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Kategorie Sonstiges

Firmenwagen des Ex-Mannes Umzugsgut?

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9 Jahre 3 Monate her #436 von Sandra
Firmenwagen des Ex-Mannes Umzugsgut? wurde erstellt von Sandra
Hallo zusammen,

ich ziehe demnächst in die Gegend von Amsterdam.

Derzeit läuft die Scheidung und ich werde aller Voraussicht nach, den Firmenwagen meines Ex-Mannes, den ich während der Ehe immer wieder gefahren bin und der daher auch als gemeinsames Fahrzeug (zumindest im Scheidungsverfahren) gilt, übernehmen. Nun stehe ich persönlich als Besitzerin ja nicht in den letzten 6 Monaten in den Fahrzeugpapieren....

Kann ich den Wagen trotzdem als Umzugsgut deklarieren?

Tausend Dank fuer jeden Tipp der mir Licht ins Dunkel bringt ;)

Sandra

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9 Jahre 3 Monate her #437 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Firmenwagen des Ex-Mannes Umzugsgut?
Hallo Sandra,

sicher wird dir das leider keiner sagen können. Denn diese Situation ist so speziell, dass man nicht vorhersagen kann, wie das Amt in diesem Fall entscheidet. Nach meiner Einschätzung ist es aber sehr schwer.

Im Normalfall muss man mit den Fahrzeugpapieren und dem Kaufvertrag nachweisen, dass einem das Auto seit mind. 6 Monaten gehört. Das fällt in deinem Fall ja schon mal flach. Wenn es ein Firmenwagen war, war das Auto vermutlich nicht einmal auf deinen Mann zugelassen war, sondern auf die Firma.
Du kannst es natürlich trotzdem versuchen und den Antrag stellen. Statt Kaufvertrag und Papieren müsstet Du dann auf alle Fälle irgendwie nachweisen können, dass es euer gemeinsames Fahrzeug war und dass es bei der Scheidung auf dich übergeht.


Gruß Simone
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9 Jahre 3 Monate her #438 von Sandra
Danke Simone, also lass ich es einfach beim Umzug darauf ankommen? Oder kann ich das schon im Vorfeld klären?

Ach so, kurze Info: Die Firma gehört meinem Ex-Mann.

Viele Gruesse

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9 Jahre 3 Monate her - 5 Jahre 3 Monate her #439 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Firmenwagen des Ex-Mannes Umzugsgut?
Letztendlich wird es erst beim Antrag entschieden, Sandra. Man kann sich zwar vorher telefonisch informieren, aber da dies nie die gleichen Personen sind, gibt es da keine Garantie.

Falls es nicht klappt, kann man sich natürlich immer noch gegen eine Einfuhr entscheiden und sich in NL ein anderes Auto zulegen. Ob sich das lohnt oder die Bezahlung von BPM günstiger ist, kommt auf das jeweilige Auto an. Aber die Höhe der evtl fälligen BPM kann man ja schon vorher ausrechnen. Links findet man hier .

Zum Antrag und welche Papiere man dabei haben sollte, wenn man während der Bearbeitungszeit das Auto nutzt, habe ich hier schon mal was geschrieben.

Gruß Simone
Letzte Änderung: 5 Jahre 3 Monate her von nach-holland.
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