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Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
- nach-holland
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7 Jahre 8 Monate her #757
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
Hallo sergioafeo,
also ich kenne viele die in beiden Ländern gemeldet sind, da sie in D z.B. noch Wohnraum besitzen
Im Prinzip braucht die Gemeinde (bisher) bei der Anmeldung in den Niederlanden bei EU-Bürgern keine Abmeldebescheinigung. Dennoch gibt es einige Gemeinden, die danach fragen. Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es da leider nicht.
Nach meiner Erfahrung fordern vorallem die großen Städte keine Abmeldebescheinigung.
Was die Sozialversicherungen in deinem Fall angeht, bin ich auch überfragt. Im Normalfall zahlt man Steuern und auch Sozialabgaben in dem Land, in dem man arbeitet. Wie das bei einer internationalen Organisation dann läuft kann ich wirklich nicht sagen.
Gruß Simone
also ich kenne viele die in beiden Ländern gemeldet sind, da sie in D z.B. noch Wohnraum besitzen
Im Prinzip braucht die Gemeinde (bisher) bei der Anmeldung in den Niederlanden bei EU-Bürgern keine Abmeldebescheinigung. Dennoch gibt es einige Gemeinden, die danach fragen. Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es da leider nicht.
Nach meiner Erfahrung fordern vorallem die großen Städte keine Abmeldebescheinigung.
Was die Sozialversicherungen in deinem Fall angeht, bin ich auch überfragt. Im Normalfall zahlt man Steuern und auch Sozialabgaben in dem Land, in dem man arbeitet. Wie das bei einer internationalen Organisation dann läuft kann ich wirklich nicht sagen.
Gruß Simone
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- sergioafeo
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7 Jahre 8 Monate her #758
von sergioafeo
sergioafeo antwortete auf Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
Vielen lieben Dank!
ich werde nach meinem Umzug berichten, wie es gelaufen ist.
Viele Grüße
sergioafeo
ich werde nach meinem Umzug berichten, wie es gelaufen ist.
Viele Grüße
sergioafeo
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- kristinnlge
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6 Jahre 1 Monat her #1019
von kristinnlge
kristinnlge antwortete auf Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
Liebes Team,
erstmal grosses Lob fuer dieses coole Forum! Habe schon viele Antworten hier gefunden!
Ich habe eine Frage> mein Partner ist beruflich in NL und ich habe ein Gewerbe in Dts welches ich auch weiterhin von hieraus betreue. Aus diversen Gruenden und auch weil ein dauernder Aufenthalt in NL noch nicht sicher ist, moechte ich erstmal in Dts angemeldet und versichert bleiben. Mein Kind soll nun aber in NL in den Kindergarten gehen, wofuer ich es anmelden muss (BSN Nr).
Nun ist meine Frage: kann ich mein Kind in Holland anmelden und trotzdem weiterhin auch in Deutschland seinen ersten Wohnsitz bestehen lassen (da ich es weiterhin auch hier krankenversichert haben moechte weil wir oft in Dts sind)?
Oder sprechen die 2 Systeme miteinander so dass ich automatisch in Deutschland abgemeldet werden koennte, sobald ich meinen Sohn in NL anmelde?
ich habe gehoert, dass man eigentlich nicht in 2 EU Laendern gleichzeitig angemeldet sein kann!
Fuer eine Antwort oder Erfahrungen waere ich sehr dankbar!!
erstmal grosses Lob fuer dieses coole Forum! Habe schon viele Antworten hier gefunden!
Ich habe eine Frage> mein Partner ist beruflich in NL und ich habe ein Gewerbe in Dts welches ich auch weiterhin von hieraus betreue. Aus diversen Gruenden und auch weil ein dauernder Aufenthalt in NL noch nicht sicher ist, moechte ich erstmal in Dts angemeldet und versichert bleiben. Mein Kind soll nun aber in NL in den Kindergarten gehen, wofuer ich es anmelden muss (BSN Nr).
Nun ist meine Frage: kann ich mein Kind in Holland anmelden und trotzdem weiterhin auch in Deutschland seinen ersten Wohnsitz bestehen lassen (da ich es weiterhin auch hier krankenversichert haben moechte weil wir oft in Dts sind)?
Oder sprechen die 2 Systeme miteinander so dass ich automatisch in Deutschland abgemeldet werden koennte, sobald ich meinen Sohn in NL anmelde?
ich habe gehoert, dass man eigentlich nicht in 2 EU Laendern gleichzeitig angemeldet sein kann!
Fuer eine Antwort oder Erfahrungen waere ich sehr dankbar!!
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- nach-holland
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6 Jahre 1 Monat her #1020
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
Hallo,
zuerst einmal ein herzliches Dankeschön fürs Lob
Jetzt zu deiner Frage. Ein Absprache zwischen den Ländern bzgl. den Meldeadressen gibt es nicht. Vermutlich werden die Daten verglichen bzgl. Steuer und Sozialleistungen, damit man diese nicht in beiden Ländern beantragt.
Auch wenn eine Anmeldung in 2 Ländern offiziell nicht vorgesehen ist, kenne ich einige die in NL und in D einen Wohnsitz haben. Dies lässt sich manchmal auch nicht vermeiden (z.B. wegen Wohneigentum usw.).
Jedoch verlange einige wenige Gemeinden in den Niederlanden, aus welchen Gründen auch immer, eine Abmeldebestätigung aus Deutschland. Gesetzlich ist dies aber nicht festgelegt. Reden und erklären hilft da aber häufig.
Viele Grüße Simone
zuerst einmal ein herzliches Dankeschön fürs Lob
Jetzt zu deiner Frage. Ein Absprache zwischen den Ländern bzgl. den Meldeadressen gibt es nicht. Vermutlich werden die Daten verglichen bzgl. Steuer und Sozialleistungen, damit man diese nicht in beiden Ländern beantragt.
Auch wenn eine Anmeldung in 2 Ländern offiziell nicht vorgesehen ist, kenne ich einige die in NL und in D einen Wohnsitz haben. Dies lässt sich manchmal auch nicht vermeiden (z.B. wegen Wohneigentum usw.).
Jedoch verlange einige wenige Gemeinden in den Niederlanden, aus welchen Gründen auch immer, eine Abmeldebestätigung aus Deutschland. Gesetzlich ist dies aber nicht festgelegt. Reden und erklären hilft da aber häufig.
Viele Grüße Simone
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