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Kategorie Arbeiten
Was ist, wenn ich nach drei Monaten noch immer eine Arbeit suche?
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7 Jahre 3 Monate her - 7 Jahre 3 Monate her #807
von Riki1979
Was ist, wenn ich nach drei Monaten noch immer eine Arbeit suche? wurde erstellt von Riki1979
Liebe Simone,
liebe Forenmitglieder,
irgendwo im Internet habe ich gelesen, dass ich als Neuankömmling in den Niederlanden drei Monate Zeit habe, um eine Arbeit zu finden.
Sollte mir dies nach Ablauf der drei Monate nicht gelungen sein, so verliere ich mein Aufenthaltsrecht. Das habe ich jedenfalls HIER gelesen.
Wie ist es aber, wenn ich zwar nach drei Monaten keine Arbeit gefunden habe, jedoch nachweisen kann, dass ich mich weiterhin um eine Stelle bemühe?
Und sollte ich mein Aufenthaltsrecht wirklich verlieren: Welche Rechte/Pflichten habe ich dann als EU-Bürger in den Niederlanden?
Vielen Dank im Voraus!
LG, Ricardo!
liebe Forenmitglieder,
irgendwo im Internet habe ich gelesen, dass ich als Neuankömmling in den Niederlanden drei Monate Zeit habe, um eine Arbeit zu finden.
Sollte mir dies nach Ablauf der drei Monate nicht gelungen sein, so verliere ich mein Aufenthaltsrecht. Das habe ich jedenfalls HIER gelesen.
Wie ist es aber, wenn ich zwar nach drei Monaten keine Arbeit gefunden habe, jedoch nachweisen kann, dass ich mich weiterhin um eine Stelle bemühe?
Und sollte ich mein Aufenthaltsrecht wirklich verlieren: Welche Rechte/Pflichten habe ich dann als EU-Bürger in den Niederlanden?
Vielen Dank im Voraus!
LG, Ricardo!
Letzte Änderung: 7 Jahre 3 Monate her von Riki1979.
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- nach-holland
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7 Jahre 3 Monate her #808
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Was ist, wenn ich nach drei Monaten noch immer eine Arbeit suche?
Hallo Ricardo,
es kursieren die seltsamsten Weisheiten im Internet
Fakt ist, als EU-Bürger braucht man keine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt in den Niederlanden.
D.h. man kann auch nichts verlieren, wenn man keine Arbeit findet.
Solange man sich finanziell selbst versorgen kann, braucht man als Deutscher keinerlei Arbeitsplatz um in den Niederlanden zu leben.
Auch hier offiziell, aber auf Niederländisch, nachzulesen: www.ind.nl/Documents/6005.pdf
Viele Grüße
Simone
es kursieren die seltsamsten Weisheiten im Internet
Fakt ist, als EU-Bürger braucht man keine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt in den Niederlanden.
D.h. man kann auch nichts verlieren, wenn man keine Arbeit findet.
Solange man sich finanziell selbst versorgen kann, braucht man als Deutscher keinerlei Arbeitsplatz um in den Niederlanden zu leben.
Auch hier offiziell, aber auf Niederländisch, nachzulesen: www.ind.nl/Documents/6005.pdf
Viele Grüße
Simone
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- Riki1979
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7 Jahre 3 Monate her #809
von Riki1979
Riki1979 antwortete auf Was ist, wenn ich nach drei Monaten noch immer eine Arbeit suche?
Liebe Simone,
vielen Dank für deine Antwort!
Aber stimmt es, dass man in den Niederlanden nur dann Sozialleistungen beantragen kann, wenn man in Deutschland mindestens fünf Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist?
Das habe ich auch irgendwo im Internet gelesen. Wo genau, das weiß ich leider nicht mehr!
Oder ist das auch so eine seltsame Weisheit?
vielen Dank für deine Antwort!
Aber stimmt es, dass man in den Niederlanden nur dann Sozialleistungen beantragen kann, wenn man in Deutschland mindestens fünf Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist?
Das habe ich auch irgendwo im Internet gelesen. Wo genau, das weiß ich leider nicht mehr!
Oder ist das auch so eine seltsame Weisheit?
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- nach-holland
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- Moderator
7 Jahre 3 Monate her #810
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Was ist, wenn ich nach drei Monaten noch immer eine Arbeit suche?
Hallo,
also ich kenne was mit 5 Jahren, das hat aber nichts mit Deutschland zu tun.
Ein EU-Bürger hat in den Niederlanden erst Recht auf bijstand, also Sozialhilfe, wenn er mindestens 5 Jahre in den Niederlanden lebt.
Evtl. kann das auch bereits ab 3 Monaten sein, aber die genauen Voraussetzungen dazu sind leider sehr vage und über den Antrag entscheidet die jeweiligen Gemeinde.
LG Simone
also ich kenne was mit 5 Jahren, das hat aber nichts mit Deutschland zu tun.
Ein EU-Bürger hat in den Niederlanden erst Recht auf bijstand, also Sozialhilfe, wenn er mindestens 5 Jahre in den Niederlanden lebt.
Evtl. kann das auch bereits ab 3 Monaten sein, aber die genauen Voraussetzungen dazu sind leider sehr vage und über den Antrag entscheidet die jeweiligen Gemeinde.
LG Simone
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