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Kategorie Arbeiten
Selbsständig machen
- Hilda18
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2 Jahre 11 Monate her #1489
von Hilda18
Selbsständig machen wurde erstellt von Hilda18
Liebe Simone!
Ich habe die ein oder andere Frage zur geringfügigen Selbstständigkeit :
Sollte man als freier Mitarbeiter, wenige Stunden monatlich, z. B. in einem Architekturbüro auch ein Gewerbe anmelden?
Das steuerliche Thema ist mir ungefähr klar.
Die Lohnnebenkosten noch nicht ganz.
Krankenversicherung zahlen wir eh schon.
Pflegeversicherung am Ende des Jahres, Wert des Hauses.
Müssen wir Arbeitslosenversicherung bezahlen?
Wieviel % der Einnahmen zahlt man ungefähr in die Rentenversicherung ein?
Vorab lieben Dank und hoffentlich kommen wir bald von der Hochinzidenz runter...
Lieben Gruß, Hilda
Ich habe die ein oder andere Frage zur geringfügigen Selbstständigkeit :
Sollte man als freier Mitarbeiter, wenige Stunden monatlich, z. B. in einem Architekturbüro auch ein Gewerbe anmelden?
Das steuerliche Thema ist mir ungefähr klar.
Die Lohnnebenkosten noch nicht ganz.
Krankenversicherung zahlen wir eh schon.
Pflegeversicherung am Ende des Jahres, Wert des Hauses.
Müssen wir Arbeitslosenversicherung bezahlen?
Wieviel % der Einnahmen zahlt man ungefähr in die Rentenversicherung ein?
Vorab lieben Dank und hoffentlich kommen wir bald von der Hochinzidenz runter...
Lieben Gruß, Hilda
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- nach-holland
- Offline
- Moderator
2 Jahre 11 Monate her #1490
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Selbsständig machen
Hallo Hilda,
dafür gibt es feste Kriterien bei der KvK und dem Finanzamt.
Schau mal hier stehen die Kriterien für die KvK: www.kvk.nl/inschrijven-en-wijzigen/insch...van-een-onderneming/
Für das Finanzamt ist man erst Unternehmer, wenn man mehr als 1225 Stunden im Jahr in seinem Unternehmen arbeitet. Sind es weniger ist sogenannter "resultaagenieter". D.h. die Einkünfte laufen unter der Rubrik "overig werk" bei der Steuererklärung und man bekommt nicht die Freibeträge, wie ein Unternehmer.
Den einkommensabhängigen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt man aber dennoch.
Die sogenannte Volksverzekeringen, also Rente und Pflegeversicherung, zahlt man in jedem Fall. Im Prinzip werden die mit der Steuer berechnet. Also egal ob angestellt, Freelancer oder Unternehmer.
Arbeitslosenversicherung hat man nur, wenn man angestellt ist. Man kann sich zwar auch freiwillig versichern als Unternehmer, machen aber wohl die wenigsten.
Schau auch noch mal hier: ondernemersplein.kvk.nl/wanneer-bent-u-ondernemer/
oder hier beim Finanzamt: www.belastingdienst.nl/bibliotheek/handb...uit_overig_werk.html
LG Simone
dafür gibt es feste Kriterien bei der KvK und dem Finanzamt.
Schau mal hier stehen die Kriterien für die KvK: www.kvk.nl/inschrijven-en-wijzigen/insch...van-een-onderneming/
Für das Finanzamt ist man erst Unternehmer, wenn man mehr als 1225 Stunden im Jahr in seinem Unternehmen arbeitet. Sind es weniger ist sogenannter "resultaagenieter". D.h. die Einkünfte laufen unter der Rubrik "overig werk" bei der Steuererklärung und man bekommt nicht die Freibeträge, wie ein Unternehmer.
Den einkommensabhängigen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt man aber dennoch.
Die sogenannte Volksverzekeringen, also Rente und Pflegeversicherung, zahlt man in jedem Fall. Im Prinzip werden die mit der Steuer berechnet. Also egal ob angestellt, Freelancer oder Unternehmer.
Arbeitslosenversicherung hat man nur, wenn man angestellt ist. Man kann sich zwar auch freiwillig versichern als Unternehmer, machen aber wohl die wenigsten.
Schau auch noch mal hier: ondernemersplein.kvk.nl/wanneer-bent-u-ondernemer/
oder hier beim Finanzamt: www.belastingdienst.nl/bibliotheek/handb...uit_overig_werk.html
LG Simone
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