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Frage: Meldegesetz Niederlande | Wohnen in NL
- steffi89
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Ich habe eine Frage und zwar wie ist das mit dem Meldegesetz in NL
Es ist geplant im Sommer nach Amsterdam zu ziehen für 5 Monate.
Danach muss ich wieder 2 Monate nach Deutschland und dann wieder zurück nach Amsterdam.
Ich bin selbstständig und aus privaten Gründen eben in NL da mein Freund dort wohnt und ich meiner Arbeit auch online nachgehen kann. (Webdesign etc)
Am liebsten würde ich mich dort erstmal gar nicht anmelden, da ich ja weiterhin in DE wohnen werde / Wohnung behalte und eigentlich keinen 2ten Wohnsitz brauche. Wenn wir richtig fest zusammenn ziehen würde ich es nnatürlich machen, aber die ersten 1-2 Jahre wenn ich sowieso immer hin und her ziehe halt nicht.
Ich finde auch meine Geburtsurkunde nicht mehr und müsste diese Sachen alle erst beantragen. Einen Reisepass habe ich aktuell auch nicht, aber natürlich einen gültigen Deutschen Ausweis.
Ich glaube aber zur Anmeldung braucht man sowieso einen Reisepass oder?
Wie ist das also mit den Fristen usw. und gibt es eine Strafe bzw. wäre es sogar strafbar wenn ich mich dort nicht anmelde, auch wenn ich länger als 3 Monate am Stück in Amsterdam wohne? Wie streng sind die Niederländer bei sowas?
Lieben Gruß
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- nach-holland
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also sagen wir mal so, wenn man die Absicht hat länger als 4 Monate zu bleiben muss man sich anmelden, aber wer weiß schon welche Absicten du hast?
Du brauchst keine Versicherung, keinen Arbeitsplatz, keine Wohnung, also die Gemeinde wird gar nicht wissen, dass du da bist. Du bist auf Urlaub - fertig. Und wenn der dann etwas länger ist, als ursprünglich geplant, interessiert es auch niemanden.
Also nur kein Stress
LG Simone
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- steffi89
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Wie ist das denn wenn ich zB Strom und Gas auf mich anmelden wollen würde.
Brauche ich dazu dann eine Steuernummer wie es in Spanien zB üblich ist oder geht das so wie in Deutschland einfach?
Würde zu lange dauern alles genau zu erklären aber wir hatten uns halt ein paar Gedanken gemacht.
zB verdiene ich besser momentan und wir hatten auch überlegt einfach eine neue Wohnung anzumieten die bisschen grösser ist, die dann auf mich laufen würde erstmal.
Wie wäre es denn angenommen ich miete eine Wohnung auf meinen Name und Strom dazu.
Muss ich mich dann unbedingt anmelden, auch wenn ich gar keine 4 Monate am Stück zB in der Wohnung leben würde?
Und wird bei Anmeldung der Reisepass benötigt oder reicht ein Ausweis!
Wäre super wenn sie die 2 Fragen beantworten könnten. Das wäre wichtig
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- nach-holland
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Denn für beinahe alles braucht man eine BurgerServiceNummer BSN und die bekommt man bei der Anmeldung.
Es gibt auch die Möglichkeit eine Nummer für Nicht-Eingesessene zu beantragen, z.B. wenn man keine 4 Monate im Land bleiben will.
Irgendwas wirst du brauchen, denn ohne bekommst du wahrscheinlich kein Bankkonto und ohne Bankkonto kannst du keine Wohung mieten und keinen Strom anmelden. Ob ein Vermieter auch ein ausländisches Konto akzeptiert, kommt natürlich immer drauf an.
Zum Anmelden brauchst du übrigens keinen Reisepass, ein Personalausweis sollte reichen.
LG Simone
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- steffi89
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nach-holland schrieb: Irgendwas wirst du brauchen, denn ohne bekommst du wahrscheinlich kein Bankkonto und ohne Bankkonto kannst du keine Wohung mieten und keinen Strom anmelden. Ob ein Vermieter auch ein ausländisches Konto akzeptiert, kommt natürlich immer drauf an.
Das ist dann aber so ein kleiner Teufelskreis oder...
Denn bevor jemand keinen Wohnsitz (Wohnung) hat, kann er sich ja nicht anmelden.
Und ohne Anmeldung bekomme ich kein Konto und ohne Konto keine Wohnung.
Brauch ich dann wohl erstmal die Nummer für nichteingesessene, sollten wir das so machen wie oben beschrieben.
Danke für die Antwort auf jeden Fall!
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- sergioafeo
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Verstehe ich es richtig, dass es möglich ist, gleichzeitig in den Niederlanden und in Deutschland angemeldet zu sein? Benötigt man für die Anmeldung in NL keine Abmeldebescheinigung? Und wenn doch, wäre es nicht zu einfach, sich in D abzumelden, die Bescheinigung holen, dann in NL sich anzumelden und mit der gleichen Abmeldebescheinigung sich in D erneut anmelden?
Mein Plan ist für (mindestens) zwei Jahre bei einer internationalen Organisation (steuerfrei, eigene Pensionskasse) in NL zu arbeiten. Meine verlobte bleibt so lange in D und ich würde mich bei ihr dann anmelden. Ich führe ein Gewerbe in D das ich weiter betreiben möchte. Krankenversicherung habe ich von der Arbeit in NL, Rentenversicherung würde ich dann freiwillig in D bezahlen.
Und... (auch wenn es vielleicht ein Thema für ein anderes Forum/Thread ist, vielleicht weiß es jemand) wie ist es mit der Arbeitslosenversicherung? Ich habe über 7 Jahre lang fleißig bezahlt, darf aber anscheinend weder in NL noch in D mich weiter versichern, weil die Organisation, für die ich arbeiten werde, kein Landesrecht unterliegt.
Danke vielmals!
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- nach-holland
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also ich kenne viele die in beiden Ländern gemeldet sind, da sie in D z.B. noch Wohnraum besitzen
Im Prinzip braucht die Gemeinde (bisher) bei der Anmeldung in den Niederlanden bei EU-Bürgern keine Abmeldebescheinigung. Dennoch gibt es einige Gemeinden, die danach fragen. Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es da leider nicht.
Nach meiner Erfahrung fordern vorallem die großen Städte keine Abmeldebescheinigung.
Was die Sozialversicherungen in deinem Fall angeht, bin ich auch überfragt. Im Normalfall zahlt man Steuern und auch Sozialabgaben in dem Land, in dem man arbeitet. Wie das bei einer internationalen Organisation dann läuft kann ich wirklich nicht sagen.
Gruß Simone
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- sergioafeo
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ich werde nach meinem Umzug berichten, wie es gelaufen ist.
Viele Grüße
sergioafeo
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- kristinnlge
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erstmal grosses Lob fuer dieses coole Forum! Habe schon viele Antworten hier gefunden!
Ich habe eine Frage> mein Partner ist beruflich in NL und ich habe ein Gewerbe in Dts welches ich auch weiterhin von hieraus betreue. Aus diversen Gruenden und auch weil ein dauernder Aufenthalt in NL noch nicht sicher ist, moechte ich erstmal in Dts angemeldet und versichert bleiben. Mein Kind soll nun aber in NL in den Kindergarten gehen, wofuer ich es anmelden muss (BSN Nr).
Nun ist meine Frage: kann ich mein Kind in Holland anmelden und trotzdem weiterhin auch in Deutschland seinen ersten Wohnsitz bestehen lassen (da ich es weiterhin auch hier krankenversichert haben moechte weil wir oft in Dts sind)?
Oder sprechen die 2 Systeme miteinander so dass ich automatisch in Deutschland abgemeldet werden koennte, sobald ich meinen Sohn in NL anmelde?
ich habe gehoert, dass man eigentlich nicht in 2 EU Laendern gleichzeitig angemeldet sein kann!
Fuer eine Antwort oder Erfahrungen waere ich sehr dankbar!!
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- nach-holland
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zuerst einmal ein herzliches Dankeschön fürs Lob
Jetzt zu deiner Frage. Ein Absprache zwischen den Ländern bzgl. den Meldeadressen gibt es nicht. Vermutlich werden die Daten verglichen bzgl. Steuer und Sozialleistungen, damit man diese nicht in beiden Ländern beantragt.
Auch wenn eine Anmeldung in 2 Ländern offiziell nicht vorgesehen ist, kenne ich einige die in NL und in D einen Wohnsitz haben. Dies lässt sich manchmal auch nicht vermeiden (z.B. wegen Wohneigentum usw.).
Jedoch verlange einige wenige Gemeinden in den Niederlanden, aus welchen Gründen auch immer, eine Abmeldebestätigung aus Deutschland. Gesetzlich ist dies aber nicht festgelegt. Reden und erklären hilft da aber häufig.
Viele Grüße Simone
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