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Kategorie Sonstiges

Testament, Betreuungsvollmacht etc

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3 Jahre 3 Wochen her #1470 von Hilda18
Testament, Betreuungsvollmacht etc wurde erstellt von Hilda18
Goedemorgen uit Zeeland 
Nun wohnen wir seit 2 Monaten in Zeeland und haben uns gut eingelebt und sind zufrieden. 
Ich bin sehr froh über diese Seite und das sehr informative Forum. 
Ohne das wäre vieles schwieriger gewesen. 
Grosses Lob!!! 
Natürlich hab ich auch dieses Mal wieder eine Frage. 
Wir haben seit einigen Jahren ein Testament, eine Patiëntenverfügung und auch eine Betreuungsvollmacht. 
Im Falle eines Falles ist unser Sohn, der in Deutschland lebt, zuständig. 

Ist es unbedingt notwendig bzw. ratsam, die ganzen Sachen übersetzen zu lassen? 


Vielen Dank vorab und vlieben Gruß, 

Hilda 

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3 Jahre 3 Wochen her #1471 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Testament, Betreuungsvollmacht etc
Hallo Hilda,
erst einmal ein ganz herzliches Dankeschön für das große Lob. Das freut mich wirklich sehr!

Bei der Antwort auf deine Frage muss ich leider etwas mutmaßen, da bin ich nicht wirklich gut informiert.
Ein ausländisches Testament wird in den Niederlanden anerkannt, solange es nach den Regeln des jeweiligen Landes aufgestellt ist. Da gehe ich mal davon aus, dass es mit deinem deutschen Testament kein Problem ist. Es kann natürlich sein, dass das Testament bei Vollstreckung evtl. übersetzt werden muss. Jedoch bei sehr vielen amtlichen Schreiben ist dies nicht notwendig und eine deutsches Schreiben bzw. Urkunde (z.B. Geburtsurkunde) wird problemlos anerkannt. Deswegen vermute ich, dass Deutsch keine Übersetzung braucht.

Für die Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht gibt es in den Niederlanden keine offizielle Form, die diese Einhalten müssen. Das heißt, wenn man seine Wünsche aufschreibt, (mit Hand oder Maschine ist egal) und mit Datum und Unterschrift versieht, reicht das in den Niederlanden aus. Ich schätze mal auch Deutsch wäre okay. Jedoch kann man vermutlich nicht immer davon ausgehen, dass im Notfall der zuständige Arzt auch Deutsch spricht.
Es wäre sowieso ratsam, wenn der Hausarzt über seine Wünsche, Patientenverfügung informiert ist und dies in der Patientenakte vermerkt ist. Spreche doch einfach mal deinen Hausarzt drauf an, der weiß bestimmt, was zu tun ist.

LG Simone

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3 Jahre 3 Wochen her #1473 von Hilda18
Hilda18 antwortete auf Testament, Betreuungsvollmacht etc
Danke liebe Simone ;-))

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2 Jahre 8 Monate her #1505 von Alex_Teutone
Alex_Teutone antwortete auf Testament, Betreuungsvollmacht etc
Ich bin kein Anwalt, habe aber aus gegebenem Anlass mich mit dieser Frage auch befassen müssen. Die Gültigkeit des Testaments richtet sich nach dem Ort an dem es geschrieben wurde. Es ist am besten entweder zu einem deutschen oder niederlädnischen Notar zu gehen. In den Niederlanden gilt dann alleine neiderländisches Recht, in der BRD deutsches Recht. Was die Vorsorgevollmacht anbelangt wird diese aus Deutschland anerkannt. Die Urkunden des Notars aus Deutschland solltet ihr von einem veridigten Übersetzter zudem übersetzen lassen, da sie in NL natürlich nur in der niederländischen Sprache verständlich sind. Sowohl beim Testatment als auch für die Vorsorgevollmacht gelten EU-Bestimmungen über Anerkkennungen und weitere zwischenstaatliche Absprachen. Wenn das Testament in den Niederlanden geschrieben wurde, gilt für die Erbschaft niederländisches Recht und kein deutsches Recht. Wurde das Testament in der BRD verfasst, gilt deutsches Erbrecht. Das ist entscheidend für Anfeschtungsfragen und eventuell für Steuern. Aber, wie gesagt, ich bin kein Anwalt, das sind Infos, so wie ich sie verstanden habe....
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