Auswandern nach Holland mit Kindern

Eine Auswanderung in die Niederlande mit Kindern muss wohl überlegt und gut geplant sein. Ein Leben in den Niederlanden bedeutet nicht nur eine andere Sprache, sondern auch ein anderes Schulsystem und andere Ausbildungsmöglichkeiten. Deshalb solltet ihr vor allem den Zeitpunkt der Auswanderung gut auswählen. Je kleiner die Kinder, desto schneller fügen sie sich in die Sprache und die neue Schulumgebung ein.

Aber grundsätzlich lernen Kinder, egal welchen Alters, die Sprache meist schneller als Erwachsene und haben weniger Mühe sich zurecht zu finden.

 

Schulsystem in den Niederlanden

Für alle Kinder in den Niederlanden beginnt die Schule in der basisschool. Obwohl erst ab dem 5. Geburtstag Pflicht, gehen die meisten Kinder schon mit 4 Jahren zur Schule. Die ersten zwei Jahre, sind ein bisschen mit dem deutschen Vorschuljahr im Kindergarten vergleichbar.
Vor allem, wenn euer Kind noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat, ist eine Einschulung mit 4 Jahren sehr zu empfehlen. Denn dort wird Niederländisch bei Sprachdefiziten extra gefördert. Insgesamt dauert die basisschool in den Niederlanden normalerweise 8 Jahre, also bis zum 12. Lebensjahr.

Die Schulzeiten variieren von Schule zu Schule etwas, aber meist ist der Unterricht Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr. Ein Nachmittag in der Woche, im Normalfall am Mittwoch, ist üblicherweise frei.

schulsystem niederlande

Die weiterführenden Schulen, die man ab 12 Jahren besucht, sind in vier verschiedene Niveaus eingeteilt. Die 4-jährige VMBO, die 5-jährige HAVO und die 6-jährige VWO. Falls man nicht für die VMBO geeignet ist, kann man auch eine Schule, die mehr auf die Praxis ausgerichtet ist besuchen.

Sehr grob kann man VMBO und VWO mit Hauptschule / Realschule und Gymnasium in Deutschland vergleichen. HAVO liegt dazwischen, etwa vergleichbar mit einer Schule zum Erwerb einer Fachhochschulreife. Mit einem HAVO-Abschluss ist es möglich auf einer HBO (Fachhochschule) zu studieren.

VMBO und HAVO unterrichten dabei nicht nur allgemeinbildende Fächer, sondern auch Berufsvorbereitende. In den letzten 2 Jahren wählen die Schüler einen Schwerpunktbereich, wie z.B. Technik, Wirtschaft oder Gesundheit.

 

Die darauf folgende berufliche Ausbildung findet meist nicht in Betrieben, sondern in Schulen statt. Eine duale Ausbildung, wie in Deutschland, gibt es in den Niederlanden im Normalfall nicht. Einen erfolgreichen Abschluss an der VWO berechtigt zum Studium an einer Universität.

Eine ausführliche Erklärung des niederländischen Schulsystems in deutscher Sprache findet ihr auch auf dem Blog von buurtaal.de. Und auch auf der Website des Duitsland Instuut ist das niederländische Schulsystem erklärt und in einer Grafik dem deutschen System gegenübergestellt.

 

Kosten für die Schule

Der Besuch der Grundschule und der weiterführenden Schulen ist in den Niederlanden kostenlos. Auch die meisten Bücher werden von den Schulen gratis zur Verfügung gestellt. Zusätzlich benötigtes Unterrichtsmaterial muss man teilweise selbst kaufen. Auch ist es möglich, dass Schulen einen sogenannten Elternbeitrag für besondere Aktivitäten verlangen.

Ab 18 Jahren muss man dann lesgeld bzw. cursusgeld, also Schulkosten bezahlen. Für ein Schuljahr liegen diese momentan bei 1155,- Euro.

 

 

Kinderbetreuung

Vor allem in den städtischen Gebieten der Niederlande wird Kinderbetreuung schon ab dem Säuglingsalter angeboten. Es ist auch durchaus üblich, dass Mütter direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Wichtig ist, dass man sich sehr frühzeitig nach einer Kindertagesstätte umsieht und sich auch anmeldet. Die Wartelisten können manchmal sehr lang sein. Die meisten Einrichtungen, crèche, peuterspeelzaal oder kinderopvang genannt, sind von morgens 7 - 8 Uhr bis abends um 18 - 19 Uhr geöffnet. Auch private Betreuung bei sogenannten gastouders ist möglich.

Für staatliche Zuschüsse für die Kinderbetreuung müssen alle Einrichtungen oder Gasteltern registriert sein und eine entsprechende Genehmigung haben.

 

Für Kinder in der basisschool gibt es die Möglichkeit, dass sie außerhalb der Unterrichtszeiten betreut werden. Jede Schule ist verpflichtet einen sogenannten buitenschoolse opvang BSO, also eine außerschulische Betreuung anzubieten. Meist geht es dabei um eine Stunde vor dem Unterrichtsbeginn, die Mittagspause und nach Schulende bis 18 oder 19 Uhr. Auch in den Ferien können die Betreuungsangebote genutzt werden.

 

Kosten Kinderbetreuung

Die Kosten für die Kinderbetreuung wird in der Regel pro Stunde abgerechnet. Der Tarif liegt je nach Art der Betreuung zwischen 5,- und 8,- Euro pro Stunde. Die Höhe des Stundensatzes ist auch abhängig davon, wie oft und wie lange das Kind betreut werden muss und auch, ob man feste Zeiten nutzt oder flexibel sein möchte, hat Einfluss auf die Kosten. Häufig werden die Tarife auf der Website des Kinderopvangs veröffentlicht.

Der Staat zahlt je nach Einkommen und den gearbeiteten Stunden  Zuschüsse zu den Betreuungskosten. Näheres dazu im folgenden Abschnitt.

 

 

Kindergeld und Zuschüsse

Auch in den Niederlanden gibt es Kindergeld und andere Zuschüsse für seine Kinder. Das einkommensunabhängige Kindergeld ist in den Niederlanden aber um einiges geringer als in Deutschland.

Unabhängig vom Einkommen, gibt es in Holland auch Kindergeld, den kinderbijslag. Der kinderbijslag wird von der Sozialkasse SVB vierteljährlich ausbezahlt und beträgt je nach Alter des Kindes zwischen knapp € 230,- bis ca. € 330,- pro Quartal, also für 3 Monate. Der kinderbijslag kann direkt über die Website der SVB angefragt werden, falls man bereits eine DigiD (digitale ID) besitzt. 

 

Zusätzlich zahlt der belastingdienst, also das Finanzamt, gegebenenfalls monatlich noch extra Geld aus, das sogenannte kindgebonden budget. Dies ist abhängig vom vorhanden Vermögen, dem momentanen Einkommen und der Anzahl der Kinder. Das kindgebonden budget muss nicht beantragt werden und wird bei Anspruch direkt überwiesen.

 

Zuschuss Kinderbetreuung

Wenn man das Kind in einer Kinderbetreuung unterbringt, egal ob in einem crèche, bei anerkannten gastouders oder im BSO, kann über das Finanzamt einen Zuschuss für die Betreuungskosten beantragen. Dieser sogenannte kinderopvangtoeslag ist abhängig von der Anzahl der Kinder, der Anzahl der eigenen Arbeitsstunden und der Stunden der Betreuung und dem Einkommen.

 

Maximal werden 230 Stunden Betreuung im Monat bezuschusst. Bei einem (gemeinsamen) Einkommen von max. rund 24.700,- Euro im Jahr bekommt man momentan den vollen Zuschuss von 96% pro Kind. Bei höherem Einkommen verringert sich der Prozentsatz des Zuschusses. Dies gilt aber nur für den maximalen Stundentarif für die Betreuung von 6,52 € bis 8,50 € je nach Betreuungsart.

Die Anzahl der Stunden für die man einen Zuschlag zur Betreuung bekommt, berechnen sich aus der eigenen Arbeitszeit. 140% der eigenen Arbeitsstunden = max. Stunden Zuschuss Kinderbetreuung bei Vorschulkindern. Für die Betreuung von Schulkindern werden nur max. 70% der Arbeitsstunden vergütet.
Selbstständige sollten deshalb, wie sowieso für die Steuer erforderlich, ihre Arbeitsstunden erfassen.

Es werden die Arbeitsstunden des Elternteils zur Berechnung herangezogen, der die wenigsten Stunden arbeitet. Also falls ein Elternteil zu hause bleibt, gibt es keinen Zuschuss zu den Betreuungskosten. Ausnahmen gibt es, wenn man in der Ausbildung ist, Arbeits- oder Sozialhilfe empfängt oder auch arbeitsunfähig ist.

 

Mit steigendem Einkommen verringert sich die Höhe des Zuschlags. Beim ersten Kind geht dieser "Abbau" schneller, als beim zweiten bzw. dritten, vierten... Kind. Die gesamte Tabelle mit den prozentualen Angaben für den Zuschlag je nach Einkommen, könnt ihr euch hier anschauen.

Auch das Einkommen aus dem Ausland, falls ihr z.B. in Deutschland arbeitet, solltet ihr unbedingt schon bei Antragsstellung mit angeben. Ansonsten muss der, aufgrund des zu gering angegeben Einkommens, zu viel ausbezahlte Zuschlag natürlich zurück bezahlt werden. Das kann dann auf einen Schlag ein sehr großer Betrag sein.

 

Eine "Probeberechnung" für den kinderopvangtoeslag (und andere) könnt ihr hier auf der Website des belastingdienst machen. Dafür müsst ihr euer Jahreseinkommen und evtl. das eures Partners, Anzahl der Arbeits- und Betreuungsstunden, sowie Art und Kosten der Betreuung angeben.

  

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