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Aw: Versicherung bei Job in D
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19 März 2015 13:26 - 17 Jan. 2019 12:30 #461
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Versicherung bei Job in D
Hallo Stephan,
da bin ich mit meinem Latein leider auch etwas zu Ende.
Wie ich gelesen habe, gibt es Unterschiede zwischen einer "kurzen" und einer "langen" Aufenthaltsgenehmigung. Die "lange" gibt es aber erst ab 5 Jahren Aufenthalt.
Es gibt aber auch noch Möglichkeiten für Grenzgänger, aber im kurzen Querlesen habe ich gelesen, dass man dann zumindest einmal in der Woche zu seiner Wohnung in Deutschland zurückkehren muss. D.h. es müsste zumindest noch ein Zimmer in D gemietet werden, als regulärer Aufenthaltsort.
Ich würde euch raten euch bei der niederländischen Behörde schlau zu machen. Hier gibt es Kontaktdaten: ind.nl/en/contact/
Gutes Gelingen
Simone
da bin ich mit meinem Latein leider auch etwas zu Ende.
Wie ich gelesen habe, gibt es Unterschiede zwischen einer "kurzen" und einer "langen" Aufenthaltsgenehmigung. Die "lange" gibt es aber erst ab 5 Jahren Aufenthalt.
Es gibt aber auch noch Möglichkeiten für Grenzgänger, aber im kurzen Querlesen habe ich gelesen, dass man dann zumindest einmal in der Woche zu seiner Wohnung in Deutschland zurückkehren muss. D.h. es müsste zumindest noch ein Zimmer in D gemietet werden, als regulärer Aufenthaltsort.
Ich würde euch raten euch bei der niederländischen Behörde schlau zu machen. Hier gibt es Kontaktdaten: ind.nl/en/contact/
Gutes Gelingen
Simone
Letzte Änderung: 17 Jan. 2019 12:30 von nach-holland. Begründung: Update Link
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- Botzelot
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07 Apr. 2015 21:29 #473
von Botzelot
Botzelot antwortete auf Aw: Versicherung bei Job in D
Hallo Simone,
Bald ist es soweit. Wir haben ein Haus gefunden und werden wohl am Freitag alles kla machen und zum 01.05. in Enschede mieten. Ich habe schonmal eine Liste mit Dingen gemacht die wir noch erledigen müssen. Bezügliche der Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin sollte ein Zimmer in D kein Problem sein. Sie kann bei meinem Vater im Haus mieten oder er macht eine Wohnraumbescheinigung wenn das in den Niederlanden reicht. Für ihre D Aufenthaltsgenehmigung hat eine Wohnraumbescheiningung von meinem Vermieter jedenfalls gereicht.
In D müsste sie ihren Führerschein eintauschen, da dieser Texanisch ist geht das auch ohne jeden weiteren Test, wir wollen den aber jetzt lieber in einen Niederländischen eintauschen, gibt es dort Vorgaben wie in D bezüglich einer Prüfung oder kann man den ganz einfach umschreiben? Das wird ja auf mich auch zukommen. Bis Anfang Juni müssen wir dann auch ein Auto mit Versicherung haben die es uns beiden erlaubt zu fahren da wir dann ab Juni fest in den Niederlanden leben, hast du dafür Tipps beim Auto kaufen und versichern?
Wir haben beide eine Anstellung in Deutschland deswegen sollte Krankenversicherung ja kein sehr großes Problem sein, vor allem für sie da ja ihr genereller Aufenthaltsort D sein wird.
Mit Gas, Wasser, Strom und Internet hilft uns wahrscheinlich der Makler bzw die Vermieterin oder ein Arbeitskollege der bereits in Enschede wohnt.
Der Hund wird auch in den nächsten 2 Wochen aus den USA kommen, aber den kann man im Bürgerbüro registrieren lassen.
Ich denke ansonsten brauchen wir noch die Bürgerservicenummer.
Hoffe das ist nicht zu viel Info auf einmal, bin aber ziemlich aufgeregt
Alles Gute
Stephan
Bald ist es soweit. Wir haben ein Haus gefunden und werden wohl am Freitag alles kla machen und zum 01.05. in Enschede mieten. Ich habe schonmal eine Liste mit Dingen gemacht die wir noch erledigen müssen. Bezügliche der Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin sollte ein Zimmer in D kein Problem sein. Sie kann bei meinem Vater im Haus mieten oder er macht eine Wohnraumbescheinigung wenn das in den Niederlanden reicht. Für ihre D Aufenthaltsgenehmigung hat eine Wohnraumbescheiningung von meinem Vermieter jedenfalls gereicht.
In D müsste sie ihren Führerschein eintauschen, da dieser Texanisch ist geht das auch ohne jeden weiteren Test, wir wollen den aber jetzt lieber in einen Niederländischen eintauschen, gibt es dort Vorgaben wie in D bezüglich einer Prüfung oder kann man den ganz einfach umschreiben? Das wird ja auf mich auch zukommen. Bis Anfang Juni müssen wir dann auch ein Auto mit Versicherung haben die es uns beiden erlaubt zu fahren da wir dann ab Juni fest in den Niederlanden leben, hast du dafür Tipps beim Auto kaufen und versichern?
Wir haben beide eine Anstellung in Deutschland deswegen sollte Krankenversicherung ja kein sehr großes Problem sein, vor allem für sie da ja ihr genereller Aufenthaltsort D sein wird.
Mit Gas, Wasser, Strom und Internet hilft uns wahrscheinlich der Makler bzw die Vermieterin oder ein Arbeitskollege der bereits in Enschede wohnt.
Der Hund wird auch in den nächsten 2 Wochen aus den USA kommen, aber den kann man im Bürgerbüro registrieren lassen.
Ich denke ansonsten brauchen wir noch die Bürgerservicenummer.
Hoffe das ist nicht zu viel Info auf einmal, bin aber ziemlich aufgeregt
Alles Gute
Stephan
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- nach-holland
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08 Apr. 2015 09:25 #474
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Versicherung bei Job in D
Hallo Stephan,
das hört sich ja alles sehr spannend an. Da kann ich schon verstehen, dass Du aufgeregt bist.
Ich habe noch einmal recherchiert bzgl. dem Führerschein. Einen US-Führerschein kann man scheinbar leider nicht direkt umtauschen, d.h. sie müsste sowohl eine Theorie als auch eine praktische Prüfung machen. Im Prinzip heißt das leider nichts anderes als dass sie den Führerschein noch einmal machen muss
Falls das in D einfacher ist, wie du sagst, wäre ein deutscher (EU) Führerschein besser. Damit darf sie nämlich 15 Jahre (ab Ausgabedatum) in NL fahren.
Wäre evtl. auch für dich interessant. kommt natürlich drauf an, wann deiner ausgestellt wurde. Vor 2013 sind es leider nur 10 Jahre ab Ausgabedatum.
Sozialversicherungspfichtig belibt bzw. werdet ihr in Deutschland, da ihr dort angestellt seit.
Die Burgerservicenummer bekommt ihr ganz automatisch bei der Gemeinde, wenn ihr euch einschreibt.
Ich wünsche euch schon mal alles Gute und Toi, Toi, Toi.Und nicht entmutigen lassen, wenn mal was nicht (gleich) klappt. Denn das wird auf alle Fälle mal passieren. Behörden halt
Gruß Simone
das hört sich ja alles sehr spannend an. Da kann ich schon verstehen, dass Du aufgeregt bist.
Ich habe noch einmal recherchiert bzgl. dem Führerschein. Einen US-Führerschein kann man scheinbar leider nicht direkt umtauschen, d.h. sie müsste sowohl eine Theorie als auch eine praktische Prüfung machen. Im Prinzip heißt das leider nichts anderes als dass sie den Führerschein noch einmal machen muss
Falls das in D einfacher ist, wie du sagst, wäre ein deutscher (EU) Führerschein besser. Damit darf sie nämlich 15 Jahre (ab Ausgabedatum) in NL fahren.
Wäre evtl. auch für dich interessant. kommt natürlich drauf an, wann deiner ausgestellt wurde. Vor 2013 sind es leider nur 10 Jahre ab Ausgabedatum.
Sozialversicherungspfichtig belibt bzw. werdet ihr in Deutschland, da ihr dort angestellt seit.
Die Burgerservicenummer bekommt ihr ganz automatisch bei der Gemeinde, wenn ihr euch einschreibt.
Ich wünsche euch schon mal alles Gute und Toi, Toi, Toi.Und nicht entmutigen lassen, wenn mal was nicht (gleich) klappt. Denn das wird auf alle Fälle mal passieren. Behörden halt
Gruß Simone
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- Botzelot
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08 Apr. 2015 21:55 - 08 Apr. 2015 21:57 #475
von Botzelot
Botzelot antwortete auf Aw: Versicherung bei Job in D
Ok vielen Dank für die Info mit dem Führerschein. Dann werden wir den von meiner Freundin hier in D umschreiben lassen. Du schreibst ja das es bei der ANWB keine Probleme gibt. Wir müssten ja dann das Auto auf uns beide versichern, hoffe das funktioniert. Mein Führerschein wurde am 11.08.2007 ausgestellt, ist also vor 2013 aber nicht älter als 9 Jahre. Heißt also ich brauch mir die nächsten 10 Jahre erstmal keine Sorgen machen, richtig?
Noch eine Frage zum Auto. Es ist im Moment auf meine Mutter angemeldet. Es ist von 1993, also ziemlich alt. Wie verhält es sich dabei mit Einfuhrzoll? Ich glaube der berechnet sich nach Kaufpreis aber den gibt es in meinem Fall ja dann nicht. Hast du da vielleicht Ahnung ob man einfach das Auto einführen und dort auf mich anmelden kann?
Vielen Dank nochmal und schöne Grüße!
Stephan
Noch eine Frage zum Auto. Es ist im Moment auf meine Mutter angemeldet. Es ist von 1993, also ziemlich alt. Wie verhält es sich dabei mit Einfuhrzoll? Ich glaube der berechnet sich nach Kaufpreis aber den gibt es in meinem Fall ja dann nicht. Hast du da vielleicht Ahnung ob man einfach das Auto einführen und dort auf mich anmelden kann?
Vielen Dank nochmal und schöne Grüße!
Stephan
Letzte Änderung: 08 Apr. 2015 21:57 von Botzelot.
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- nach-holland
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09 Apr. 2015 08:12 #476
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Versicherung bei Job in D
Das mit deinem Führerschein stimmt so leider nicht. Es sind 10 Jahre nach der Ausstellung, denn in NL hat ein Führerschein generell eine beschränkte Gültigkeitsdauer.
Deiner wäre also noch bis 2017 in NL gültig. Du kannst dir aber natürlich noch einen Führerschein in D machen lassen bevor du umziehst, dann hast Du sogar 15 Jahre Ruhe. Die neuen Führerschein sind jetzt sowieso EU Führerscheine, da solltest du bei den meisten Versicherungen kein Problem mehr haben.
Das Auto von deiner Mutter müsste regulär eingeführt werden und im Prinzip müsste man auch BPM bezahlen. Bei dem Alter kommt bei der Berechnung aber null raus. Aber Einführen muss man trotzdem, damit man die gelben Nummernschilder bekommt.
Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit das Auto auf deine Freundin anzumelden. Sie wohnt und arbeitet ja in D. Bis sie dann offiziell auch in NL wohnt, braucht ihr vielleicht schon ein Neues und kauft das direkt in NL.
Gruß Simone
Deiner wäre also noch bis 2017 in NL gültig. Du kannst dir aber natürlich noch einen Führerschein in D machen lassen bevor du umziehst, dann hast Du sogar 15 Jahre Ruhe. Die neuen Führerschein sind jetzt sowieso EU Führerscheine, da solltest du bei den meisten Versicherungen kein Problem mehr haben.
Das Auto von deiner Mutter müsste regulär eingeführt werden und im Prinzip müsste man auch BPM bezahlen. Bei dem Alter kommt bei der Berechnung aber null raus. Aber Einführen muss man trotzdem, damit man die gelben Nummernschilder bekommt.
Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit das Auto auf deine Freundin anzumelden. Sie wohnt und arbeitet ja in D. Bis sie dann offiziell auch in NL wohnt, braucht ihr vielleicht schon ein Neues und kauft das direkt in NL.
Gruß Simone
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