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Kategorie Arbeiten
PKW
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7 Jahre 2 Monate her #862
von Doro
PKW wurde erstellt von Doro
Guten Tag, ich habe eine Frage: Mein Sohn hält sich in Holland auf, um seinen Beruf als Bereiter dort auszuüben. Er hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, wo er sich auch nicht abgemeldet hat. Er hat sich in der Gemeinde, in der er arbeitet, gemeldet, um eine Personennummer zu bekommen, damit er rechtmäßig sein Arbeitsverhältnis anmelden kann, um Versicherungen und Steuern zu zahlen. Soweit so gut. Nun kam ein Schreiben, in dem er gefragt wurde, ob er einen Pkw mitgenommen hat nach Holland. Mein Ehemann hat ihm seinen Zweitwagen zur Verfügung gestellt, da mein Sohn selbst finanziell nicht in der Lage ist, sich einen Pkw zu kaufen, und damit er dort mobil sein kann. Das Fahrzeug ist auf meinen Mann zugelassen und wir zahlen in Deutschland Steuern und Versicherungen. Mein Sohn hat einen Arbeitsvertrag für 6 Monate. Dies ist im Bereitergewerbe so üblich, da die Arbeitsverhältnisse auch oft wechseln. Er weiß also nicht, ob er nach den 6 Monaten überhaupt noch in Holland ist und nicht vielleicht wieder nach Deutschland wechselt.
Wie soll er sich jetzt verhalten?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr verbunden.
Viele Grüße - Doro
Wie soll er sich jetzt verhalten?
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Viele Grüße - Doro
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- nach-holland
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7 Jahre 2 Monate her #863
von nach-holland
nach-holland antwortete auf PKW
Hallo Doro,
also offiziell sieht es so aus:
Sobald man sich in den Niederlanden angemeldet hat, darf man max. 14 Tage im Jahr mit einem Auto, das ein ausländischen Kennzeichen hat, fahren ohne KFZ-Steuer zu bezahlen. Ob noch ein Wohnsitz im Ausland, also Deutschland, besteht, interessiert dabei nicht. Auch nicht, ob einem das Auto selbst gehört.
Das heißt, offiziell müsste er das Auto registrieren lassen und dann KFZ-Steuer und ggf. auch BPM (extra Steuer auf den Wert des Autos).
Jetzt kann er es auch drauf ankommen lassen und angeben kein Auto mitgebracht zu haben. Falls er kontrolliert wird, kann er sagen, dass er das Auto nur kurz ausgeliehen hat, um Dinge in die Niederlande zu transportieren. Ob er damit durchkommt, kann ich dir nicht sagen.
In ähnlichen Fällen, habe ich schon gehört, dass die Polizei eine 14-Tage-Frist zur Registrierung einräumt. Aber, dafür gibt es keine Garantie.
Liebe Grüße, Simone
also offiziell sieht es so aus:
Sobald man sich in den Niederlanden angemeldet hat, darf man max. 14 Tage im Jahr mit einem Auto, das ein ausländischen Kennzeichen hat, fahren ohne KFZ-Steuer zu bezahlen. Ob noch ein Wohnsitz im Ausland, also Deutschland, besteht, interessiert dabei nicht. Auch nicht, ob einem das Auto selbst gehört.
Das heißt, offiziell müsste er das Auto registrieren lassen und dann KFZ-Steuer und ggf. auch BPM (extra Steuer auf den Wert des Autos).
Jetzt kann er es auch drauf ankommen lassen und angeben kein Auto mitgebracht zu haben. Falls er kontrolliert wird, kann er sagen, dass er das Auto nur kurz ausgeliehen hat, um Dinge in die Niederlande zu transportieren. Ob er damit durchkommt, kann ich dir nicht sagen.
In ähnlichen Fällen, habe ich schon gehört, dass die Polizei eine 14-Tage-Frist zur Registrierung einräumt. Aber, dafür gibt es keine Garantie.
Liebe Grüße, Simone
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7 Jahre 2 Monate her #864
von Doro
Doro antwortete auf PKW
Vielen Dank Simone!
Wir wollen ja die Steuern gern zahlen, aber muss er dafür das Fahrzeug in die Niederlande ummelden oder kann alles bleiben wie bisher, nur er meldet das Fahrzeug an und entrichtet Steuern?
Wir wollen ja die Steuern gern zahlen, aber muss er dafür das Fahrzeug in die Niederlande ummelden oder kann alles bleiben wie bisher, nur er meldet das Fahrzeug an und entrichtet Steuern?
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- nach-holland
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7 Jahre 2 Monate her #865
von nach-holland
nach-holland antwortete auf PKW
Hallo Doro,
ich habe gerade beim Finanzamt angerufen und gefragt, wie das funktioniert.
Es ist so, dass das Auto offiziell eingeführt werden muss. (Näheres dazu hier: www.nach-holland.de/auswandern/leben/auto )
Wenn man will kann man aber das deutsche Kennzeichen und die deutschen Papiere behalten. Das heißt dann aber meines Wissens, dass man doppelt KFZ-Steuer zahlt, also in D und NL.
LG Simone
ich habe gerade beim Finanzamt angerufen und gefragt, wie das funktioniert.
Es ist so, dass das Auto offiziell eingeführt werden muss. (Näheres dazu hier: www.nach-holland.de/auswandern/leben/auto )
Wenn man will kann man aber das deutsche Kennzeichen und die deutschen Papiere behalten. Das heißt dann aber meines Wissens, dass man doppelt KFZ-Steuer zahlt, also in D und NL.
LG Simone
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7 Jahre 2 Monate her #866
von Doro
Doro antwortete auf PKW
Das ist lieb! Danke!
Es ist einfach kompliziert. Ich habe mir den Link ja vorher schon angeschaut. Wir wollen das Auto aber nicht nach NL ummelden, weil wir gar nicht wissen, wie lange er dort ist. Es kann sein, dass er in zwei - drei Monaten wieder nach Deutschland kommt und dann muss alles wieder geändert werden. .....
Es ist einfach kompliziert. Ich habe mir den Link ja vorher schon angeschaut. Wir wollen das Auto aber nicht nach NL ummelden, weil wir gar nicht wissen, wie lange er dort ist. Es kann sein, dass er in zwei - drei Monaten wieder nach Deutschland kommt und dann muss alles wieder geändert werden. .....
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7 Jahre 2 Monate her #867
von Doro
Doro antwortete auf PKW
Wir wollen ja gern Steuern zahlen, wenn es sein muss auch doppelt, aber nicht den ganzen Bürokratieakt wegen 2, 3 oder 4 Monaten machen.....
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