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Kategorie Wohnen
Doppelbesteuerung
- Genesis
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8 Jahre 6 Monate her #587
von Genesis
Doppelbesteuerung wurde erstellt von Genesis
Hallo,
kleine Information zu unserer Anfrage.
Mein Vater hat 2004 in der Provinz Zuid-Holland auf einem ehemaligen Stacaravan-Platz ein Grundstück gekauft, auf dem schon damals sein eigenes Mobilheim gestanden hatte. Dieses Mobilheim wird nur privat genutzt, ohne Vermietung. Letzte Woche erhielt er einen Navorderingsaanslag über eine Inkomstensbelasting für 2010 und 2011 im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung.
Zu meinen Fragen:
Hat die Erhebung dieser Steuer ihre Richtigkeit und weshalb erst nach so vielen Jahren?
Wonach richtet sich die Höhe dieser Steuer? Ist es der Preis des Grundstückes, des Mobilheims (Baujahr 1997) oder beides zusammen und aus welcher Quelle hat das Amt die Kenntnisse über den Wert?
Wenn ja, nach welchem Satz wird diese Steuer berechnet?
Wird diese Steuer jetzt rückwirkend bis zum heutigen Datum und darüber hinaus erhoben?
Ich weiß, dass es sich um viele Fragen handelt, aber vielleicht hat einer der Forum Teilnehmer mit diesem Problem schon zu tun gehabt und könnte uns eine plausible Erklärung geben.
Möchte mich schon im Voraus herzlich dafür bedanken.
kleine Information zu unserer Anfrage.
Mein Vater hat 2004 in der Provinz Zuid-Holland auf einem ehemaligen Stacaravan-Platz ein Grundstück gekauft, auf dem schon damals sein eigenes Mobilheim gestanden hatte. Dieses Mobilheim wird nur privat genutzt, ohne Vermietung. Letzte Woche erhielt er einen Navorderingsaanslag über eine Inkomstensbelasting für 2010 und 2011 im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung.
Zu meinen Fragen:
Hat die Erhebung dieser Steuer ihre Richtigkeit und weshalb erst nach so vielen Jahren?
Wonach richtet sich die Höhe dieser Steuer? Ist es der Preis des Grundstückes, des Mobilheims (Baujahr 1997) oder beides zusammen und aus welcher Quelle hat das Amt die Kenntnisse über den Wert?
Wenn ja, nach welchem Satz wird diese Steuer berechnet?
Wird diese Steuer jetzt rückwirkend bis zum heutigen Datum und darüber hinaus erhoben?
Ich weiß, dass es sich um viele Fragen handelt, aber vielleicht hat einer der Forum Teilnehmer mit diesem Problem schon zu tun gehabt und könnte uns eine plausible Erklärung geben.
Möchte mich schon im Voraus herzlich dafür bedanken.
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- nach-holland
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8 Jahre 6 Monate her #589
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Doppelbesteuerung
Hallo Genesis,
bei Besitz von Grund oder Immobilien in den Niederlanden wird "belasting op bezittingen", also Steuer auf Besitz erhoben. Das sind 1,2 % des WOZ-Wertes abzgl. einer evtl. vorhanden Hypothek. Der WOZ-Wert, im Prinzip der Wert des Besitzes wird von der Gemeinde jedes Jahr festgelegt und sollte euch eigentlich auch schriftlich mitgeteilt werden. Denn man kann dagegen auch Einspruch erheben.
In eurem Fall wird der WOZ-Wert auf alle Fälle für das Grundstück festgelegt, beim Mobilheim kommt es darauf an, wie fest es mit dem Grund verbunden ist. Das beeinflusst, ob es als Ferienhaus oder als "Beweglich" behandelt wird. Ein Ferienhaus wird versteuert, etwas bewegliches nicht.
Das sollte aber auch, von den Schreiben der Gemeinde bzgl. WOZ-Wert ersichtlich werden.
Ob die Nachforderung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen, da fehlt mir der steuerrechtliche Hintergrund. Aber im Prinzip wird diese Steuer jährlich erhoben. Auch als Deutscher ist man mit Grundbesitz in NL dort auch steuerpflichtig.
Zusätzlich zu dieser Steuer, die über das Finanzamt (belastingdienst) läuft, gibt es auch noch die Onoerendezaakbelasting OZB, eine Immobiliensteuer, die von der Gemeinde festgelegt und in Rechnung gestellt wird. Die ist aber viel geringer, ca. 0,05 bis 0,12 % des WOZ-Wertes je nach Gemeinde.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Steuerberater oder Rechtsanwalt bin ich aber nicht. Im Zweifelsfall am besten beim Finanzamt anrufen, die sind dort normalerweise sehr freundlich und geben gerne Auskunft, auch auf Englisch oder Deutsch.
Gruß Simone
bei Besitz von Grund oder Immobilien in den Niederlanden wird "belasting op bezittingen", also Steuer auf Besitz erhoben. Das sind 1,2 % des WOZ-Wertes abzgl. einer evtl. vorhanden Hypothek. Der WOZ-Wert, im Prinzip der Wert des Besitzes wird von der Gemeinde jedes Jahr festgelegt und sollte euch eigentlich auch schriftlich mitgeteilt werden. Denn man kann dagegen auch Einspruch erheben.
In eurem Fall wird der WOZ-Wert auf alle Fälle für das Grundstück festgelegt, beim Mobilheim kommt es darauf an, wie fest es mit dem Grund verbunden ist. Das beeinflusst, ob es als Ferienhaus oder als "Beweglich" behandelt wird. Ein Ferienhaus wird versteuert, etwas bewegliches nicht.
Das sollte aber auch, von den Schreiben der Gemeinde bzgl. WOZ-Wert ersichtlich werden.
Ob die Nachforderung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen, da fehlt mir der steuerrechtliche Hintergrund. Aber im Prinzip wird diese Steuer jährlich erhoben. Auch als Deutscher ist man mit Grundbesitz in NL dort auch steuerpflichtig.
Zusätzlich zu dieser Steuer, die über das Finanzamt (belastingdienst) läuft, gibt es auch noch die Onoerendezaakbelasting OZB, eine Immobiliensteuer, die von der Gemeinde festgelegt und in Rechnung gestellt wird. Die ist aber viel geringer, ca. 0,05 bis 0,12 % des WOZ-Wertes je nach Gemeinde.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Steuerberater oder Rechtsanwalt bin ich aber nicht. Im Zweifelsfall am besten beim Finanzamt anrufen, die sind dort normalerweise sehr freundlich und geben gerne Auskunft, auch auf Englisch oder Deutsch.
Gruß Simone
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- Genesis
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8 Jahre 6 Monate her #591
von Genesis
Genesis antwortete auf Doppelbesteuerung
Hallo Simone,
vielen lieben Dank für Deine Mühe.
Wie Du vorgeschlagen hattest, werden wir uns wohl mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Noch einmal Danke
Genesis
vielen lieben Dank für Deine Mühe.
Wie Du vorgeschlagen hattest, werden wir uns wohl mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Noch einmal Danke
Genesis
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