Auswander-Forum Niederlande

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Kategorie Sonstiges

Erstwohnsitz

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2 Jahre 10 Monate her #1496 von Lmeyer
Erstwohnsitz wurde erstellt von Lmeyer


Ich habe ein Ferienhaus in Holland. Möchte hierhin auswandern. Will mein Haus in Deutschland verkaufen und dafür als Erstwohnsitz in Holland ein Haus erwerben. Kann ich mein Ferienhaus solange, oder auch wielange? bewohnen, bis ich eine geeignete Immobilie gefunden habe.
Für eine Antwort wäre ich offen und sehr dankbar.

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2 Jahre 10 Monate her #1497 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Erstwohnsitz
Hallo,
ob ein Ferienhaus dauerhaft bewohnt werden darf oder nicht, bestimmt die entsprechende Gemeinde. Also am besten dort nachfragen oder falls das Haus in einem Ferienpark steht, beim Platzverwalter.
"Dauerhaft bewohnt" ist es offiziell, wenn man in 180 Tagen 2/3 der Zeit dort wohnt. Jedoch bezweifle ich, dass die Gemeinde dies tatsächlich so genau kontrolliert.

Ob du dich auf die Adresse des Ferienhauses anmelden kannst, ist dann noch eine zweite Sache. Eine BSN-Nummer macht die Wohnungssuche und das Eröffnen von Bankkonto usw. um einiges einfacher. Evtl. hast du ja auch schon eine Nummer, wenn du eine Immobilie besitzt.
Andernfalls wäre es auch noch möglich sich erst einmal im "Register voor Niet-Ingezetene" zu registrieren. Das geht mit der deutschen Adresse. Schau mal hier unter "BSN ohne Wohnsitz" www.nach-holland.de/auswandern/erste-schritte

LG Simone

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