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Kategorie Wohnen
In Holland leben und Zweitwohnsitz in Holland vermieten
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5 Jahre 7 Monate her - 5 Jahre 7 Monate her #1094
von Rolf
In Holland leben und Zweitwohnsitz in Holland vermieten wurde erstellt von Rolf
Hallo,
bin neu hier und habe schon einiges gelesen/gelernt.
Wir (Meine Frau Connie und ich) ziehen jetzt im Dez. 2018 nach Aagtekerke / Walchern und haben dort ein Teil eines Zweifamilienhaus gekauft. Nun wollen wir dort auch ein weiteres Haus oder Ferienhaus für zusätztliche Vermietung kaufen. Jetzt stellt sich uns steuerlich -und die Rentabilititäts-Frage ob wir da besser ein Haus bis ca. 150.000 z.B. in Middelburg zur Festvermietung oder ein kleines Ferienhaus / Chalet zur Ferienvermietung kaufen sollen?
Beim fest vermieteten Haus scheint es keine Steuern auf Mieteinnahmen zu geben, aber die Steuer in Box 3. Wir waren schon in einem Ferienpark, bei Westkapelle wo ein Chalet zu verkaufen war, aber die wollten nur die vorwiegende Eigennutzung, nicht nur die dauerhafte Vermietung nur an Feriengäste. Es wäre natürlich schön für Bekannte und Verwandte noch eine Ferienunterkunft zu haben. Aber es ist auch eine recht hohe Pacht in den Ferienparks.
Dürfen wir als fest in den Niederlanden wohnende, denn auch ein zweites Wohnhaus (nicht Ferienhaus) an Gäste vermieten? Wäre es möglich dass ich mich in einem Haus anmelde und meine Frau in dem zweiten? Möglicherweise wird auch irgendwann die zweite Doppelhaushälfte verkauft. Es soll legal bleiben und kein Gemauschel. Ein gebürtiger Niederländer der in Veere mittlerweile drei Reihenwohnhäuser besitzt, in einem wohnt und zwei an Gäste vermietet sagte das geht ohne Probleme, wenn man dort wohnt. Aber uns scheint das fragwürdig.
Gruß (noch aus Köln)
Rolf
bin neu hier und habe schon einiges gelesen/gelernt.
Wir (Meine Frau Connie und ich) ziehen jetzt im Dez. 2018 nach Aagtekerke / Walchern und haben dort ein Teil eines Zweifamilienhaus gekauft. Nun wollen wir dort auch ein weiteres Haus oder Ferienhaus für zusätztliche Vermietung kaufen. Jetzt stellt sich uns steuerlich -und die Rentabilititäts-Frage ob wir da besser ein Haus bis ca. 150.000 z.B. in Middelburg zur Festvermietung oder ein kleines Ferienhaus / Chalet zur Ferienvermietung kaufen sollen?
Beim fest vermieteten Haus scheint es keine Steuern auf Mieteinnahmen zu geben, aber die Steuer in Box 3. Wir waren schon in einem Ferienpark, bei Westkapelle wo ein Chalet zu verkaufen war, aber die wollten nur die vorwiegende Eigennutzung, nicht nur die dauerhafte Vermietung nur an Feriengäste. Es wäre natürlich schön für Bekannte und Verwandte noch eine Ferienunterkunft zu haben. Aber es ist auch eine recht hohe Pacht in den Ferienparks.
Dürfen wir als fest in den Niederlanden wohnende, denn auch ein zweites Wohnhaus (nicht Ferienhaus) an Gäste vermieten? Wäre es möglich dass ich mich in einem Haus anmelde und meine Frau in dem zweiten? Möglicherweise wird auch irgendwann die zweite Doppelhaushälfte verkauft. Es soll legal bleiben und kein Gemauschel. Ein gebürtiger Niederländer der in Veere mittlerweile drei Reihenwohnhäuser besitzt, in einem wohnt und zwei an Gäste vermietet sagte das geht ohne Probleme, wenn man dort wohnt. Aber uns scheint das fragwürdig.
Gruß (noch aus Köln)
Rolf
Letzte Änderung: 5 Jahre 7 Monate her von Rolf.
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- nach-holland
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5 Jahre 7 Monate her #1095
von nach-holland
nach-holland antwortete auf In Holland leben und Zweitwohnsitz in Holland vermieten
Hallo Rolf, willkommen hier im Forum und bald in NL,
im Prinzip macht das Steuersystem keinen Unterschied, ob man eine Wohnung fest vermietet oder an Feriengäste. Solange man keine extra Dienst, wie z.B. Frühstück etc. anbietet, werden Mieteinnahmen nicht in Box 1, sondern in Box 3 versteuert.
Nur wenn das Finanzamt von Gewerbe ausgeht, kann es entscheiden, dass die Einnahmen in Box 1 müssen.
Ob ihr ein "normales" Wohnhaus an Feriengäste vermieten dürft, kann ich leider nicht pauschal beantworten. Das entscheidet letztendlich die Gemeinde, in der das Haus steht. Jede Gemeinde kann eigene Regeln bzgl. "zeitliche Vermietung" aufstellen. In Touristengebieten, wie z.B. Zeeland, sind die Gemeinden manchmal strikt und lassen das nicht zu. Also vor dem Kauf solltet ihr das unbedingt vorab mit der entsprechenden Gemeinde abklären.
LG Simone
im Prinzip macht das Steuersystem keinen Unterschied, ob man eine Wohnung fest vermietet oder an Feriengäste. Solange man keine extra Dienst, wie z.B. Frühstück etc. anbietet, werden Mieteinnahmen nicht in Box 1, sondern in Box 3 versteuert.
Nur wenn das Finanzamt von Gewerbe ausgeht, kann es entscheiden, dass die Einnahmen in Box 1 müssen.
Ob ihr ein "normales" Wohnhaus an Feriengäste vermieten dürft, kann ich leider nicht pauschal beantworten. Das entscheidet letztendlich die Gemeinde, in der das Haus steht. Jede Gemeinde kann eigene Regeln bzgl. "zeitliche Vermietung" aufstellen. In Touristengebieten, wie z.B. Zeeland, sind die Gemeinden manchmal strikt und lassen das nicht zu. Also vor dem Kauf solltet ihr das unbedingt vorab mit der entsprechenden Gemeinde abklären.
LG Simone
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