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Kategorie Arbeiten

Frage zum loonheffingskorting seit 2019

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4 Jahre 4 Monate her #1282 von Melle
Frage zum loonheffingskorting seit 2019 wurde erstellt von Melle
hallo,

seit anfang 2019 gibt es wohl eine neue regelung bezüglich des loonheffingskorting für ausländer in den niederlanden.
nachzulesen hier:
www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/b...-loonheffingskorting


hier unsere derzeitige lage:
wir haben vorläufig eine ferienwohnung für ca. 4 monate angemietet mit mietvertrag (laut vermieter können wir die wohnung wohl nur als unsere postanschrift nutzen aber uns nicht für diese zeit bei der gemeinde registrieren).
in venlo haben wir uns via RNI eine bsn nummer besorgt (RNI - Registratie Niet-Ingezetenen) da wir ja noch keine feste wohnung haben um uns bei einer gemeinde anzumelden.
ich habe einen arbeitsvertrag zum 01.01.2020 in amsterdam (zunächst befristet auf 7 monate), mein mann ist noch auf der suche.
wir haben zwar noch eine deutsche adresse (bei den eltern) aber wollen in die niederlande auswandern, arbeiten und fest wohnen.

in dem antrag dafür wird gefragt ob man in den niederlande wohnt oder nicht bzw wird erläutert wann man einwohner ist und wann nicht. unsere arbeit, das wohnen und unser soziales leben findet nur noch in den niederlanden statt.
krankenversicherung ist der nächste schritt.
download.belastingdienst.nl/belastingdie...ngen_lh0082z7fol.pdf

Als u in Nederland en in het buitenland woont, geeft u uw Nederlandse adres op als u inwoner bent van Nederland.
U bent een inwoner van Nederland in de volgende situaties:
– Uw sociale en economische leven speelt zich hier af. U woont hier bijvoorbeeld met uw gezin.
– U hebt geen gezin maar u woont hier en bent van plan om hier langere tijd te blijven wonen.

Vul uw Nederlandse adres in.

U bent geen inwoner van Nederland in de volgende situaties:
– Uw sociale en economische leven speelt zich af in het buitenland. Dat is zo als bijvoorbeeld uw gezin daar woont en uw kinderen daar naar school gaan.
– U bent alleenstaand en u woont hier voor uw werk, maar u bent niet van plan zich hier te vestigen.

Vul uw buitenlandse adres in.


habe ich überhaupt noch monatlich anspruch auf loonheffingskorting nach abgabe des antrags beim arbeitgeber mit unserer derzeitigen lage???
oder zählt das nur für jene die zb.ausschliesslich in deutschland wohnen aber in den niederlanden nur arbeiten, keine anschrift und keine krankenversicherung hier besitzten?

ich hoffe jamand kennt sich mit diesem thema aus und kann uns weiterhelfen.
danke!

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4 Jahre 4 Monate her #1283 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Frage zum loonheffingskorting seit 2019
Hallo Melle,

ich vermute die Angabe von RNI und Postadresse wird dem Finanzamt nicht reichen und sie werden dich höher besteuern. Wenn Du dich dann aber im Laufe des Jahres ordentlich anmelden kannst, ist es möglich das nachträglich die zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück zu bekommen.

Aber, ich habe das auch nur so gelesen. Also Du solltest auf alle Fälle bei deinem Arbeitgeber und / oder Finanzamt nachfragen, was du dort jetzt genau einfüllen sollst. Denn auch für den Arbeitgeber hat das Konsequenzen bei der Buchhaltung.
Hier findest Du die Telefonnummer vom Finanzamt für Fragen (geht auch auf Englisch): www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/n...lastingdienst-bellen

Falls Du Näheres weißt, gerne hier posten. Ist sicher für viele interessant.

LG Simone

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