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KFZ, Zweitwagen
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10 Jahre 11 Monate her #131
von Reddy
KFZ, Zweitwagen wurde erstellt von Reddy
Hallo zusammen,
ich habe auch eine Frage wegen dem oder besser gesagt den Fahrzeugen bei einem Umzug in die NL.
Das man das erste Auto berechnet nach dieser Tabelle habe ich gelesen. Wie verhält sich das mit einem zweitwagen.
Dazu kommt, dass das eine Auto derzeit ein "Firmen"wagen ist (Selbstständig) und so gesehen ja als Firmenwagen auch umzieht.
Was muss man dabei beachten?
Gibt es das auch in den NL, dass das Auto absetzbar ist, auch wenn ich noch keine Niederländische Kunden habe?
Gilt das zweitauto dann als zweitauto?
Werden die Prozente mit übernommen bei NL-Versicherungen?
Viiiele Fragen, ich danke schon mal für eventuelle Antworten.
VG REDDY
ich habe auch eine Frage wegen dem oder besser gesagt den Fahrzeugen bei einem Umzug in die NL.
Das man das erste Auto berechnet nach dieser Tabelle habe ich gelesen. Wie verhält sich das mit einem zweitwagen.
Dazu kommt, dass das eine Auto derzeit ein "Firmen"wagen ist (Selbstständig) und so gesehen ja als Firmenwagen auch umzieht.
Was muss man dabei beachten?
Gibt es das auch in den NL, dass das Auto absetzbar ist, auch wenn ich noch keine Niederländische Kunden habe?
Gilt das zweitauto dann als zweitauto?
Werden die Prozente mit übernommen bei NL-Versicherungen?
Viiiele Fragen, ich danke schon mal für eventuelle Antworten.
VG REDDY
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- nach-holland
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10 Jahre 11 Monate her - 10 Jahre 11 Monate her #132
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: KFZ, Zweitwagen
Hallo Reddy und willkommen hier,
wenn man sein Auto, egal ob privat oder geschäftlich, beim Umzug nach NL mitnimmt, kann man sich normalerweise von der BPM-Steuer befreien lassen. Es gelten aber folgende Voraussetzungen:
Ich habe keinerlei Informationen gefunden, dass dies nur für 1 Fahrzeug gilt. Man muss dann eben nur für jedes Fahrzeug extra diesen Antrag auf Freistellung stellen.
Die Kosten für den Firmenwagen fliessen bei der betrieblichen Steuererklärung auch mit ein, aber wie genau und vorallem in welcher Höhe - da bin ich überfragt. Aber man kann auch in NL einiges absetzen als Unternehmer. Du kannst da auch mal bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer nachfragen, die haben da sicher gute und hilfreiche Informationen.
Die Prozente der KFZ-Versicherung werden übernommen. Dazu braucht man eine Erklärung (in NL nennt sich das Royementsverklaring) der bestehenden Versicherung.
Gruß Simone (nach-holland.de)
wenn man sein Auto, egal ob privat oder geschäftlich, beim Umzug nach NL mitnimmt, kann man sich normalerweise von der BPM-Steuer befreien lassen. Es gelten aber folgende Voraussetzungen:
- Das Auto war in den letzten 6 Monate im eigenen Besitz und Gebrauch in dem Land, in dem man vor dem Umzug gewohnt hat
- Man hat minimal die letzten 12 Monate außerhalb der Niederlande gewohnt
- Das Auto wird für den gleichen Zweck, wie im Heimatland genutzt. Also Privat bleibt Privat und Firmenwagen bleibt Firmenwagen
Ich habe keinerlei Informationen gefunden, dass dies nur für 1 Fahrzeug gilt. Man muss dann eben nur für jedes Fahrzeug extra diesen Antrag auf Freistellung stellen.
Die Kosten für den Firmenwagen fliessen bei der betrieblichen Steuererklärung auch mit ein, aber wie genau und vorallem in welcher Höhe - da bin ich überfragt. Aber man kann auch in NL einiges absetzen als Unternehmer. Du kannst da auch mal bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer nachfragen, die haben da sicher gute und hilfreiche Informationen.
Die Prozente der KFZ-Versicherung werden übernommen. Dazu braucht man eine Erklärung (in NL nennt sich das Royementsverklaring) der bestehenden Versicherung.
Gruß Simone (nach-holland.de)
Letzte Änderung: 10 Jahre 11 Monate her von nach-holland.
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- Reddy
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10 Jahre 11 Monate her #133
von Reddy
Reddy antwortete auf Aw: KFZ, Zweitwagen
Vielen Dank für die Infos, Simone.
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