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Kategorie Sonstiges

Entsendung nach Holland von deutschem Arbeitgeber

  • eddiemaiden
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8 Jahre 10 Monate her #516 von eddiemaiden
Entsendung nach Holland von deutschem Arbeitgeber wurde erstellt von eddiemaiden
Hallo liebes Nach-Holland Team,

erst einmal vielen dank, für die ganzen Infos auf eurer Seite.

Mein Arbeitgeber möchte mich und meine Familie (Frau und zwei Kinder im Alter von 4 und 13 Jahren) für zwei Jahre in die Niederlande entsenden um dort zu arbeiten.
Ich werde weiterhin bei meiner Firma in Deutschland angestellt sein.
Wohnen werde ich voraussichtlich in der Nähe von Utrecht, sodass unser Sohn mit 13 Jahren die internationale Schule in Utrecht besuchen kann.

Dir Firma wird mir einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, desweiteren werden wir das Auto meiner Frau und mein Motorrad mitnehmen wollen.

Nun meine Fragen:

1.) Wo muss das Firmenauto angemeldet sein, damit ich es fahren darf?
2.) Was ist die beste Möglichkeit für unsere privaten Fahrzeuge?
Einführen möchte ich diese nicht, da es sich um einen befristeten Aufenthalt handelt.
3. Was habe ich noch zu beachten?

Vielen Dank im voraus.

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8 Jahre 10 Monate her #517 von nach-holland
Hallo eddiemaiden,

zu deinen Fragen:
1. Wichtig ist, dass für das Auto in NL KFZ-Steuer und BPM gezahlt wird. Das geht auch, wenn das Auto in D angemeldet ist. Das hängt davon ab, wie die Firma das regelt, z.B. mit Leasing oder ähnlichem. Einfacher ist es vermutlich, wenn das Auto in NL angemeldet ist. Dann müssen keine extra Anträge ausgefüllt werden.

2. Für eure Fahrzeuge will der niederländische Staat auf alle Fälle auch KFZ Steuer haben. Das heißt dann m.W. dass ihr aber trotzdem auch in D zahlen müsst.
Einführen wäre da auf alle Fälle günstiger.
Einfach mit deutschem Kennzeichen zu fahren, kann eine zeitlang funktionieren. Legal ist es aber nicht und wenn man erwischt wird und doch noch einführen muss, entfällt dann evt. die Umzugsfreistellung.

3. Die Schulpflicht in NL beginnt schon mit 5 Jahren, die meisten gehen aber schon mit 4. Das ist dann natürlich noch eine Art Vorschule. Ihr solltet euch also schon mal mit Grundschulen in eurem neuen Wohnort beschäftigen.

Gruß Simone

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8 Jahre 10 Monate her #518 von eddiemaiden
Mein Motorrad habe ich vor 1,5 Monaten als Neufahrzeug gekauft.
Daus Auto meiner Frau ist aus 2010 und sie besitzt es seit 2012.

Wenn ich die Fahrzeuge einführe muss ich doch die bpm Gebühr bezahlen, oder?

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Fahrzeuge in Deutschland angemeldet lasse und zusätzlich nur die Steuer in den Niederlanden bezahle?

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8 Jahre 10 Monate her #519 von nach-holland
Hallo,
die BPM Gebühr entfällt im Prinzip, wenn man seine Fahrzeuge als Umzugsgut deklariert. Das Problem ist, dass man die Fahrzeuge schon 6 Monate im Besitz haben muss. Ob es für Neufahrzeuge Ausnahmen gibt kann ich leider nicht sagen.
Am besten beim Finanzamt direkt anrufen, da gibt es eine spezielle Auskunftsnummer, da bekommt man verbindliche Antworten, die ich leider nicht geben kann. +31 555 385 385
Das ist die internationale Nummer, Englisch ist also kein Problem.

Gruss Simone

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