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Kategorie Wohnen
Zweitwohnsitz in Holland
- Zara
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2 Jahre 11 Monate her #1481
von Zara
Zara antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hi zusammen,
Da ich hier gelesen habe, dass Man nicht zweite Wohnsitz entweder in der Niederlande oder in Deutschland anmelden kann, würde ich mich fragen, was passiert denn wenn Man in Deutschland arbeitet und jedes Wochenende nach der Niderlande zur seiner Frau, die in der Niederlander angemeldet ist pendelt? I habe noch nicht mich in der Niederlander gemeldet (kein BSN) aber ich überlege in der Niederlander mich anzumelden, aber möchte der Wohnung in den Niederlanden als erste Wohnsitz melden, weil wenn ich danach wegen Elternzeit (wir planen in Zukunft ein Kind zu bekommen) in der Niederlander bin kann ich mein Elterngeld bekommen. Man hat einen Anspruch auf Elterngeld wenn zusammen mit seiner Kind und Frau in erste Wohnsitz wohnt! Was passiert dann hier?
Ich freue mich über ihre Antwort
Danke alle
Da ich hier gelesen habe, dass Man nicht zweite Wohnsitz entweder in der Niederlande oder in Deutschland anmelden kann, würde ich mich fragen, was passiert denn wenn Man in Deutschland arbeitet und jedes Wochenende nach der Niderlande zur seiner Frau, die in der Niederlander angemeldet ist pendelt? I habe noch nicht mich in der Niederlander gemeldet (kein BSN) aber ich überlege in der Niederlander mich anzumelden, aber möchte der Wohnung in den Niederlanden als erste Wohnsitz melden, weil wenn ich danach wegen Elternzeit (wir planen in Zukunft ein Kind zu bekommen) in der Niederlander bin kann ich mein Elterngeld bekommen. Man hat einen Anspruch auf Elterngeld wenn zusammen mit seiner Kind und Frau in erste Wohnsitz wohnt! Was passiert dann hier?
Ich freue mich über ihre Antwort
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- nach-holland
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2 Jahre 11 Monate her #1482
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo Zara,
schau mal, ich habe diese Info gefunden: www.elterngeld.net/anspruch-wohnsitz.html
Da steht, dass das Elterngeld abhängig ist vom Land, wo man arbeitet, nicht wo man wohnt. Also wenn Du in den Niederlanden wohnst, aber in Deutschland arbeitest, hast du Anspruch auf Elterngeld aus Deutschland.
Vorausgesetzt die anderen Voraussetzungen werden erfüllt: www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html
Gruß, Simone
schau mal, ich habe diese Info gefunden: www.elterngeld.net/anspruch-wohnsitz.html
Da steht, dass das Elterngeld abhängig ist vom Land, wo man arbeitet, nicht wo man wohnt. Also wenn Du in den Niederlanden wohnst, aber in Deutschland arbeitest, hast du Anspruch auf Elterngeld aus Deutschland.
Vorausgesetzt die anderen Voraussetzungen werden erfüllt: www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html
Gruß, Simone
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- Zara
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2 Jahre 11 Monate her #1483
von Zara
Zara antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Danke Simone.
Ich habe noch nicht in den Niederlanden Wohnsitz aber wenn ich mich dort anmelden wie kann ich zeigen dass Niderlande mein Hauptwohnsitz ist? Oder muss ich nicht? Weil Ich habe einem Wohnsitz in Deutschland und muss ich es behalten weil ich jedes Wochenende pendele
Danke nochmal
Ich habe noch nicht in den Niederlanden Wohnsitz aber wenn ich mich dort anmelden wie kann ich zeigen dass Niderlande mein Hauptwohnsitz ist? Oder muss ich nicht? Weil Ich habe einem Wohnsitz in Deutschland und muss ich es behalten weil ich jedes Wochenende pendele
Danke nochmal
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- nach-holland
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2 Jahre 11 Monate her #1484
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo Zara,
das musst du nicht nachweisen. Wenn Du dich in den Niederlanden anmeldest, ist das für die Niederländer dein Hauptwohnsitz.
Steuern und Sozialabgaben zahlst du dennoch in Deutschland, wenn du dort arbeitest.
Ob es für die Vorteile bringt, wenn du dich in den Niederlanden anmeldest, weiß ich jetzt nicht. Wenn du dort nur an den Wochenenden bist, wäre eine Anmeldung nicht notwendig.
Du kannst auch mal auf der Website von GrenzInfo nachschauen. Die haben spezielle Infos für Grenzgänger, also Leute die in einem Land wohnen und im anderen arbeiten. Du kannst dich dort auch beraten lassen, die haben allerlei Fachleute. Die Beratung ist gratis.
grenzinfo.eu/downloads/
LG Simone
das musst du nicht nachweisen. Wenn Du dich in den Niederlanden anmeldest, ist das für die Niederländer dein Hauptwohnsitz.
Steuern und Sozialabgaben zahlst du dennoch in Deutschland, wenn du dort arbeitest.
Ob es für die Vorteile bringt, wenn du dich in den Niederlanden anmeldest, weiß ich jetzt nicht. Wenn du dort nur an den Wochenenden bist, wäre eine Anmeldung nicht notwendig.
Du kannst auch mal auf der Website von GrenzInfo nachschauen. Die haben spezielle Infos für Grenzgänger, also Leute die in einem Land wohnen und im anderen arbeiten. Du kannst dich dort auch beraten lassen, die haben allerlei Fachleute. Die Beratung ist gratis.
grenzinfo.eu/downloads/
LG Simone
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- Zara
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2 Jahre 11 Monate her #1485
von Zara
Zara antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Danke Simone für das tolle Hilfe
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- Sam
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2 Jahre 10 Monate her #1492
von Sam
Sam antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo,
vielen Dank für die vielen Tipps, einiges hat mir als Mitleser bereits weitergeholfen.
Bei uns (bzw. meiner Verlobten) gibt es den folgenden Fall, zu dem ich ein paar Fragen habe:
- Ich lebe als Deutscher in den Niederlanden, bin hier angemeldet und in D abgemeldet
- Meine Verlobte ist schwanger (Geburt im Herbst), zurzeit noch in Deutschland gemeldet und hat einen laufenden Arbeitsvertrag, der allerdings aufgrund eines Aufhebungsvertrags mit Ende 2021 beendet wird.
Unsere Frage bzgl. Elterngeld, wenn sie in die Niederlande zieht:
Fall a) Wenn sich meine Verlobte auch in den Niederlanden anmelden und in Deutschland abmelden würde, würde sie dann ab Januar 2022 noch Elterngeld in Deutschland bekommen? Sie hat (dann hatte) Ihren Arbeitsvertrag ja in Deutschland, nur läuft dieser ab 2022 nicht mehr. Die Höhe des Elterngeldes regelt sich ja anhand des vorherigen Gehaltes, also dessen ihres aktuellen Vertrags. Müsste es dann nicht auch relevant sein, dass sie dieses Gehalt in Deutschland bezogen hat und sie aus Deutschland das Elterngeld bekommen? In NL gibt es ja soweit wir wissen kein Elterngeld bzw. ein viel geringeres.
Wie wäre es in Fall b) Sie meldet sich in den Niederlanden an und bleibt in Deutschland ebenfalls gemeldet. Auch dann läuft der Arbeitsvertrag ja ab 2022 nicht mehr, aber sie hat zumindest noch einen Wohnsitz in Deutschland, was ja oft als Kriterium für das deutsche Elterngeld beschrieben wird. Würde sie dann noch das volle Elterngeld aus Deutschland bekommen?
Welche Pflichten bzw. Nachteile würden ihr generell entstehen, wenn Sie Fall b) nachgeht, also sich in NL anmeldet und somit in beiden Ländern gemeldet ist?
Vielen Dank vorab für jede Hilfe!
vielen Dank für die vielen Tipps, einiges hat mir als Mitleser bereits weitergeholfen.
Bei uns (bzw. meiner Verlobten) gibt es den folgenden Fall, zu dem ich ein paar Fragen habe:
- Ich lebe als Deutscher in den Niederlanden, bin hier angemeldet und in D abgemeldet
- Meine Verlobte ist schwanger (Geburt im Herbst), zurzeit noch in Deutschland gemeldet und hat einen laufenden Arbeitsvertrag, der allerdings aufgrund eines Aufhebungsvertrags mit Ende 2021 beendet wird.
Unsere Frage bzgl. Elterngeld, wenn sie in die Niederlande zieht:
Fall a) Wenn sich meine Verlobte auch in den Niederlanden anmelden und in Deutschland abmelden würde, würde sie dann ab Januar 2022 noch Elterngeld in Deutschland bekommen? Sie hat (dann hatte) Ihren Arbeitsvertrag ja in Deutschland, nur läuft dieser ab 2022 nicht mehr. Die Höhe des Elterngeldes regelt sich ja anhand des vorherigen Gehaltes, also dessen ihres aktuellen Vertrags. Müsste es dann nicht auch relevant sein, dass sie dieses Gehalt in Deutschland bezogen hat und sie aus Deutschland das Elterngeld bekommen? In NL gibt es ja soweit wir wissen kein Elterngeld bzw. ein viel geringeres.
Wie wäre es in Fall b) Sie meldet sich in den Niederlanden an und bleibt in Deutschland ebenfalls gemeldet. Auch dann läuft der Arbeitsvertrag ja ab 2022 nicht mehr, aber sie hat zumindest noch einen Wohnsitz in Deutschland, was ja oft als Kriterium für das deutsche Elterngeld beschrieben wird. Würde sie dann noch das volle Elterngeld aus Deutschland bekommen?
Welche Pflichten bzw. Nachteile würden ihr generell entstehen, wenn Sie Fall b) nachgeht, also sich in NL anmeldet und somit in beiden Ländern gemeldet ist?
Vielen Dank vorab für jede Hilfe!
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