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Kategorie Wohnen

Grundstückskauf für Garten

  • o0Julia0o
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4 Jahre 11 Monate her - 4 Jahre 11 Monate her #1178 von o0Julia0o
Grundstückskauf für Garten wurde erstellt von o0Julia0o
hi, was kommen für Kosten auf einen zu, wenn man ein Grundstück in den Niederlanden kauft als Garten?

Losse Grond - steht dort. Das heißt wohl soviel wie Landwirtschaftliche Nutzfläche.

Also soweit wie ich recherchiert habe, kommen auf den Preis von z.b. 30.000€ kommen dann noch:
21% BTW = Mehrwehrtsteuer
7% OZB (Onroerendezaakbelasting) = Grunderwerbssteuer
Grundbucheintrag & Notarkosten

1. Wird die 7% auf den Kaufpreis oder auf den Wertpreis gerechnet, den die Gemeinde dann festlegt für das Grundstück?

2. Und WOZ 1,2% wird jährlich bezahlt - auch auf den Kaufpreis oder den Werpreis von der Gemeinde berechnet?

3. Oder ist, wenn nichts anderes angegeben, die BTW überlicherweise schon mit im angefragten Preis mit drinnen?

4. Was bedeutet "onsloten"?

lieben Dank!

Julia :)
Letzte Änderung: 4 Jahre 11 Monate her von o0Julia0o.

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4 Jahre 11 Monate her #1179 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Grundstückskauf für Garten
Hallo Julia,

beim Kauf von Grund muss man entweder 21% BTW oder 2 bzw. 6 % Overdrachtsbelasting bezahlen. BTW bzw. Mehrwertsteuer wird fällig, wenn es sich um Baugrund handelt, ansonsten sind es nur die 2 bzw 6 %. Wenn der Grund für Landwirtschaft genutzt wird sind es 2 %, sonst 6 %. Unbedingt vorher erkundigen, ob der Grund als Baugrund eigetragen ist, sonst wird es hinterher teurer.
Beim Kauf kommen dann noch die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt dazu, evtl. noch fürs Einmessen.

Die Gemeinde will dann noch jährlich Grundsteuer haben, das ist die OZB ( Onroerendezaakbelasting). Berechnet wird der nach dem WOZ-Wert, der von der Gemeinde festgelegt. OZB ist je nach Gemeinde unterschiedlich.Meist zwichen 01, und 0,2 % vom WOZ-Wert.

Mit "ontsloten" ist gemeint, dass der Grund zugänglich ist. Meist ist eine Adresse für den Zugang angegeben.

Noch ein Hinweis, ich habe auch nur recherchiert. Ich hoffe richtig, aber eine Garantie kann ich dir leider auch nicht geben ;-)

LG Simone
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4 Jahre 11 Monate her - 4 Jahre 11 Monate her #1180 von o0Julia0o
o0Julia0o antwortete auf Grundstückskauf für Garten
Dankeschön Simone. Das hilft schon mal weiter. Was ist denn der Unterschie zwischen:

Losse grond, weiland of grasland, cultuurgrond en bouwland ? Das steht hier:
www.klaveragrarischvastgoed.nl/aanbod/lo...t=0&l=&r=0&pf=0&pt=0

Die Fläche ist bei uns hellgrün, es gibt auch noch gelb und dunkelgrüne Flächen - im Geodatenatlas:
imgur.com/BBllQvI

Bouwland ist Bauland. Wenn es dann 21% statt 6% wären, wäre das nur ein Vorteil, weil Bauland ja viel teurer ist ;) Dann zahle ich gerne die 21% statt 6% weil das Grundstück dann viel teurer im Verkauf hätte sein müssen. Aber beim Grundstück steht "Losse Grond". Wenn ich das als Garten nutze, gilt es dann als 6% oder als 2% Grundstück?

Ich frage mich halt, ob ich dort einen Garten überhaupt anlegen darf. Laut deutscher Flurkarte ist der Bereicht "grün" - also nicht "orange" wie LWL-Flächen.

Wie verhält es sich beim Kauf eines Grundstückes. Ich wohne in Deutschland. Spreche auch nur deutsch. Aber ich muss einen niederländischen Notar damit beauftragen, den Kaufvertrag abzuschließen & die Eintragung machen zu lassen? Oder darf das ein deutscher Notar ebenfalls?
Letzte Änderung: 4 Jahre 11 Monate her von o0Julia0o.

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4 Jahre 11 Monate her #1181 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Grundstückskauf für Garten
Hallo Julia,

Losse grond ist der Überbegriff für Grund ohne Bebauung. Weiland = Weideland, Grasland = Grasland zum Heu machen, cultuurgrond = Ackerland, bouwland = Baugrund.

Welche Bestimmung der Grund hat, also was man dort machen darf, steht im entsprechenden Bestimungsplan von dem Gebiet. Infos dazu sollte der Makler haben oder schau mal hier: www.ruimtelijkeplannen.nl/

Ob Du einen Garten machen darfst oder nicht, hängt davon ab, was für ein Grund es ist. Aber Gartenhäuschen, befestigte Wege usw. wird wohl eher ein Problem sein. Gemüse und Obst wäre vermutlich kein Problem.

Ob ein deutscher Notar das darf weiß ich nicht. Am besten fragen.

LG Simone

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