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Kategorie Arbeiten

Arbeitslosengeld bei "Rückzug" nach Deutschland (Partner schon in DE)

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6 Jahre 3 Monate her #989 von Delftenaar
Ich weiß dass ich hier nicht ganz im Richtigen Forum bin, hoffe aber dennoch dass der ein oder andere von euch vielleicht Erfahrung in diesem Gebiet hat.

Wohne mittlerweile seit fast 10 Jahren in NL, habe die letzten 4 Jahre dauerhaft einen Arbeitsvertrag gehabt und dementsprechend auch brav meine Sozialabgaben bezahlt etc. Nun endet mein Abeitsvertrag bald und ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld (WW-uitkering).

Nun ist es aber so dass mein Partner schon vor 3.5 Jahren nach Deutschland zurück gegangen ist und ich dementsprechend kein Interesse daran habe mir einen Job in den Niederlanden zu suchen sondern einen in Deutschland.

Ich weiß auch dass ich nach EU Recht, Anrecht auf Arbeitslosengeld in Deutschland habe wenn ich vorher eine bestimmte Zeit (1 Monat) in NL versucht habe Arbeit zu suchen. Das habe ich aber nicht vor und möchte auch direkt nach Deutschland umziehen (mein Mietvertrag läuft z.B auch aus).

Ich habe jetzt rausgefunden dass der 1ne Monat hinfällig sein kann (und man dementsprechend sofort Leistungen in Deutschland empfangen kann) wenn man dem Partner hinterher zieht.
Hat hiermit irgendeiner Erfahrungen?
Was sind die genauen Regeln? Zählt dies auch wenn der Partner schon lange "weg" ist?

Was für ein Nachweis wird verlangt dass mein Partner auch wirklich mein Partner ist (wir sind aktuell nicht verheiratet, haben aber z.b vor seinem Umzug nach Deutschland zusammen gewohnt).

Schonmal vielen Dank!

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6 Jahre 3 Monate her #990 von nach-holland
Hallo Delftenaar,

eigene Erfahrungen habe ich nicht, deshalb habe ich mal beim UWV angefragt, was mit diesem Partner-Passus gemeint ist. Leider war die Antwort wenig erschöpflich "Als je partner moet verhuizen ben je niet verplicht zelf wel in Nederland achter te blijven, dat wordt met de toevoeging bedoelt. " um genau zu sein.

Was ich jedoch da rauslese bzw. mir eigentlich schon gedacht habe, nach 3,5 Jahren gilt das vermutlich nicht mehr als "hinterher ziehen".

Frag doch einfach mal direkt bei UWV nach und schildere denen deine Situation. Nach meiner Erfahrung geben sie dort gerne Auskunft und können Dir damit auch zur richtigen Vorgehensweise raten.
Natürlich werden Sie Dir empfehlen, dich jetzt schon in Deutschland zu bewerben. Aber sich zu erkundigen, was passiert, wenn das nicht klappt bevor dein Vertrag ausläuft, ist ja nicht verkehrt ;-)

Gruß Simone

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6 Jahre 3 Monate her #991 von Delftenaar
Vielen Dank Simone. Wer sprechen kann dem wird geholfen oder so ;)
Vermutlich hätte ich einfach mal direkt selber anrufen sollen. Ich werde mich morgen mal ran setzen und meine spezifische Situation erklären.

Ich werde mich hier nochmal zu melden wenn ich mehr weiß!

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6 Jahre 2 Monate her #996 von Delftenaar
Um euch (und jeden den es vielleicht in Zukunft interessieren könnte) auf dem Laufenden zu halten:

Ich habe es endlich geschafft mal beim UWV anzurufen, und scheinbar ist die ganze Situation nicht so einfach - leider.

Bis jetzt gibt es noch keine eindeutige "Entscheidung" wie es zu bewerten ist wenn der Partner schon so lange im Ausland ist.

Mir wurde versprochen dass sich diese Woche noch jemand bei mir meldet.

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6 Jahre 1 Monat her #1009 von Delftenaar
Ich in zwar momentan noch in NL (und auch noch nicht arbeitslos) aber doch ein kurzes update/Antwort von mir:

Ich habe mittlerweile gelernt dass "Familienzusammenführung" kein Zeitlimit hat und der Rückzug zum Partner auch nach 4 Jahren noch gilt (beim UVW haben sie das zumindest so bestätig und ich habe recht meine WW-uitkering sofort mit nach Deutschland zu nehmen).

Vielleicht hilft das ja irgendwen irgendwann mal.

Ich rate aber dringest dazu dort in solch einem Fall direkt anzurufen, mein Fall ist nun in den Akten schon richtig vermerkt usw..

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6 Jahre 1 Monat her #1010 von nach-holland
Super, dass das noch klappt. Und Du hast wirklich recht, ein Gespräch kann in Holland einiges bewirken ;-)
Vielen Dank für die Rückmeldung.

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