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Kategorie Arbeiten

KFZ Thematik bei Wohnsitz in den Niederlanden als auch in Deutschland

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14 Okt. 2024 13:44 #1818 von maxschollmeyer
Hallo zusammen,

ich komme aus Deutschland und werde bald in die Niederlande ziehen. Ich werde weiterhin in Deutschland arbeiten. Als Berufspendler werde ich auch meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Nun meine Frage: Muss ich dennoch mein deutsches Kennzeichen aufgeben und in ein niederländisches umwandeln und entsprechend in NL die KFZ Steuern und Versicherung zahlen? Leider konnte mir keine Behörde in DE oder NL gescheite Aussagen liefern und haben mich auf Informationen im Netz verwiesen.

Besten Dank und LG
Max

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14 Okt. 2024 16:52 #1819 von Simone / Nach Holland
Hallo Max,
da es offiziell / gesetzlich nicht vorgesehen ist, dass Menschen zwei Wohnsitze in zwei Ländern haben, gibt es da leider keine deutliche Regelungen. Da hinkt die Gesetzgebung leider der Realität hinterher. 
Im Prinzip ist man mit der Anmeldung in den Niederlanden Einwohner des Landes, d.h. das Auto muss NL-Kennzeichne haben inkl. Versicherungs- und Steuerpflicht.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen und Zwischenvarianten. Z.B. kann es vorkommen, dass man deutsche Kennzeichen hat, aber dennoch in NL KFZ-Steuer zahlen muss. 
Letztendlich hängt es davon ab, wie das Finanzamt die eigenen Situation beurteilt, welches Land sie als "Wohnland" festlegen. Da wird z.B. nach Arbeitsplatz, Wohnort der Familie, Aufenthalt usw. geschaut. 
Schau dir mal diese zwei Seiten an. Zum einen einige Infos bzgl. KFZ-Steuer bei ausländischer Zulassung:  download.belastingdienst.nl/belastingdie...ng-mb7001z2fddui.pdf
und dann einige Infos bzgl. der Kategorisierung Wohnland:  www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/b...wat_is_mijn_woonland

Ich hoffe, das hilft etwas. Letztendlich wird es aber eine Entscheidung des Finanzamts sein.
LG Simone

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14 Okt. 2024 23:12 #1825 von maxschollmeyer
Hallo Simone,

besten Dank für deine Antwort.

Entscheidet dies das deutsche oder holländische Finanzamt?

Es ist wirklich blöd, dass es hierzu keine einheitliche Regelung gibt. Wie sieht es denn in der Praxis aus? Hauptwohnsitz in Niederlande und Nebenwohnsitz als Berufspendler in Deutschland. Was sage ich der niederländischen Polizei, wenn man mich bei Verkehrskontrollen anhält, wenn es nicht wirklich gesetzlich geregelt ist? Danke im Voraus. Dieses Forum ist jetzt schon sehr hilfreich.

Die Fragen der verlinkten Website kann ich wie folgt beantworten:
  • In welchem Land arbeiten Sie? —> DE
  • In welchem Land lebt Ihre Familie? —> Frau in NL, Eltern in DE
  • Haben Sie nicht nur ein Haus in den Niederlanden, sondern auch ein Haus in Ihrem Heimatland? —> Wohnung in DE
  • Haben Sie finanzielle Verbindungen zum Herkunftsland? —> Nein
  • Sind Sie in den Niederlanden in der BRP registriert? —> Ja
  • Sind Sie ein inländischer oder ausländischer Steuerzahler für die niederländische Einkommensteuer? —> ausländischer Steuer Zahler (Home Office in NL?)
  • In welchem Land sind Sie versichert? —> Deutschland, über S1 Antrag auch in NL krankenversichert
  • Haben Sie ein Bankkonto in den Niederlanden? —> nein
Nach der Bewertung der tatsächlichen Umstände bewerten wir, mit welchem Land Sie die nachhaltigsten oder innigsten Verbindungen haben. Das Ergebnis ist manchmal, dass Sie in den Niederlanden und gleichzeitig in einem anderen Land leben oder ansässig sind.

—> 
was wäre, wenn ich in beiden Ländern ansässig wäre?

LG
Max

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15 Okt. 2024 17:19 #1826 von Simone / Nach Holland
Hallo Max,
im Prinzip ist es so, dass das Auto dort angemeldet ist, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
Also in deinem Fall wäre das die Niederlande, wenn ich das jetzt richtig beurteile.
D.h. du müsstest dein Auto einführen, in den Niederlanden anmelden, Steuern zahlen und versichern.

Da die Kosten in den Niederlanden meist höher sind, könntest du versuchen dein Auto in DE angemeldet zu lassen und in NL eine Freistellung beim niederländischen Finanzamt zu bekommen.
Ob das gelingt kann ich nicht sagen. Du hast zwar eine Wohnung und auch deine Arbeitsstelle in D, aber Ehefrau und Homeoffice in NL. Letztendlich wird wohl nach der Aufenthaltsdauer entschieden.

Wenn ich das richtig verstehe, werden aber wohl nicht beide Länder Kfz-Steuer einkassieren. Zumindest ist das nach EU-Regelung nicht vorgesehen: europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/r...-abroad/index_de.htm

LG Simone

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15 Okt. 2024 22:22 #1827 von maxschollmeyer
Hallo Simone,

vielen Dank für deine Antwort!

Spricht etwas dagegen, wenn ich als Berufspendler einen weiteren Wohnsitz in DE habe + den Hauptwohnsitz in NL? Oder lieber nur den Wohnsitz in NL? Ich arbeite nämlich auch trotz des Umzuges manchmal im Home Office in DE. Das würde ich gerne bei meinem Arbeitgeber so eintragen.

LG
Max

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16 Okt. 2024 16:02 #1828 von Simone / Nach Holland
Hallo Max,
gegen einen zusätzlichen Wohnsitz in D spricht meiner Meinung nach nichts. Es muss mit dem Finanzamt nur geklärt sein, dass der Lebensmittelpunkt in den Niederlanden ist, damit es da keinen Ärger gibt.

Mit einem Wohnsitz in D kann man außerdem Pass und Perso immer direkt dort in D beantragen und muss das nicht im Konsulat bzw. einer Grenzgemeinde erledigen. Geht meist schneller und ist dazu günstiger.

LG Simone

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