- Beiträge: 1
- Dank erhalten: 0
Kategorie Sonstiges
Steuerbox 3 für deutsches Depot trotz deutscher Abgeltungssteuer?
- Berno
- Autor
- Offline
- Neues Mitglied
Weniger
Mehr
5 Jahre 11 Monate her #1051
von Berno
Steuerbox 3 für deutsches Depot trotz deutscher Abgeltungssteuer? wurde erstellt von Berno
Ich wohne und arbeite (als PhD-Student) in den Niederlanden, habe aber auch einen deutschen Wohnsitz. Ich habe ein Depot bei einer deutschen Bank, für das Abgeltungssteuer einbehalten wird. Muss ich außer der niederländischen Lohnsteuer auch Vermögenssteuer in den Niederlanden (Box 3) bezahlen?
Für einen Hinweis dazu oder einen Tipp, wer einem da weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Berno
Für einen Hinweis dazu oder einen Tipp, wer einem da weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Berno
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- nach-holland
- Offline
- Moderator
5 Jahre 11 Monate her #1052
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Steuerbox 3 für deutsches Depot trotz deutscher Abgeltungssteuer?
Hallo Berno,
wenn Du nur in den Niederlanden steuerpflichtig bist, kannst Du dich in Deutschland bei deiner Bank als Steuerausländer registrieren lassen (auch mit deutschem Wohnsitz, wenn gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland liegt). Dann fällt keine Abgeltungssteuer mehr an.
Falls das nicht (mehr) geht oder aus einem anderen Grund nicht gewünscht wird, kann man meines Wissen die in Deutschland gezahlte Steuer in der NL-Steuererklärung verrechnet werden. Wo und wie genau, da bin ich jetzt überfragt. Konnte auch auf der Website keine ganz genaue Angabe dazu finden. Am besten beim Belastingsdienst (belastingtelefoon) nachfragen, wie das genau funktioniert. Steuerberater geht natürlich auch. Evtl. haben sie auch beim Grenzinfopunkt ( grenzinfo.eu/ ) einen Fachmann dafür.
LG Simone
wenn Du nur in den Niederlanden steuerpflichtig bist, kannst Du dich in Deutschland bei deiner Bank als Steuerausländer registrieren lassen (auch mit deutschem Wohnsitz, wenn gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland liegt). Dann fällt keine Abgeltungssteuer mehr an.
Falls das nicht (mehr) geht oder aus einem anderen Grund nicht gewünscht wird, kann man meines Wissen die in Deutschland gezahlte Steuer in der NL-Steuererklärung verrechnet werden. Wo und wie genau, da bin ich jetzt überfragt. Konnte auch auf der Website keine ganz genaue Angabe dazu finden. Am besten beim Belastingsdienst (belastingtelefoon) nachfragen, wie das genau funktioniert. Steuerberater geht natürlich auch. Evtl. haben sie auch beim Grenzinfopunkt ( grenzinfo.eu/ ) einen Fachmann dafür.
LG Simone
Folgende Benutzer bedankten sich: Berno
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.