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Für 6 Monate in die Niederlande

  • Verena1985
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6 Jahre 2 Monate her #1002 von Verena1985
Für 6 Monate in die Niederlande wurde erstellt von Verena1985
Hallo liebe Forenmitglieder,

es sieht danach aus, dass ich einen Job in NL bekomme, allerdings erst einmal auf ein halbes Jahr befristet - wenn danach beide Seiten zufrieden sind gäbe es einen unbefristeten Vertrag.
Trotz Recherche finde ich nicht viele Antworten, die zu meinem Fall passen daher hier mal der Ruf nach Hilfe :blink:
Kurze Info noch vorweg: Ich wollte vor dem Jobangebot eigentlich zu meinem Partner ziehen, der allerdings 2 Stunden (ohne Berufsverkehr) von der Arbeit in NL weg wohnt.

Was macht mehr Sinn - Wohnsitz in D nahe der Grenze, Wohnsitz in NL, Zweitwohnsitz in NL und Hauptwohnsitz bei meinem Partner oder umgekehrt?!
Welche Auswirkungen hat welcher Weg bzgl. Staatsangehörigkeit, Auto ummelden, Arbeitslosengeldanspruch nach den 6 Monaten falls es nicht weiter geht, Krankenkasse???
Finde ich überhaupt eine neue Wohnung mit einem so kurzen Vertrag?!

Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
:side:
PS: Ich habe mich selbst dort beworben und habe keine einzigartige Quali - daher keine 30% Regelung

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6 Jahre 2 Monate her #1003 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Für 6 Monate in die Niederlande
Hallo Verena,

so ein richtig großer Unterschied zwischen Wohnsitz Deutschland und Wohnsitz Niederlanden gibt es gar nicht.
Also deine Staatsangehörigkeit bleibt wie sie ist, da ändert sich sowieso gar nichts.

Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch die Krankenkasse ist abhängig davon, wo du die Sozialleistungen zahlst. Und das ist immer im Land des Arbeitsplatzes, der Wohnort ist da nicht relevant. D.h. Du brauchst auf alle Fälle eine Krankenversicherung in NL und falls Du nach den 6 Monaten (mind. 26 Wochen) arbeitslos wirst, hast du einen Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld in NL.

Nur beim Auto ist der Wohnort ausschlaggebend. D.h. wenn du in die Niederlande ziehst, müsstest du dein Auto ummelden.

Was jetzt für dich sinnvoller ist, kann ich schlecht beurteilen. Eine Wohnung ohne feste Arbeitsvertrag zu finden kann schwer sein. Aber das hängt auch davon ab, wo du was suchst und ein bisschen Glück gehört natürlich auch dazu.

Viel Erfolg, Simone

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6 Jahre 2 Monate her #1004 von Verena1985
Verena1985 antwortete auf Für 6 Monate in die Niederlande
Hallo Simone, danke für die schnelle Antwort. :)

Wenn ich nach den 6 Monaten keinen Job mehr in NL hätte, würde ich zu meinem Partner nach D zurück ziehen bzw. wenn ich in D wohnen bleibe eben da bleiben.
Suchen würde ich eine neue Arbeitsstelle in der Folge aber in D. Daher würde ich wahrscheinlich keinen Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld bekommen oder? Ich weiß, bei längerer Beschäftigung in NL muss man in NL wieder nach einem Job suchen um das Arbeitslosengeld zu bekommen. Aber sind da 6 Monate wirklich ausschlaggebend?

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6 Jahre 2 Monate her #1005 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Für 6 Monate in die Niederlande
Hallo Verena,

man kann das niederländische Arbeitslosengeld nach Deutschland auf Antrag "mitnehmen". Aber nur nachdem man 1 Monat lang in NL erfolglos auf Arbeitssuche war und dann die Arbeitssuche in Deutschland fortsetzen möchte.

Allgemein hat man in NL einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man dort in den letzten 36 Wochen zumindest 26 Wochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Dann bekommt man die angesprochenen 3 Monate. Mehr wird es wenn man zumindest 4 Jahre gearbeitet hat.
Das "Mitnehmen" des Arbeitslosengeldes hat damit aber nichts zu tun. Andersrum gilt das übrigens auch. Vielleicht hast Du ja auch noch Ansprüche vom deutschen Arbeitsamt, die Du dann in Deutschland geltend machen könntest. Mit den Regeln dort, bin ich aber nicht mehr so bekannt.

LG Simone

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6 Jahre 2 Monate her #1006 von Verena1985
Verena1985 antwortete auf Für 6 Monate in die Niederlande
Danke Simone,

ich habe noch folgende Regelung gefunden:
"Wer einer Beschäftigung in einem anderen EU-Land nachgeht, muss grundsätzlich die sogenannte Rahmenfrist einhalten. Sie besagt: Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer vom Tag der Antragstellung an gerechnet in den vergangenen zwei Jahren (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate am Stück in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat."

Die Info habe ich von hier:
www.business-wissen.de/artikel/arbeitslo...-auslandsaufenthalt/

Das würde bei mir ja zutreffen, da ich schon seit vielen Jahren ohne Unterbrechung einzahle und die Unterbrechung von 6 Monaten nicht so lang wäre, als dass ich Probleme bekommen würde.
Ich gehe mal davon aus, dass ich dann nicht in NL Arbeit suchen müsste bevor ich wieder nach D kommen darf. :)
Im besten Falle werde ich natürlich verlängert B)

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