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Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
- nach-holland
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10 Jahre 2 Monate her #220
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo,
die keuringsstation gehört zum RDW, so etwas wie das Straßenbverkehrsamt. Also das Ganze ist seriös und behördlich.
Wenn die Dame dort sagt, dass sie das selbst in Deutschland abmelden, kann man sich darauf meiner Meinung nach, durchaus verlassen. Also keine Sorge.
Die ganzen Gesetzen und Regeln innerhalb der EU ändern sich gerne mal. Aber die Dame muss das wissen, das ist ihr Job. Und irgendeine Bescheinigung, Rechnung usw. werdet ihr auf alle Fälle am Ende bekommen. Falls es tatsächlich Probleme auf dem Amt in Deutschland geben sollte, was ich aber nicht glaube, habt ihr auf alle Fälle etwas in der Hand.
Sei froh, dass die das direkt erledigen. Einen Behördengang weniger
Gruß Simone
die keuringsstation gehört zum RDW, so etwas wie das Straßenbverkehrsamt. Also das Ganze ist seriös und behördlich.
Wenn die Dame dort sagt, dass sie das selbst in Deutschland abmelden, kann man sich darauf meiner Meinung nach, durchaus verlassen. Also keine Sorge.
Die ganzen Gesetzen und Regeln innerhalb der EU ändern sich gerne mal. Aber die Dame muss das wissen, das ist ihr Job. Und irgendeine Bescheinigung, Rechnung usw. werdet ihr auf alle Fälle am Ende bekommen. Falls es tatsächlich Probleme auf dem Amt in Deutschland geben sollte, was ich aber nicht glaube, habt ihr auf alle Fälle etwas in der Hand.
Sei froh, dass die das direkt erledigen. Einen Behördengang weniger
Gruß Simone
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- Katrin90
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7 Jahre 10 Monate her - 7 Jahre 10 Monate her #689
von Katrin90
Katrin90 antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Guten Abend,
ich bin neu hier und werde im August nach den Niederlanden auswandern.
Ich beschäftige mich nun seit einiger Zeit mit den Dingen die ich noch erledigen muss aber mir kommen täglich tausend neue Fragen, statt dass irgendwas wirklich abgehakt ist.
Man sagt ja, das Auto soll mehr als 6 Monate im Besitz sein, allerdings ist mein Auto noch auf meinem Vater zugelassen, sein Name steht im Fahrzeugschein. Allerdings habe ich das Auto gekauft, d.h. ich stehe auch im Kaufvertrag. Werde ich nun Probleme bekommen mein Auto als "Umzugsgut" mitzunehmen und diese Freistellung zu bekommen?!
LG Katrin
EDIT:
Ich hatte hier auch gelesen, dass es nicht interessant ist wo ich arbeite etc, allein wo ich gewohnt habe und wie lange das Auto in meinem Besitz ist. Allerdings habe ich mir nun den Freistellungsantrag angeschaut, ich muss wohl einen Arbeitsplatz eintragen. Den habe ich aber noch nicht, kann ich dann einfach arbeitssuchend eintragen oder einfach nur dass ich dort Arbeiten werde? Ich soll ja sogar eine Kopie von meinem Arbeitsvertrag beifügen..
Und falls sie sich das aktuelle Formular einmal anschauen:
download.belastingdienst.nl/belastingdie...ing_bpm0502z5fol.pdf
Punkt 3? "Gegevens over uw verblijf in het buitenland". Deutschland war für mich ja kein Ausland und ich bin mir sicher dass sich das für die Herrschaften auch nicht auf Deutschland bezieht aber was wollen die dann gerne wissen? Macht ja keinen Sinn zu fragen ob ich in Deutschland Krankenversichert war und ein Konto hatte, das ist ja selbstverständlich..
Vielen lieben Dank im voraus!
ich bin neu hier und werde im August nach den Niederlanden auswandern.
Ich beschäftige mich nun seit einiger Zeit mit den Dingen die ich noch erledigen muss aber mir kommen täglich tausend neue Fragen, statt dass irgendwas wirklich abgehakt ist.
Man sagt ja, das Auto soll mehr als 6 Monate im Besitz sein, allerdings ist mein Auto noch auf meinem Vater zugelassen, sein Name steht im Fahrzeugschein. Allerdings habe ich das Auto gekauft, d.h. ich stehe auch im Kaufvertrag. Werde ich nun Probleme bekommen mein Auto als "Umzugsgut" mitzunehmen und diese Freistellung zu bekommen?!
LG Katrin
EDIT:
Ich hatte hier auch gelesen, dass es nicht interessant ist wo ich arbeite etc, allein wo ich gewohnt habe und wie lange das Auto in meinem Besitz ist. Allerdings habe ich mir nun den Freistellungsantrag angeschaut, ich muss wohl einen Arbeitsplatz eintragen. Den habe ich aber noch nicht, kann ich dann einfach arbeitssuchend eintragen oder einfach nur dass ich dort Arbeiten werde? Ich soll ja sogar eine Kopie von meinem Arbeitsvertrag beifügen..
Und falls sie sich das aktuelle Formular einmal anschauen:
download.belastingdienst.nl/belastingdie...ing_bpm0502z5fol.pdf
Punkt 3? "Gegevens over uw verblijf in het buitenland". Deutschland war für mich ja kein Ausland und ich bin mir sicher dass sich das für die Herrschaften auch nicht auf Deutschland bezieht aber was wollen die dann gerne wissen? Macht ja keinen Sinn zu fragen ob ich in Deutschland Krankenversichert war und ein Konto hatte, das ist ja selbstverständlich..
Vielen lieben Dank im voraus!
Letzte Änderung: 7 Jahre 10 Monate her von Katrin90. Begründung: weitere Fragen
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- nach-holland
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7 Jahre 10 Monate her #690
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo Katrin,
ganz ehrlich - ich kann es nicht sagen. Der Zoll bzw. das Finanzamt gibt da keine allgemeingültige Aussagen.
Beim Antrag kann man auf alle Fälle mit angeben, ob das Auto auf einen selbst registriert ist und auch der Kaufvertrag muss mit eingereicht werden.
Im Prinzip ist der Besitz gefordert, nicht die Registrierung. Also die Hoffnung, dass das Amt das anerkennt ist groß. Einfach probieren, evtl.schon vor dem Umzug beantragen, denn es kann ein paar Wochen dauern.
Viele Grüße, Simone
ganz ehrlich - ich kann es nicht sagen. Der Zoll bzw. das Finanzamt gibt da keine allgemeingültige Aussagen.
Beim Antrag kann man auf alle Fälle mit angeben, ob das Auto auf einen selbst registriert ist und auch der Kaufvertrag muss mit eingereicht werden.
Im Prinzip ist der Besitz gefordert, nicht die Registrierung. Also die Hoffnung, dass das Amt das anerkennt ist groß. Einfach probieren, evtl.schon vor dem Umzug beantragen, denn es kann ein paar Wochen dauern.
Viele Grüße, Simone
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- Lemmi
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7 Jahre 6 Monate her #785
von Lemmi
Lemmi antwortete auf Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo Simone,
danke für Deinen tollen Blog!
Bzgl. der Autoanmeldung stellt sich mir die Frage, ob mein Auto so lange nicht bewegt werden darf, bis ich die entsprechenden Papiere vom RDW erhalten habe. Also Hinfahrt zum RDW; Procedere durchlaufen und Rückfahrt zum Wohnort und Auto in der Garage abstellen, bis ich die Bescheinigung erhalte? Das kann u. U. ja Wochen dauern. Wäre da ein Ausfuhrkennzeichen nicht sinnvoll, welches ich z. B. für die Dauer eines Monats ausstellen lasse?
Des Weiteren: Verstehe ich es richtig, dass ich die notwendigen Papiere auch dann erhalte, wenn - in meinem Fall müsste mein Auto von der BPM befreit sein - ich die Befreiungsbescheinigung vom Zoll später dem RDW vorlege?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Ulrike
danke für Deinen tollen Blog!
Bzgl. der Autoanmeldung stellt sich mir die Frage, ob mein Auto so lange nicht bewegt werden darf, bis ich die entsprechenden Papiere vom RDW erhalten habe. Also Hinfahrt zum RDW; Procedere durchlaufen und Rückfahrt zum Wohnort und Auto in der Garage abstellen, bis ich die Bescheinigung erhalte? Das kann u. U. ja Wochen dauern. Wäre da ein Ausfuhrkennzeichen nicht sinnvoll, welches ich z. B. für die Dauer eines Monats ausstellen lasse?
Des Weiteren: Verstehe ich es richtig, dass ich die notwendigen Papiere auch dann erhalte, wenn - in meinem Fall müsste mein Auto von der BPM befreit sein - ich die Befreiungsbescheinigung vom Zoll später dem RDW vorlege?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Ulrike
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- nach-holland
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7 Jahre 6 Monate her #786
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo Ulrike,
es stimmt, der RDW ist verpflichtet die deutschen Fahrzeugpapiere einzuziehen. Das heißt dann folgerichtig, dass man mit seinem deutschen Kennzeichen dann nicht mehr fahren darf. Beim RDW kann man zwar ein kostenloses Ein-Tages-Kennzeichen bekommen, aber das ist eben nur an diesem einen Tag gültig.
Mit einem Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland ist das auf alle Fälle einfacher.
Man kann auch schon mal vorab, die Freistellung für die BPM beim NL-Finanzamt beantragen, wenn man dazu berechtigt ist. Zumindest falls man schon in den Niederlanden registriert ist. Das beschleunigt die Prozedur schon mal etwas.
LG Simone
es stimmt, der RDW ist verpflichtet die deutschen Fahrzeugpapiere einzuziehen. Das heißt dann folgerichtig, dass man mit seinem deutschen Kennzeichen dann nicht mehr fahren darf. Beim RDW kann man zwar ein kostenloses Ein-Tages-Kennzeichen bekommen, aber das ist eben nur an diesem einen Tag gültig.
Mit einem Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland ist das auf alle Fälle einfacher.
Man kann auch schon mal vorab, die Freistellung für die BPM beim NL-Finanzamt beantragen, wenn man dazu berechtigt ist. Zumindest falls man schon in den Niederlanden registriert ist. Das beschleunigt die Prozedur schon mal etwas.
LG Simone
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- Dodgedriver
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6 Jahre 9 Monate her #921
von Dodgedriver
Dodgedriver antwortete auf Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo zuerst mal die Seite ist super,und sehr hilfreich,nun zu mir.
Wir ziehen im Sommer 18 in die Niederlande,einen Job,und eine BSN,sowie ein Niederländisches Bankkonto ist bereits vorhanden,die Frage lautet:
Fahre ich hier von Deutschland direkt zum neuen Wohnort,mit abgemeldetem PKW,sowie Umzugstransporter ohne Probleme?Oder muss ich mich vorher beim Zoll anmelden,wann wir die Grenze passieren,zwecks Umzugsgut?
Und gibt es in den Niederlanden ebenfalls die Möglichkeit Kennzeichen zu bekommen,die länger als einen Tag gelten,bis das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist?
Wie lange dauert es ungefähr,bis man die Papiere zugeschickt bekommt?Da ich es nach unserer Ankunft im August in meinem Urlaub erledigen will,und es bis zum Ende des Urlaub angemeldet sein muss.
Gruß Mike...
Wir ziehen im Sommer 18 in die Niederlande,einen Job,und eine BSN,sowie ein Niederländisches Bankkonto ist bereits vorhanden,die Frage lautet:
Fahre ich hier von Deutschland direkt zum neuen Wohnort,mit abgemeldetem PKW,sowie Umzugstransporter ohne Probleme?Oder muss ich mich vorher beim Zoll anmelden,wann wir die Grenze passieren,zwecks Umzugsgut?
Und gibt es in den Niederlanden ebenfalls die Möglichkeit Kennzeichen zu bekommen,die länger als einen Tag gelten,bis das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist?
Wie lange dauert es ungefähr,bis man die Papiere zugeschickt bekommt?Da ich es nach unserer Ankunft im August in meinem Urlaub erledigen will,und es bis zum Ende des Urlaub angemeldet sein muss.
Gruß Mike...
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