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Ummelden innerhalb Hollands
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7 Jahre 1 Monat her #869
von Doro
Ummelden innerhalb Hollands wurde erstellt von Doro
Hallo Simone,
ich muss Dich noch einmal bemühen. Vielen Dank dafür im Voraus
Frage 1:
Wie verhält es sich, wenn man sich einmal in Holland in einer Gemeinde angemeldet und eine Bürgerservicenummer erhalten hat, wenn man dann z. B. den Arbeitgeber wechselt und in einen anderen Ort in Holland zieht? Muss man sich dann in der alten Gemeinde abmelden und in der neuen Gemeinde anmelden? Oder lässt man alles wie es ist?
Frage 2:
Wie verhält es sich, wenn man sich in einer Gemeinde angemeldet hat, dann das bestehende Arbeitsverhältnis z. B. nach drei Monaten zum Ende eines Monats beendet wird, man dann für 3 Wochen nach Deutschland zurückkehrt und danach wieder in Holland bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle annimmt? Muss ich mich in der Gemeinde abmelden und in der des neuen Arbeitgebers dann neu anmelden oder wie?
VG Doro
ich muss Dich noch einmal bemühen. Vielen Dank dafür im Voraus
Frage 1:
Wie verhält es sich, wenn man sich einmal in Holland in einer Gemeinde angemeldet und eine Bürgerservicenummer erhalten hat, wenn man dann z. B. den Arbeitgeber wechselt und in einen anderen Ort in Holland zieht? Muss man sich dann in der alten Gemeinde abmelden und in der neuen Gemeinde anmelden? Oder lässt man alles wie es ist?
Frage 2:
Wie verhält es sich, wenn man sich in einer Gemeinde angemeldet hat, dann das bestehende Arbeitsverhältnis z. B. nach drei Monaten zum Ende eines Monats beendet wird, man dann für 3 Wochen nach Deutschland zurückkehrt und danach wieder in Holland bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle annimmt? Muss ich mich in der Gemeinde abmelden und in der des neuen Arbeitgebers dann neu anmelden oder wie?
VG Doro
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- nach-holland
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7 Jahre 1 Monat her #870
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Ummelden innerhalb Hollands
Hallo Doro,
wenn man innerhalb der Niederlande umzieht, muss man sich ummelden. Das macht man bei der Gemeinde der neuen Adresse, entweder schriftlich (meist gibt es ein Formular auf der Website) oder persönlich. Dort gibt man dann seine neue Wohnadresse an und zwar innerhalb von 4 Wochen vor dem Umzug bis zu 5 Tagen danach.
Abmelden muss man sich nicht, wenn man weniger als 8 Monate im Jahr außerhalb der Niederlande wohnt.
LG Simone
wenn man innerhalb der Niederlande umzieht, muss man sich ummelden. Das macht man bei der Gemeinde der neuen Adresse, entweder schriftlich (meist gibt es ein Formular auf der Website) oder persönlich. Dort gibt man dann seine neue Wohnadresse an und zwar innerhalb von 4 Wochen vor dem Umzug bis zu 5 Tagen danach.
Abmelden muss man sich nicht, wenn man weniger als 8 Monate im Jahr außerhalb der Niederlande wohnt.
LG Simone
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