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Kategorie Leben
befristeter Job (6 Monate)und was dann?
- jogi58
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9 Jahre 3 Monate her #442
von jogi58
befristeter Job (6 Monate)und was dann? wurde erstellt von jogi58
Hallo ,nach erfolgloser Suche hier in D und
aufgrund meines Alters(56), habe ich mich dazu entschlossen in den Niederlanden mal nach einem Job Ausschau zu halten.Beherrsche die niederländische Sprache sehr gut,von daher also kein Problem.Jetzt habe ich ein Stellenangebot gefunden-befristet für 6 Monate,in Zeeland-würde auch wegen der Entfernung hinziehen-aber was ist nach den 6Monaten,sollte ich keinen neuen Job gefunden haben?was ist mit Arbeitslosengeld und/oder Unterstützung zum Lebensunterhalt?meine Frau ist in Frührente.
Danke für euere Antworten
jogi
aufgrund meines Alters(56), habe ich mich dazu entschlossen in den Niederlanden mal nach einem Job Ausschau zu halten.Beherrsche die niederländische Sprache sehr gut,von daher also kein Problem.Jetzt habe ich ein Stellenangebot gefunden-befristet für 6 Monate,in Zeeland-würde auch wegen der Entfernung hinziehen-aber was ist nach den 6Monaten,sollte ich keinen neuen Job gefunden haben?was ist mit Arbeitslosengeld und/oder Unterstützung zum Lebensunterhalt?meine Frau ist in Frührente.
Danke für euere Antworten
jogi
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- nach-holland
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9 Jahre 3 Monate her #443
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: befristeter Job (6 Monate)und was dann?
Hallo jogi,
Recht auf Arbeitslosengeld hat man, wenn man in den letzten 36 Wochen vor der Arbeitslosigkeit 26 Wochen gearbeitet hat. Also die 6 Monate würden in Theorie gerade reichen. Man müsste natürlich aufpassen, dass es auch nicht eine halbe Woche weniger ist oder so.
Aber das Arbeitslosengeld ist bei so kurzer Beschäftigung nur für 3 Monate.
Danach wäre es zwar theoretisch möglich, bijstand also Sozialhilfe anzufragen. Dafür darf man aber so gut wie nichts mehr haben. Max. knappe 12.000 Euro Spargeld oder ähnliches. Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, wäre es aber möglich, dass man auch EU-Bürgern, die noch keine 5 Jahre im Land leben, die Aufenthaltsgenehmigung und damit die Sozialhilfe entziehen kann.
Unabhängig von der Sozialhilfe kann man aber evtl. einen Zuschlag zur Miete und auch zur Krankenkasse beantragen. Also wenn die Rente deiner Frau zumindest so hoch wäre, dass ihr mit diesen Zuschlägen im Notfall überleben könnt, wäre das auch eine Lösung.
Gruß Simone
Recht auf Arbeitslosengeld hat man, wenn man in den letzten 36 Wochen vor der Arbeitslosigkeit 26 Wochen gearbeitet hat. Also die 6 Monate würden in Theorie gerade reichen. Man müsste natürlich aufpassen, dass es auch nicht eine halbe Woche weniger ist oder so.
Aber das Arbeitslosengeld ist bei so kurzer Beschäftigung nur für 3 Monate.
Danach wäre es zwar theoretisch möglich, bijstand also Sozialhilfe anzufragen. Dafür darf man aber so gut wie nichts mehr haben. Max. knappe 12.000 Euro Spargeld oder ähnliches. Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, wäre es aber möglich, dass man auch EU-Bürgern, die noch keine 5 Jahre im Land leben, die Aufenthaltsgenehmigung und damit die Sozialhilfe entziehen kann.
Unabhängig von der Sozialhilfe kann man aber evtl. einen Zuschlag zur Miete und auch zur Krankenkasse beantragen. Also wenn die Rente deiner Frau zumindest so hoch wäre, dass ihr mit diesen Zuschlägen im Notfall überleben könnt, wäre das auch eine Lösung.
Gruß Simone
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