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Kategorie Wohnen

Erstwohnsitz im Chalet

  • Waaserfee
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2 Jahre 2 Monate her #1565 von Waaserfee
Erstwohnsitz im Chalet wurde erstellt von Waaserfee
Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage, wäre es möglich , in den NL zu arbeiten und in einem Chalet als Hauptwohnsitz zu nutzen?
Mit welchen Kosten muss ich ausser der Pacht noch rechnen ?

Vielen Dank für Infos

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2 Jahre 2 Monate her #1566 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Erstwohnsitz im Chalet
Hallo,
das geht zwar in Theorie, aber auf den allermeisten Campingplätzen / Ferienparks ist es nicht erlaubt dauerhaft im Chalet zu wohnen. Es gibt dann keine Möglichkeit sich dort mit einer Adresse offiziell bei der Gemeinde anzumelden.
Für den Anfang, bis man eine dauerhafte Bleibe gefunden hat, ist das aber durchaus eine Option.
LG Simone

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2 Jahre 2 Monate her #1567 von Waaserfee
Waaserfee antwortete auf Erstwohnsitz im Chalet
Aber der Camingplatz hat eine Adresse.
Jedes Chalet hat eine Hausnummer.
Geht das auch dann nicht?
In Deutschland irgendeinen Erstwohnsitz angeben und wie oft muss man dann nach Deutschland reisen?

VG

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2 Jahre 2 Monate her #1568 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Erstwohnsitz im Chalet
Hallo,
wenn es dort keine Erlaubnis für Dauerbewohnung gibt, können die Adressen nicht zur Registrierung bei der Gemeinde genutzt werden. Der Eigentümer des Parks oder die entsprechende Gemeinde kann di sagen, welche Regeln auf dem Platz gelten.

Man kann auch in Deutschland gemeldet bleiben und dann sozusagen als "Grenzgänger" arbeiten. Dann wohnt man offiziell in Deutschland und arbeitet in den Niederlanden. Bei einem Arbeitsplatz in NL zahlt man auch in NL Sozialversicherung und Steuern.
Da man dann offiziell nicht in den Niederlanden wohnt, sollte man an der deutschen Adresse dann jedoch auch jemanden haben, der einem die Post z.B. vom Finanzamt schickt.

LG Simone

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2 Jahre 2 Monate her #1569 von Waaserfee
Waaserfee antwortete auf Erstwohnsitz im Chalet
Hallo nocheinmal ,
Sie haben ja wirklich einen guten Durchblick.
Also , angenommen , ich arbeite in den NL und wohne in dem Chalet auf dem Campingplatz und habe einen
deutschen Erstwohnsitz ( z.B. bei Freund )angemeldet der auch meine Post erhält , wäre das praktizierbar?
Wird kontrolliert , ob ich auch mal brav nach Hause fahre?

VG

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2 Jahre 2 Monate her #1570 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Erstwohnsitz im Chalet
Hallo,
theoretisch ist das möglich.
Aber wie gesagt, dauerhaft wohnen ist meist nicht erlaubt und könnte irgendwann Probleme bringen.
Auch könnte es schwieriger mit der Arbeitssuche werden, da manche Arbeitgeber keine Angestellten mit Auslandswohnsitz möchten. (Ist etwas anders mit der Steuerabrechnung so weit ich weiß).
Ob man nach Deutschland fährt wird nicht kontrolliert.

LG Simone

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