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Kategorie Wohnen

Zweitwohnsitz in Holland

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8 Jahre 1 Monat her #648 von anfechne
anfechne antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo Simone,

meine Situation ist so ähnlich wie bei Oliver O. habe jedoch eine praktische Frage:
Was machen wenn die Gemeinde in NL darauf besteht, dass ich in D nicht mehr registriert sein darf? Es sollte doch eine EU-Regelung geben in der so was erlaubt ist?

Ich habe auch eine eigene von mir bewohnte Wohnung in D und NL und möchte natürlich mein Fahrzeug in D registriert lassen. Ich weiß dass das eine Grauzone ist, aber da ich sowohl Wohnung, als auch Arbeitsplatz in D habe dürften die mich in NL doch nicht zwingen dürfen, oder?

Vielen dank für Deine Unterstützung.
VG
Andreas

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8 Jahre 1 Monat her #649 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo Andreas,
es ist eigentlich eher anders herum. Es gibt zumindest meines Wissens kein Gesetz, das einen Wohnsitz in 2 EU Ländern verbietet.
Ich habe mich auch schon bei mehreren Städten in den Niederlanden informiert und alle haben sie mir gesagt, dass sie keine Abmeldebescheinigung aus Deutschland brauchen, dass sie damit gar nichts anfangen können.
Ich weiß aber auch, dass es trotzdem Gemeinden gibt, due danach fragen.

Am besten erklären, dass dies nicht möglich ist, da man eine Eigentumswohnung in Deutschland besitzt. Wenn alles nichts hilft an einem anderen Tag wiederkommen und auf einen anderen Mitarbeiter hoffen.

Mit dem Auto ist das eine andere Sache, da geht es ums Geld. Es gibt auch die Möglichkeit das Kennzeichen zu behalten und KFZ Steuer in NL zu bezahlen.

Gruß Simone

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8 Jahre 1 Monat her #650 von anfechne
anfechne antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hi Simone,

hmmm.......

Aber wenn ich doch in D gemeldet bin und dort KFZ-Steuer bezahle, wie kann dann NL einen dazu zwingen das Auto in NL zu registrieren? Mein Job habe ich ja auch noch in D und auch wenn ich mehr als 4 Monate in NL bin, heißt dass ja nicht, dass ich überhaupt nicht mehr in D bin. Ich verstehe, dass solche Regelungen nicht immer logisch sind, aber da müsste es doch eine Art Doppelbesteuerungsabkommen oder so ähnlich geben. Ich war ja auch zuerst in D gemeldet und melde mich in NL nur an, weil ich hier mehr als 4 Monate bin. :unsure:
VG Andreas

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8 Jahre 1 Monat her #651 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo Andreas,

leider gibt es bei der KFZ-Steuer kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Aber ich weiß, dass man sich u.U. von der KFZ-Steuer in NL befreien lassen kann. Das geht aber nur auf Antrag und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was für Kriterien da gelten.

Ich würde es einfach drauf ankommen lassen und warten bis du einen Brief bekommst. Dann kannst du deine persönliche Situation direkt klären und erfährst, was du für Möglichkeiten hast.

LG Simone

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6 Jahre 4 Monate her #977 von SabineL
SabineL antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo zusammen,

nach stundenlangem recherchieren im Internet und mittlerweile hundert Fragezeichen in meinem Kopf, wende ich mich an euch und setze meine ganze Hoffnung in diesen (hoffentlich immer noch aktiven) Beitrag. Meine Situation ist folgende:

Ich wohne zur Zeit in D, habe jedoch ein Jobangebot aus den NL bekommen, welchen ich in der Theorie ab 01.02. antreten werde. Um dieses anzunehmen, müsste ich (soweit ich weiß) einen Wohnsitz in den NL haben, da ich einen NL-Arbeitsvertrag bekomme. Nun ist es jedoch so, dass ich meine Wohnung in D nicht aufgeben möchte, da ich zum einen die Sicherheit haben möchte eine Wohnung zu haben, falls mir der Job doch nicht gefällt und zum anderen möchte ich am Wochenende nach Hause kommen, da all meine Freunde und meine Familie hier leben.

Nach Telefonaten mit dem Finanzamt (wegen des DBA's) und meiner Krankenkasse (wegen benötigten Arztbesuchen alle 4 Wochen bis ca. Juli/August) habe ich in einen Teil der Fragen geklärt. Was ich noch nicht klären konnte, ist das ätzende Thema des Wohnsitzes. Laut der Stadt in der ich Wohne muss ich mich nach 6 Monaten leben in den NL in D abmelden - WARUM? und ist das so korrekt? Ich komme doch am Wochenende nach Hause und die Wohnung läuft über meinen Namen und wird auch von mir bezahlt... Laut der Aussage des Einwohnermeldeamtes ist es nicht möglich, zwei Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern zu haben. Langsam verzweifle ich mit der ganzen Thematik und ich habe es mir ehrlich gesagt leichter vorgestellt einen Job in den NL anzunehmen ...

Nebenbei angemerkt: Ich habe mich von dem Gedanken einer eigenen Wohnung in den NL verabschiedet, weil es mir a) zu teuer ist, da ich meine Wohnung in D noch habe und b) müsste ich mich dann mit Strom/Gas/Wasser etc. auseinander setzen. Ich habe mich derweil auf die Suche nach einem WG-Zimmer gemacht. Wie läuft der Prozess mit dem Anmelden ab? Hier fließen die Themen "Wohn- und Meldesituation in D" mit der "Wohn- und Meldesituation in NL" zusammen.

Ich möchte ungerne gegen EU-rechtliche Regeln verstoßen, aber bei so vielen verschiedenen Informationen im Netz, weiß ich nicht mehr wo mir der Kopf steht. Ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen! :-) :-(

Ganz lieben Dank im Voraus und VG!
Sabine

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6 Jahre 4 Monate her #978 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo Sabine,
dass Problem mit den 2 Wohnsitzen ist leider gesetzlich nicht so eindeutig geklärt. Scheinbar ist das Dilemma im EU-Parlament auch bekannt, aber eine eindeutige Regelung gibt es noch nicht. Mit der bisherigen Regelung wollen Sie meines Wissens verhindern, dass man in 2 verschiedenen Ländern z.B. Sozialleistungen kassiert.
Aber wenn man das nicht macht und auch seine Steuern ordentlich bezahlt, habe ich noch von keinerlei Strafaktionen gegen Menschen mit 2 Wohnsitzen gehört. Und ich kenne einige ;-)
Soweit ich weiß, gibt es ja auch keinerlei Abgleich zwischen den Ländern.

D.H. da du ja deine Wohnung in D behältst, musst du dich dort nicht abmelden. Und bei der Anmeldung in NL brauchst du im Normalfall auch keine Abmeldebescheinigung. Wie schon oben irgendwo geschrieben, verlangen die allermeisten Gemeinden in NL diese nicht. Falls danach gefragt wird, einfach angeben, dass man in D auch noch eine Wohnung hat und dort die Wochenenden verbringt. Dann sollte eine Anmeldung bei der NL-Gemeinde keinerlei Problem sein.
Anmelden musst Du dich aber auf alle Fälle, da Du eine BSN-Nummer brauchst. Also bei der Wahl deines WG-Zimmers darauf achten, dass du dich mit der Adresse dort auch offiziell anmelden darfst. Bei illegaler Vermietung ist das meist nicht der Fall.

Mit dem Mietvertrag bzw. einer Bescheinigung vom Vermieter, Geburtsurkunde und Ausweis kannst du dich dann bei der entsprechenden Gemeinde anmelden. Vorher einen Termin ausmachen. Das geht meist auch online.

LG Simone

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