Steuern in den Niederlanden

Auch in den Niederlanden müssen leider Steuern gezahlt werden, jedoch ist das Steuersystem ist etwas anders aufgebaut als in Deutschland. Verschiedene Steuerklassen, wie in Deutschland, gibt es nicht, dadurch entfällt z.B. auch das Ehegattensplitting.

Die Steuererklärung kann in den Niederlanden recht einfach am Computer gemacht werden und direkt online zum Finanzamt, dem Belastingdienst, versandt werden.

 

SteuererklaerungDas Einkommen wird in drei Tarifgruppen, den sogenannten boxen eingeteilt:

  • Box 1 für die Einkünfte aus Arbeit und Wohneigentum
  • Box 2 für Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (mind. 5% Eigentum an einer Kapitalgesellschaft)
  • Box 3 für das vorhandene Vermögen.

Ich gehe hier etwas näher auf die Versteuerung von Box 1 und Box 3 ein, da diese für die meisten Personen relevant sind.

 

Steuer Box 1

Zum Einkommen in Box 1 zählen alle Einkünfte aus Arbeit, d.h. Lohn aus einem Arbeitsverhältnis, Gewinne aus seinem Unternehmen, Rente oder Arbeitslosengeld. Auch ein geringer Prozentsatz (meist 0,70 %) vom Wert des Eigenheims wird dazu gezählt und mit versteuert.

Das Einkommen in Box 1 wird mit Steuersätzen, die in Stufen eingeteilt sind, versteuert. Das heißt jeder zahlt für den ersten Teil seines Jahreseinkommens den Steuersatz von Stufe 1, für den nächsten Teil seines Einkommens die Steuer von Stufe 2 usw.. Die Steuersätze sind für alle, die noch nicht im Rentenalter sind, gleich. Es gibt in den Niederlanden keine Steuerklassen, wie in Deutschland.

In den Steuersätzen sind auch die Beiträge zu den Volksverzekeringen, also den Sozialversicherungen, enthalten.

 

Die Einkommensgrenzen und Steuersätze inkl. Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2026 sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

steuertarife niederlandeTarife für Steuern inklusive Sozialversicherung in den Niederlanden für 2026

Rentner = Personen, die das AOW-Alter erreicht haben. AOW (staatliche Rente) wird 2026 ab 67 Jahren ausgezahlt.

 

Steuer Box 3

In Box 3 werden die Einkünfte aus Vermögen / Besitz versteuert. Zum Vermögen zählen sämtliche Konten, Sparbücher, Geldanlagen, Aktien, Bargeld und auch eine Zweitwohnung, sowohl im Inland als auch im Ausland. Evtl. vorhandene Schulden werden vom Vermögen wieder abgezogen. Zudem gibt es einen Freibetrag, der nicht versteuert werden muss.

Um die zu versteuernden Einkünfte aus Vermögen zu berechnen, werden aktuell noch zwei verschiedene Systeme angewendet. Die "alte Methode" arbeitet mit vorab festgelegten (fiktiven) Renditen. Bei der "neuen Methode" wird die tatsächlich erhaltene Rendite versteuert.

In 2026 laufen noch beide Systeme parallel und man kann sich selbst für die für einen persönlich steuerlich günstigere Variante entscheiden. Ab 2028 soll die neue Methode Pflicht werden. 

Unabhängig davon, welche Methode man nutzt, die berechnete Rendite aus seinem Vermögen abzüglich des Freibetrags wird 2026 wiederum mit 36 % versteuert. 

  

Box 3 in 2025 (alte Methode)

Das steuerfreie Vermögen (heffingsvrij vermogen) liegt 2025 bei € 57.684,- (das Doppelte mit fiskalem Partner). Der Steuersatz für die Einkünfte / Rendite aus dem Vermögen, das über dem Freibetrag liegt, wird mit 36% versteuert. 

Die Einkünfte aus dem Vermögen werden nach der tatsächlichen Verteilung in Spar- und in Anlageverteilung berechnet. Jedoch wird nicht die tatsächliche Höhe der Einkünfte herangezogen, sondern es wird mit vorab festgelegten Renditen für das Spar- bzw. Anlagevermögen gerechnet.

Schulden können vom Vermögen abgezogen werden, jedoch gilt dabei  2025 ein "drempel" von € 3.800,- pro Person (d.h. vom Schuldenbetrag werden € 3.800,- abgezogen). 

Festgelegte Renditen auf das vorhandene Vermögen 2025
  • Rendite Bank- und Sparguthaben sowie Bargeld: 1,44 %
  • Rendite Anlagevermögen (z.B. Aktien, Fonds) sowie Immobilienbesitz (WOZ-Wert): 5,88 %
  • Rendite Schulden: 2,62 %

Um seine Steuer in Box 3 zu berechnen, berechnet man vereinfacht gesagt die Rendite aus dem zu versteuernden Vermögen, die dann mit 36 % zu versteuern ist.

Bei der Steuererklärung muss man jedoch nur die entsprechenden Vermögenswerte angeben, die Steuer wird dann automatisch berechnet.

 

Box 3 in 2026 (alte Methode)

Das steuerfreie Vermögen (heffingsvrij vermogen) liegt 2026 bei € 59.357 (das Doppelte mit fiskalem Partner). Der Steuersatz für die Einkünfte / Rendite aus dem Vermögen, das über dem Freibetrag liegt, wird mit 36% versteuert. 

Festgelegte Renditen auf das vorhandene Vermögen 2026
  • Rendite Bank- und Sparguthaben sowie Bargeld: 1,28 %
  • Rendite Anlagevermögen (z.B. Aktien, Fonds) sowie Immobilienbesitz (WOZ-Wert): 6,00 %
  • Rendite Schulden: 2,70 %

  

Neue Methode Box 3 

Bei der neuen Methode werden nicht die vorab festgelegten Renditen herangezogen, sondern die tatsächlich erwirtschafteten Renditen. D.h. es wird das tatsächliche Einkommen, das man aus seinem Vermögen bzw. Besitz generiert hat (erhaltene Zinsen auf Sparguthaben, Dividenden, Zuwachs des Anlagevermögens), mit 36 % versteuert. 

Im Jahr 2025 und 2026 kann man die für sich persönlich günstigste Methode zur Steuerberechnung wählen. Die alte Methode ist momentan noch Standard in der Steuererklärung. Sollte die tatsächlich erhaltene Rendite niedriger sein, kann man diese Berechnung einreichen und bekommt ggf. die zu viel bezahlte Steuer zurück.

 

Sozialversicherungen

Die Beiträge der Sozialversicherungen werden zusammen mit der Lohnsteuer unter dem Namen loonheffing in einem Betrag vom Bruttolohn abgezogen.

Im Einzelnen sind das die Versicherung für die staatliche Rente AOW, die Hinterbliebenenrente und die Versicherung für außerordentliche Krankheitskosten (Pflegeversicherung). Man ist auch gegen Arbeitslosigkeit versichert, aber diese Prämie wird von den Arbeitgebern bezahlt, taucht also in der Lohnabrechnung nicht auf.
Zusätzlich zu den Beiträgen für die staatliche Rente, zahlt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in einen Pensionsfonds ein, der je nach Berufssparte bzw. Betrieb variiert.

 

Vom Arbeitnehmer muss kein einkommensabhängiger Beitrag zur Krankenkasse gezahlt werden. In der Lohnabrechnung taucht deshalb dieser Beitrag nicht auf.

Unabhängig vom Arbeitsverhältnis ist aber jeder Einwohner über 18 Jahren verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Ausnahmen gibt es nur bei ausländischen Rentner und Studenten, die im Ausland krankenversichert sind.
Die Prämie von ungefähr € 120,- bis 150,- monatlich muss selbst bezahlt werden. Selbstständige zahlen zusätzlich auch noch einen einkommensabhängigen Beitrag.

Mehr zur Krankenversicherung, der zorgverzekering, findet ihr in der Rubrik Versicherungen.

 

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30 % - Regelung

Falls ihr über spezifisches Fachwissen verfügt, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten 30 % - Regelung profitieren.

Diese Regelung ermöglicht eine Steuerbefreiung auf 30 % eures Einkommens für einige Jahre. Diese Steuerbefreiung kann nur für Personen beantragt werden, die über Fachwissen verfügen, das auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht bzw. nur in sehr geringem Maße zur Verfügung steht. Außerdem darf euer bisheriger Wohnsitz weder in den Niederlanden, noch in Grenznähe liegen.

Die genauen Voraussetzungen und Kriterien findet ihr auf der Seite des niederländischen Finanzamtes, dem Belastingdienst.

 

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