Arbeiten in Holland

Einwohner aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz benötigen keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis zum Wohnen und Arbeiten in den Niederlanden. Es gilt das Recht der EU-Freizügigkeit.

Die Arbeitslosigkeit in den Niederlanden ist auf einem niedrigen Stand. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei rund 3,7 %. Arbeitnehmer mit Berufserfahrung sind gefragt. In einigen Branchen herrscht sogar Personalmangel.

Wie auch in Deutschland sind in den Niederlanden die Arbeitnehmerrechte geschützt. In einer CAO, dem niederländischen Tarifvertrag, sind Entlohnung, Urlaubstage und zusätzliche Rechte festgelegt. 

handwerker macht klompen

 

Chancen für deutsche Arbeitnehmer

Im Allgemeinen werden deutsche Arbeitnehmer aufgrund ihrer guten Ausbildung geschätzt, sodass Einwanderer eine reelle Chance auf eine direkte Anstellung haben. Relativ einfach ist es Arbeit über eine Zeitarbeitsfirma, ein "uitzendbureau", zu finden, die es an jeder Ecke gibt. Aber aufgepasst, im Gegensatz zu Deutschland, ist man normalerweise dort nicht fest angestellt. Das heißt, wenn man nicht beschäftigt wird, bekommt man auch kein Gehalt.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat man natürlich, wenn man schon Niederländisch spricht. Aber auch ohne Sprachkenntnisse ist es möglich, an eine Arbeitsstelle zu kommen. Bei Bewerbungen und späteren Vorstellungsgesprächen ist das Englische dem Deutschen vorzuziehen. Die meisten Niederländer verstehen Deutsch zumindest, aber sie schätzen es auch, wenn man nicht automatisch davon ausgeht, dass man mit Deutsch problemlos durchkommt. Englisch wird im Allgemeinen sehr gut gesprochen.

Bewerbungen werden in den Niederlanden inzwischen sehr oft per E-Mail verschickt. Zeugnisse und auch ein Foto sind meist nicht üblich. Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse kann man eventuell zu einem Vorstellungsgespräch mitnehmen, aber auch das ist nicht gängige Praxis. Am wichtigsten ist ein übersichtlicher, tabellarischer Lebenslauf, den man Curriculum Vitae, kurz CV, nennt.

Über die Unterschiede im Arbeitsalltag zwischen Deutschland und Holland gibt es im Nach Holland Blog bei Wie das so ist, das Arbeiten in Holland einen kleinen Einblick. 

 

Arbeitsmarkt

Die Arbeitslosenzahlen sind momentan sehr niedrig und der Facharbeiter-Mangel ist auch in den Niederlanden angekommen. Gutes Personal wird in vielen Branchen gesucht, in einigen Branchen verstärkt. Dazu gehört vor allem:

  • Handel- und Dienstleistung
  • Gesundheitswesen
  • Bauwesen
  • ICT Branche
  • Metallbau (Ingenieure, Schweißer, Monteure)
  • technische Ingenieure
  • technische und kaufmännische Vertriebsfachkräfte
  • Logistik
  • (Petro-) Chemische Industrie

Im Pflege- und Gesundheitsbereich wurde aufgrund staatlicher Sparmaßnahmen in den letzten Jahren viel Personal entlassen, obwohl eigentlich mehr Personal notwendig wäre. Man hat dort auch als Deutscher durchaus eine Chance, jedoch sind dafür im Regelfall niederländische Sprachkenntnisse notwendig.

Im Normalfall muss man im Pflegebereich auch seine Berufsqualifikation, die man in Deutschland erworben hat, anerkennen lassen. Ab dem 1. Januar 2017 ist dafür auch eine sprachliche Qualifikation notwendig. Nähere Infos und entsprechende Formulare für den Antrag, findet ihr hier.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, als Deutschlehrer in den Niederlanden zu arbeiten, hat sehr gute Chancen auf eine Anstellung. Auch für Quereinsteiger gibt es dabei einige Möglichkeiten.

Ausführliche und praktische Informationen dazu findet ihr auf der Website des Duitsland Instituut auch auf Deutsch. 

 

Arbeitsverträge in den Niederlanden

Wie in Deutschland auch, gibt es in den Niederlanden verschiedene Arten von Arbeitsverträgen. Darin sind die jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Pflichten festgelegt. Die bekanntesten sind:

  • ein befristeter Arbeitsvertrag (tijdelijke arbeidsovereenkomst / contract)
  • ein unbefristeter Arbeitsvertrag (vaste arbeidsovereenkomst / contract)
  • ein Zeitarbeitsvertrag (uitzendovereenkomst)

Für Arbeitnehmer mit einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag gelten die gleichen Arbeitsbedingungen. Eine Probezeit von 1 oder 2 Monaten kann bei beiden Vertragsarten vereinbart werden. Die Vertragsdauer bestimmt die maximale Länge der Probezeit. Bei einer unverschuldeten Kündigung durch den Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer eine Transitievergoeding, also eine Art Übergangsentschädigung, zu. Die Höhe hängt von der Länge der Dauer des Arbeitsverhältnisse ab. 

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet dieser jedoch automatisch. Bei einer Vertragslänge von 6 Monaten und länger muss der Arbeitgeber einen Monat vor dem Ende angeben, ob dieser verlängert wird oder nicht. Nach drei aufeinanderfolgenden, befristeten Arbeitsverträgen beim gleichen Arbeitgeber wird dieser automatisch zu einem festen Arbeitsvertrag.

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gilt eine gesetzliche, minimale Kündigungsfrist, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisse abhängt und zwischen einem und vier Monaten liegt. Die Kündigungsfrist gilt jedoch nicht in der Probezeit. Diese kann mit sofortiger Wirkung beendet werden. Auch ist eine fristlose Kündigung bei groben Fehlverhalten des Arbeitnehmers möglich. 

Bei einem Zeitarbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und wird an Firmen "verliehen". In den Niederlanden beinhaltet diese Verträge meist eine Zeitarbeitsklausel für die ersten 26 Wochen. In dieser Zeit gibt es keine Kündigungsfrist, d.h. die Leih-Firma kann den Vertrag sofort beendet, wenn keine Arbeit mehr vorhanden ist. Die Zeitarbeitsfirma muss das Gehalt nicht weiterbezahlen, d.h. es gibt dann auch keine Bezahlung mehr. 

 

Urlaubsanspruch & Urlaubsgeld

In den Niederlanden ist der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer gesetzlich festgelegt. Pro Jahr sind das 4-Mal die Wochenarbeitszeit in Stunden. Bei einer 40-Stunden-Woche hat man damit Recht auf 160 Stunden Urlaub, d.h. 20 Tage im Jahr. Das ist das gesetzliche Minimum.

Wieviel Urlaubstage einem tatsächlich zustehen, ist im jeweiligen Tarifvertrag, der CAO, festgelegt. Häufig werden 25 Urlaubstage im Jahr gewährt. 

Auch das Urlaubsgeld ist gesetzlich geregelt. Jedem Arbeitnehmer stehen minimal 8 % seines Brutto-Jahresgehalt zu. Jedoch muss das Urlaubsgeld auch versteuert werden. Ausbezahlt wird es meist im Mai oder Juni. 

 

Grenzgänger

Als Grenzgänger bezeichnet man Menschen, die in einem Land arbeiten und im anderen Land arbeiten. Hier geht es hauptsächlich um Deutsche, die in Deutschland wohnen bleiben, aber in den Niederlanden arbeiten möchten.

Wenn man grenznah wohnt und Kinder im schulpflichtigen Alter hat, ist diese Möglichkeit eine sehr gute Lösung. Zum einen können die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und weiterhin eine deutsche Schule besuchen. Zum anderen sind die Kosten für Wohnung und Auto in Deutschland meist geringer als in den Niederlanden.

Gesetzlich ist das Wohnen und Arbeiten in unterschiedlichen Ländern inzwischen ganz gut geregelt, sowohl was Steuer als auch was Sozialversicherungen angeht. Sobald ihr einen regulären Arbeitsplatz bei einem niederländischen Betrieb annehmt, seid ihr in den Niederlanden steuerpflichtig. Auch die Sozialabgaben werden dort einbehalten und ihr seid dort krankenversichert. Zum Arzt könnt ihr aber weiterhin an eurem deutschen Wohnort.

Eine ganze Reihe Informationsbroschüren für Grenzgänger auf Deutsch gibt es auf der Webseite von Grenzinfo. Übrigens auch für Personen, die in Deutschland arbeiten, aber in den Niederlanden wohnen. Auch die neue Webseite grenzpendler-info.de, eine Initiative u.a. vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, bietet Hilfestellung für die verschiedenen Wohn-Arbeits-Situationen.

 

 

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