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Kategorie Leben

Anmelden in den Niederlanden

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #246 von feena
Anmelden in den Niederlanden wurde erstellt von feena
Hallo Simone,

ich wohne nun seit dem 1.6. (also ganz frisch :) ) bei meinem Freund hier in den Niederlanden. Er ist Niederländer, und nun sind wir halt zusammengezogen.

Ich war jetzt gerade bei der Gemeinde (Venlo) und wollte mich anmelden. Hatte alles dabei: Ausweis, Passport, beglaubigte Geburtsurkunde und so.

Dann meinte der Herr Sachbearbeiter, er bräuchte die Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Da hab ich erstmal gestutzt: ich arbeite weiterhin in Deutschland und würde halt auch gerne meinen Wohnsitz dort behalten. Laut meiner Steuerberaterin würde das auch gehen, da ich halt auch uneingeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben will (und keine Ahnung, ob das ohne Wohnsitz dort möglich ist...).

Jetzt meine Frage.
Irgendwo hattest du folgendes geschrieben:

Zum Anmelden in NL brauchst du dich vorher nicht in Deutschland abmelden. Ein Abmeldebescheinigung wollen sie in Amsterdam nicht sehen.
Eine Meldeadresse in Deutschland z.B. bei den Eltern hat sogar evtl. seine Vorteile, da man dann Passverlängerungen, Wahlen usw. über die dortige Gemeinde und nicht über die Botschaft erledigen kann. (Dies ist aber offiziell nicht in allen Bundesländern erlaubt, denn das deutsche Meldegesetz ist Ländersache)


Jetzt weiß ich nicht, hatte der Sachbearbeiter einfach nur "keine Ahnung" ;) oder kann ich mich in Deutschland abmelden, ohne dass das irgendwelche steuerliche Änderungen hat? Denn ich arbeite wie gesagt in DE und will auch alle Steuern vom Welteinkommen ("uneingeschränkt steuerpflichtig") weiterhin in DE bezahlen über meine Einkommenssteuererklärung. Will hier in NL nicht unbedingt was mit Steuern am Hut haben, das wäre ne Doppelbelastung für mich :(

Der Sachbearbeiter meinte auch, als EU-Bürger kann ich einfach hier in NL wohnen ohne mich hier in Venlo anzumelden, denen sei das egal. Auch gut, dann mach ich halt nix und lasse alles so wie es ist. Aber; ich habe meinen täglichen Arbeitsweg ja von Arbeitsort - Venlo; bin ich ohne eine Anmeldung hier in NL denn überhaupt auf dem Arbeitsweg versichert?

Fragen über Fragen... wieso kann der meine Anmeldung hier denn nicht einfach annehmen ohne dass ich mich in DE abmelde :( naja.

Danke schonmal im Voraus und sorry für den Roman :)

Liebe Grüße
Kristin
Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von feena. Begründung: Rechtschreibfehler

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #247 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Anmelden in den Niederlanden
Hallo Kristin,

das tut mir aber leider, dass das mit der Anmeldung nicht geklappt hat.
Ich habe das auch schon von jemand anderem gehört, dass die Gemeinden inzwischen scheinbar eine Abmeldebescheinigung wollen. Auf den Infoseiten der Gemeinden ist davon aber noch nichts zu finden.

Wie dem auch sei, eine Lösung muss her ;-)

Unbeschränkt steuerpflichtig kann man in D auch sein, wenn man im Ausland wohnt. Das geht aber nur auf Antrag und wenn mind. 90% des Welteinkommens aus D kommt. Man muss bei einem niederländischen Wohnsitz aber trotzdem m.W. eine Steuererklärung in NL abgeben, die Steuer, die man in D bezahlt hat, muss man aber nicht noch einmal bezahlen.

Kranken- und auch Rentenversicherung bleiben sowieso in Deutschland bei einem deutschen Arbeitgeber. Egal ob man in D oder NL wohnt.

Ob der Arbeitsweg versichert ist ohne einen Wohnsitz in NL ist etwas grenzwertig. Im Prinzip muss die Versicherung zahlen, gefunden habe ich diese Info: "Als Fixpunkt für den versicherten Wegeunfall hat der Gesetzgeber nur den Ort der Tätigkeit festgelegt. Von wo aus er angetreten wird bzw. zu welchem Ort er nach der Arbeit führt, ist im Gesetz (SGB VII) nicht definiert. D.h. Ausgangs- bzw. Zielpunkt des Arbeitsweges muss nicht unbedingt die eigene Wohnung sein (z.B. Wohnung der Freundin bzw. des Freundes)". Zur Sicherheit würde ich mich bei deiner Unfallkasse direkt erkundigen.

Ein direkter Vorteil für dich, bei einem Wohnsitz in NL, fällt mir jetzt eigentlich nicht ein. Du kannst es jetzt ja einfach mal bei einem deutschen Wohnsitz belassen und abwarten.
Ich versuche mal herauszukrigen, wie die Niederländer sich das vor allem für Grenzgänger vorstellen mit den Wohnsitzen. ;-)

LG Simone

PS: Kennst Du die Broschüre schon? Am Ende gibt es auch noch Telefonnummern von Beratungsstellen.
Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von nach-holland.
Folgende Benutzer bedankten sich: feena

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #248 von feena
feena antwortete auf Aw: Anmelden in den Niederlanden
Hallo Simone,

danke schonnmal für deine Antwort und dein Mitgefühl ;)

Dass ich das mit der unbeschränkten Steuerpflichtigkeit noch beantragen muss, weiß ich. Über 90% meines Welteinkommens sind ja auch aus DE dann. Ich verdiene als selbstständige Übersetzerin hier in NL ca. 2000€ jährlich extra - da ich aber wie gesagt Übersetzerin bin, fällt dies unter §19 UStG, also schreibe ich Rechnungen von privat und ohne Mehrwertsteuer. Dies entspricht ca 4-5% meines Jahreswelteinkommens - die Frage hier wäre, nehme ich diese 2000€ in die Einkommenssteuererklärung in DE auf, oder in NL?
Und wenn ich hier in NL trotz allem eine Steuererklärung machen muss - was schreib ich denn da rein?
"Ich hab schon alles in DE bezahlt daher kreuz ich hier nix an, danke"? :D

Das mit den Versicherungen weiß ich, die behalte ich normal alle in DE. Ich muss nur bei meiner KV noch die Bescheinigung S1 (E106) beantragen, damit ich mich hier beim CZ einschreiben lassen kann und auch zu NL-Ärzten gehen kann. Dazu mal ne Frage: Weißt du, ob es in NL auch Ärzte gibt, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (der "gelbe Schein" bei Krankheiten) ausstellen, welches ja für einen Arbeitgeber in DE benötigt wird? Oder muss ich dazu wirklich zu meinem Hausarzt nach DE fahren?

Hast du zufällig eine Vorlage oder ein Beispiel, wie man so ein Schreiben an das Finanzamt formuliert, damit ich uneingeschränkt steuerpflichtig werde?

Viele Grüße
Kristin

PS: Die Broschüre habe ich mir durchgelesen, danke :)
Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von feena. Begründung: Betrag

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9 Jahre 10 Monate her #249 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Anmelden in den Niederlanden
Hallo Kristin,

nur mal kurz.
Natürlich gibt es für den Antrag ein ordentliches Formular ;-)Kannst du dir hier herunterladen.

Ansonsten wirst du vermutlich in beiden Steuererklärungen alles angeben müssen und dazu auch wieviel Steuer du gezahlt hast. Dann wird das irgendwie verrechnet. Aber da schaue ich noch einmal genauer nach. Steuerberater bin ich nämlich keiner ;-)

Was die Krankenbescheinigung angeht, vermute ich, dass auch niederl. Ärzte irgend etwas rausschreiben könnten, was vom deutschen AG anerkannt wird. Erfahrungen habe ich damit auch nicht.

LG Simone

PS: ich habe mal jemand angeschrieben wegen 2 Wohnsitzen und Abmeldebescheinigung. Aber eine Antwort wird noch etwas dauern.
Folgende Benutzer bedankten sich: feena, Nicole

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9 Jahre 10 Monate her #250 von feena
feena antwortete auf Aw: Anmelden in den Niederlanden
Super, vielen Dank für den Link! Und natürlich auch für deine Bemühungen.

Dann mal abwarten was derjenige mit den 2 Wohnsitzen sagt :)

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9 Jahre 10 Monate her #251 von feena
feena antwortete auf Aw: Anmelden in den Niederlanden
Uh, noch eine andere Frage:
Wenn ich mich aus DE abmelde und hier offiziell in NL anmelde, wie sieht das denn aus wenn mein Freund und ich irgendwann in DE heiraten? Denn das wollen wir auf jeden Fall dort tun, wegen dem Namensrecht (das ist etwas besser als hier in NL ;) )
Kann ich als deutscher Staatsbürger ohne deutschen Wohnsitz, dann trotzdem in DE heiraten?

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