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Kategorie Sonstiges
Wochenendhaus trotz Zweitwohnsitzbeschränkung
- Zoan
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6 Jahre 1 Monat her #1013
von Zoan
Wochenendhaus trotz Zweitwohnsitzbeschränkung wurde erstellt von Zoan
Hallo,
Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Ich lebe und arbeite als Deutsche in Belgien (mittlerweile dt.-belgische Stattsbürgerschaft, aber steuerpflichtig in Deutschland, wo ich auch noch gemeldet bin) und würde mir gerne eine kleines Wochenendhaus in Vlissingen kaufen. Nun gibt es aber scheinbar das Problem, dass
in dem Viertel, in das ich ziehen möchte, kein Zweitwohnsitz oder Zeitvermietungen zugelassen sind. Kennt Ihr Euch damit aus? Kann man das umgehen oder sich zum Beispiel mit Erstwohnsitz anmelden? Dann haette ich allerdings drei Erstwohnsitze, was sich kompliziert anhört ...
Danke vorab!
Zoan
Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Ich lebe und arbeite als Deutsche in Belgien (mittlerweile dt.-belgische Stattsbürgerschaft, aber steuerpflichtig in Deutschland, wo ich auch noch gemeldet bin) und würde mir gerne eine kleines Wochenendhaus in Vlissingen kaufen. Nun gibt es aber scheinbar das Problem, dass
in dem Viertel, in das ich ziehen möchte, kein Zweitwohnsitz oder Zeitvermietungen zugelassen sind. Kennt Ihr Euch damit aus? Kann man das umgehen oder sich zum Beispiel mit Erstwohnsitz anmelden? Dann haette ich allerdings drei Erstwohnsitze, was sich kompliziert anhört ...
Danke vorab!
Zoan
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- nach-holland
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- Moderator
6 Jahre 1 Monat her #1014
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Wochenendhaus trotz Zweitwohnsitzbeschränkung
Hallo Zoan,
wenn das Haus eine feste Adresse hat, kannst du dich bei der Gemeinde Vlissingen anmelden. Dass ist dann automatisch auch ein Erstwohnsitz, denn Zweitwohnsitze gibt es nur innerhalb eines Landes.
Du wärst für die Niederlande dann niederländisch-belgischer Grenzgänger, d.h. Wohnsitz Niederlande - Arbeitsort Belgien. Ich kenne jetzt die Regeln zwischen Belgien und den Niederlanden nicht, aber vermutlich wärst du in Belgien (Arbeitsort) weiterhin sozialversichert und auch steuerpflichtig. Am besten schaust du mal auf grenzinfopunkt.eu da gibt es die passenden Infos.
Inzwischen ist ja viel geregelt zwischen den Ländern, aber ganz problemlos läuft es ja meist dennoch nicht. Aber das kennst du ja schon
LG Simone
wenn das Haus eine feste Adresse hat, kannst du dich bei der Gemeinde Vlissingen anmelden. Dass ist dann automatisch auch ein Erstwohnsitz, denn Zweitwohnsitze gibt es nur innerhalb eines Landes.
Du wärst für die Niederlande dann niederländisch-belgischer Grenzgänger, d.h. Wohnsitz Niederlande - Arbeitsort Belgien. Ich kenne jetzt die Regeln zwischen Belgien und den Niederlanden nicht, aber vermutlich wärst du in Belgien (Arbeitsort) weiterhin sozialversichert und auch steuerpflichtig. Am besten schaust du mal auf grenzinfopunkt.eu da gibt es die passenden Infos.
Inzwischen ist ja viel geregelt zwischen den Ländern, aber ganz problemlos läuft es ja meist dennoch nicht. Aber das kennst du ja schon
LG Simone
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