuer eingetragen, dass ich keine Steuer bezahlen muss, da ich die Niederlande wieder innerhalb von 6 Monaten verlassen werde. Hierfür habe ich eine Bescheinigung bekommen vom Holländischen Amt, die das so hinterlegt haben.
Ich habe dann aber ab Oktober 2017 ein Jobangebot hier angenommen und arbeite seit dem weiter in NL. Dem Belastingdienst habe ich bis jetzt aber noch nichts mitgeteilt, weil ich nicht weiß wie die rechtliche Lage aussieht.
Ich habe momentan 2 Hauptwohnsitze (Deutschland und NL).
Könnt ihr mir weiter helfen? Muss ich dem Belastingdienst schreiben, dass ich nun die Steuern zahlen möchte für das PKW? Denkt ihr, dass ich dann nur die Steuern von Oktober 2017 bis jetzt rückwirkend zahlen muss, oder sogar bis März 2017? Wie sieht die Lage normalerweise aus in meinem Fall: Benötige ich ein holländisches Kennzeichen und Versicherung, schließlich habe ich noch mein Wohnsitz in Deutschland? Oder reicht es, wenn ich einfach nur die Straßensteuer hier zahlen muss ohne Ummeldung des KFZs?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Viele Grüße
ich wohne und arbeite seit März 2017 in den Niederlanden.
Ursprünglich war es gedacht nach 6 Monaten wieder zurückzukehren (Abschluss meines Studiums). Deswegen habe ich beim Brief für die KFZ-Steuer eingetragen, dass ich keine Steuer bezahlen muss, da ich die Niederlande wieder innerhalb von 6 Monaten verlassen werde. Hierfür habe ich eine Bescheinigung bekommen vom Holländischen Amt, die das so hinterlegt haben.
Ich habe dann aber ab Oktober 2017 ein Jobangebot hier angenommen und arbeite seit dem weiter in NL. Dem Belastingdienst habe ich bis jetzt aber noch nichts mitgeteilt, weil ich nicht weiß wie die rechtliche Lage aussieht.
Ich habe momentan 2 Hauptwohnsitze (Deutschland und NL).
Könnt ihr mir weiter helfen? Muss ich dem Belastingdienst schreiben, dass ich nun die Steuern zahlen möchte für das PKW? Denkt ihr, dass ich dann nur die Steuern von Oktober 2017 bis jetzt rückwirkend zahlen muss, oder sogar bis März 2017? Wie sieht die Lage normalerweise aus in meinem Fall: Benötige ich ein holländisches Kennzeichen und Versicherung, schließlich habe ich noch mein Wohnsitz in Deutschland? Oder reicht es, wenn ich einfach nur die Straßensteuer hier zahlen muss ohne Ummeldung des KFZs?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Viele Grüße
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- nach-holland
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- Moderator
6 Jahre 2 Monate her - 6 Jahre 2 Monate her #1008
von nach-holland
nach-holland antwortete auf KFZ Steuer
Hallo,
sobald du in den Niederlanden angemeldet bist, bist du im Prinzip auch verpflichtet dein Auto umzumelden. Es gibt einige Ausnahmen, u.a. wenn du als Student hier bist.
Inwiefern man die Ummeldung umgehen kann, indem man in NL KFZ-Steuer zahlt, kann ich nicht genau sagen. Dies muss beantragt werden und der belastingdienst macht die Kriterien dafür nicht öffentlich. Zumindest konnte ich da noch nichts genaues finden. Ich könnte mir vorstellen ein befristeter Arbeitsvertrag wäre eine Möglichkeit. Evtl. mal die Auto-Beratungs-nummer beim Belastingdienst anrufen.
Der deutsche Wohnsitz interessiert meines Wissens dabei übrigens nicht.
Ob du nachzahlen musst, weiß ich leider nicht. Aber eigentlich kann ich es mir nicht vorstellen, da das Auto in der Zeit ja auch in Deutschland gewesen sein könnte. Und in der Zeit als Student bist Du sowieso steuerbefreit.
Gruß Simone
sobald du in den Niederlanden angemeldet bist, bist du im Prinzip auch verpflichtet dein Auto umzumelden. Es gibt einige Ausnahmen, u.a. wenn du als Student hier bist.
Inwiefern man die Ummeldung umgehen kann, indem man in NL KFZ-Steuer zahlt, kann ich nicht genau sagen. Dies muss beantragt werden und der belastingdienst macht die Kriterien dafür nicht öffentlich. Zumindest konnte ich da noch nichts genaues finden. Ich könnte mir vorstellen ein befristeter Arbeitsvertrag wäre eine Möglichkeit. Evtl. mal die Auto-Beratungs-nummer beim Belastingdienst anrufen.
Der deutsche Wohnsitz interessiert meines Wissens dabei übrigens nicht.
Ob du nachzahlen musst, weiß ich leider nicht. Aber eigentlich kann ich es mir nicht vorstellen, da das Auto in der Zeit ja auch in Deutschland gewesen sein könnte. Und in der Zeit als Student bist Du sowieso steuerbefreit.
Gruß Simone
Letzte Änderung: 6 Jahre 2 Monate her von nach-holland.
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