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Kategorie Arbeiten

Arbeitslosengeld bei Wohnsitz in D und NL, arbeit in A

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3 Jahre 4 Monate her - 3 Jahre 4 Monate her #1412 von mat
Meine Situation ist etwas kompliziert. Meine Arbeit in Österreich habe ich zum 31.12 verloren, den dortigen Zweitwohnsitz aufgelöst. Mein Wohnsitz ist in den Niederlanden bei meiner Frau, aber auch einer bei meinen Eltern in Deutschland als Deutscher von Geburt.

Ich verstehe das so, dass ich mich in NL arbeitslos melden muss. Allerdings pendeln wir auch zu den Eltern nach Deutschland und wollen auch dorthin nach Beendigung des Studiums meiner Frau nach D zurück.

Meine Arbeit hatte ich knapp 2 Jahre und davor komplett im EU Ausland.

Muss ich mich in NL arbeitslos melden oder kann ich das auch in D? Ist es eine Grauzone oder sogar ganz verboten? Was für Vorteile oder Nachteile gäbe es? Ich tendiere eher zu D, weil alles auf deutsch ist und ich dann ja auch krankenversichert wäre mit Zahnarzt. In NL wird überhaupt kein Zahnarzt gezahlt. In Österreich mehr als in D.
Und falls ich über das Arbeitsamt eine Arbeit zugewiesen bekomme, wäre mir das in D lieber als in NL.

Vielen Dank füre jeden hilfreichen Gedanken!
Frohe Weihnachten!
Letzte Änderung: 3 Jahre 4 Monate her von mat.

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3 Jahre 4 Monate her #1413 von nach-holland
Hallo mat,

Arbeitslos melden kannst Du dich meines Wissens überall. Die frage jedoch ist, wo Du Arbeitslosengeld beantragen kannst.
Im Prinzip ist das dort, wo Du gearbeitet hast und versichert warst, also in Österreich. Von dort kann man den Anspruch für Arbeitslosengeld auf Antrag ggf. mitnehmen in ein anderes EU-Land.
Als Grenzgänger kannst Du das Land auch direkt in deinem Wohnsitzland beantragen. Da wird geschaut, wie oft Du in dein "Wohnsitzland" gefahren bist (1x wöchentlich) bzw. wo dein Lebensmittelpunkt war.
Schau mal hier sind die Regeln aus Deutschland: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Them...=publicationFile&v=1
und hier die aus den Niederlanden www.uwv.nl/particulieren/internationaal/...-land-of-zwitserland

Bei welcher Behörde du mit dem Antrag durchkommst, kommt auf deine genauen Umstände an.

Auf alle Fälle musst du dann auch vor Ort sein. In Deutschland musst du dich persönlich arbeitslos melden und auch weitere Termine dort wahrnehmen.
In den Niederlanden geht der Antrag online, jedoch musst du dich ständig bewerben und für Gespräche und Arbeitsaufnahme dich auch dort aufhalten. Nur 20 Tage "Urlaub", d.h. Aufenthalt woanders, im Jahr sind erlaubt.

LG Simone

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