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Kategorie Leben

Wertpapierhandel

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6 Jahre 4 Wochen her #1024 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wertpapierhandel
Hallo Falk,

ich bin jetzt zwar nicht Stephan, aber dennoch schon mal eine Antwort von mir ;-)

In NL zahlt man keine Abgeltungssteuer, auch nicht auf Gewinne, die in D anfallen. Das gesamte Vermögen wird versteuert und dazu gehören auch Aktien, Optionsscheine usw. Ausgenommen sind nur Dividenden, die im Ausland anfallen, diese werden direkt versteuert.
Das alles fällt in Box 3.
Jedoch wird seit langem diskutiert, das System anzupassen. Ob das aber jemals passiert, weiß kein Mensch.

In Box 1 fällt jegliches Einkommen, in deinem Fall z.B. evtl. ein selbst genutztes Wohnhaus (Ferienhaus oder 2. Haus zählt wieder zu Box 3). Aktiengewinne sind kein Einkommen, sondern wie gesagt zählt das zum Vermögen.

LG Simone

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6 Jahre 4 Wochen her #1028 von Falk
Falk antwortete auf Aw: Wertpapierhandel
Hallo Simone,

vielen Dank für die rasche Beantwortung.
Das wären ja Traumzustände ohne die 26,375% Abg.St. incl. Soli und ohne in Box 1 versteuern zu müssen (suche dann Mietwohnung).
Dann wäre wohl der nächste Schritt, bei einer Gemeinde (nicht allzu weit von der Grenze) meiner Wahl nachzufragen, ab welcher Einkommensgrenze ich mich dort anmelden kann und welcher Nachweis für ein dauerhaft darüber liegendes Einkommen erforderlich ist. Wo kann man am ehesten mit einer einigermaßen günstigen 2-3 Zi-Whg (incl Wohnzimmer) rechnen und wieviel kosten die monatlich ungefähr in den NL?
Wie würdest Du das angehen?

LG Falk

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6 Jahre 4 Wochen her #1029 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wertpapierhandel
Hallo Falk,
ob es Traumumstände sind, kommt natürlich auch darauf an, wie viel Kapital, Anlagen usw. du brauchst um daraus ein Einkommen zu erzielen. Aber grundsätzlich ist Box 3 schon günstiger als Box 1.
Es gab scheinbar Bestrebungen des Finanzamts das "geschäftsmässige" Handeln in Box 1 zu versteuern, aber wie ich gelesen habe sind sie damit nicht durchgekommen.

Zum Anmelden bei der Gemeinde brauchst du übrigens keinen Einkommensnachweis, als EU-Bürger kannst du dich einfach anmelden, wenn du einen Wohnsitz nachweisen kannst.
Das ist aber gleichzeitig auch ein Problem, denn ohne Arbeitsvertrag wird es nicht ganz einfach eine Mietwohnung zu bekommen. Da wirst du etwas suchen müssen. Evtl. klappt es mit der Vorlage von Kontoauszügen und / oder Mietzahlungen einige Monate im Voraus.
Also ich denke Wohnung suchen kommt an erster Stelle. Online findest du schon einiges, nähere Infos gibt es vermutlich dann nur über einen Makler.

LG Simone

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6 Jahre 3 Wochen her #1030 von Falk
Falk antwortete auf Aw: Wertpapierhandel
Hallo Simone,

vielen Dank für die erneut rasche Beantwortung.
Wäre nett, wenn Du mir sagst, wo ich den Text bzgl. des Belastingdiensts und der Nichtdurchsetzung in Box 1 finde. Laut Aktien-Forumsbeiträgen aus 2005 (in NL mit Google-Übersetzung) kommt es darauf an… Sollte ich doch in Box 1 besteuert werden, bin ich in D finanziell besser dran.

LG Falk

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6 Jahre 3 Wochen her #1031 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wertpapierhandel
Hallo Falk,
es gibt dazu anscheinend eine Aussprache vom Hoge Raad (9.9.2011, nr. 09/0498) . Den offiziellen Text dazu habe ich aber nicht im Internet gefunden.
Letztendlich wird dir da ein Steuerberater eine verlässliche Auskunft eben können.

Gruß Simone

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6 Jahre 3 Wochen her #1032 von Falk
Falk antwortete auf Aw: Wertpapierhandel
Hallo Simone,

danke für mehr Infos. Das brauchbarste Urteil des Hoge Raad vom 9.9.2011 im Zehnerblock 09/0498 (es fehlt eine Ziffer) hat die Nr. 09/04984.
uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument...e&keyword=09%2f04984
Da will ein Optionshändler, der eher in die Profirichtung geht (Kundengelder verwaltet) den dabei erlittenen 5-stelligen Verlust geltend machen, was wiederholt abgelehnt wird. Das ginge doch nur in Box 1 oder 2? Es bleibt wohl nur der Steuerberater. Wie finde ich einen, der tatsächlich Bescheid weiß?

LG Falk

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