Erste Schritte in Holland

Als Mitglied der EU unterliegt die Niederlande dem Freizügigkeitsgesetz. Dies erlaubt und ermöglicht es deutschen Staatsbürgern in den Niederlanden zu leben und zu arbeiten.

Für einen Aufenthalt in den Niederlanden von bis zu 3 Monaten ist dafür nur ein gültiger Personalausweis oder Reisepass nötig. Es müssen keine Bedingungen erfüllt werden und auch eine Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig.

Wenn man als Deutscher, Österreicher oder auch Schweizer länger als 3 Monate in den Niederlanden bleibt, reicht dennoch nur ein Ausweis oder Pass. Eine Registrierung beim Immigratie- en Naturalisatiedienst IND, der Einwanderungsbehörde, ist für Bürger der EU und der Schweiz seit 2014 nicht mehr notwendig. 

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Jedoch ist es bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate notwendig, dass man sich selbst finanziell versorgen kann. Man muss über ein Einkommen verfügen, das höher als 50 % des Bijstand-Niveaus ist (aktuelle Bijstandsnorm ca. € 1950,-). Falls man ökonomisch nicht aktiv ist, also nicht arbeitet, müssen genügend finanzielle Mittel zum Leben nachgewiesen werden. Auch Studenten, die in den Niederlanden studieren, müssen über genügend finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen. 

Eine Krankenversicherung ist für alle Einwohner der Niederlande Pflicht. 

 

Anmeldung bei der Gemeinde

Möchte man länger als 4 Monate bzw. dauerhaft in den Niederlanden wohnen und auch arbeiten, ist man verpflichtet sich innerhalb von 5 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung erhält man die "Burgerservicenummer", die sogenannte BSN. Diese Nummer braucht man eigentlich überall. Beim Arbeitgeber, beim Finanzamt, bei der Krankenversicherung, bei der Eröffnung eines Bankkontos und bei vielen anderen Behörden.

Zur Anmeldung bei der Gemeinde ist es notwendig, dass man dort persönlich erscheint. Auch bei der Anmeldung von Kindern müssen diese mit dabei sein. Ein Termin zur Anmeldung ist bei den meisten Gemeinden notwendig und kann normalerweise ganz einfach auf der Website der Gemeinde online gemacht werden. 

Deutsche Staatsbürger (auch ander EU-Bürger, sowie Schweizer) benötigen bei der Anmeldung folgende Dokumente:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis für die niederländische Wohnadresse, z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag oder eine Erklärung desjenigen, bei dem man wohnt
  • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Scheidungspapiere

Manche Gemeinden fragen außerdem nach einer Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Meines Wissens ist diese für EU-Bürger jedoch nicht verpflichtend.

 

Sobald man bei der Gemeinde registriert ist, hat dies auch Konsequenzen für das Fahren mit einem deutschen Fahrzeug. Es muss dann nämlich offiziell in die Niederlande eingeführt werden bzw. ist man verpflichtet (zusätzlich) niederländische KFZ-Steuer zu bezahlen. Alle Infos dazu findet ihr hier auf Nach-Holland.de unter dem Menüpunkt Auto.

 

BSN ohne Wohnsitz

Wenn man am Anfang noch keine richtige Wohnadresse hat mit der man sich anmelden kann bzw. noch auf der Wohnungssuche ist, kann man dennoch bereits eine Burgerservicenummer BSN beantragen. Den Antrag kann man bei 19 Gemeinden in de Niederlanden stellen, offiziell heißt das dann "registratie van niet-ingezetenen" bzw. abgekürzt RNI.

Möglich ist der Antrag bei der Gemeindeverwaltung von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Goes, Groningen, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Westland und Zwolle.

Weitere Informationen und ein Online-Formular könnt ihr hier finden, alle Adressen findet ihr hier

 

In der Praxis

Praktisch heißt das, für die meisten Auswanderungswilligen, dass zuerst ein Arbeitsplatz und eine Wohnung gesucht werden muss. Wenn man nicht über ein größeres finanzielles Polster verfügt, kommt der Arbeitsplatz an erster Stelle. Denn ohne Einkommen, hält man in den Niederlanden nicht lange durch. Außerdem ist es sehr schwer eine Wohnung zu mieten, wenn man keinen Arbeitsvertrag vorweisen kann.

Eventuell kann man bereits von Deutschland aus einen Job suchen. Wenn man in Grenznähe wohnt, ist dies meist recht einfach. Ansonsten kann man versuchen einige Vorstellungsgespräche zeitlich zusammenzulegen und bei einem Kurzaufenthalt mehrere potentielle Arbeitgeber zu besuchen. Eine gute Möglichkeit kann auch sein, sich für einige Wochen eine Ferienwohnung zu mieten und den Arbeitsmarkt zu erkunden.

Wandert man mit Kindern aus, müssen diese in einer Schule angemeldet werden. In den Niederlanden gilt eine Schulpflicht für Kinder von 5 bis 16 Jahren. 

 

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