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Kategorie Leben
Auto
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10 Jahre 6 Monate her - 10 Jahre 6 Monate her #169
von waldblume
Auto wurde erstellt von waldblume
1.Frage:
Ich selbst besitze kein eigenes KFZ;habe aber die Möglichkeit, das Auto meines Vaters zu nutzen (ist auf ihn angemeldet).
Ich beabsichtige demnächst in die Niederlande zu meinem Mann zu ziehen,
mich also in den NL anzumelden.
Kann ich mit dem Auto meines Vaters auch in den NL fahren?
Was muß ich beachten? Muß ich in den NL dafür nochmal KFZ-Steuer bezahlen?
Mein Vater möchte es weiterhin in Deutschland auf seinen Namen angemeldet lassen.
2.Frage:
Ich habe noch den alten DDR-Führerschein, ausgestellt 1979.
Verliert er in den NL seine Gültigkeit? Muß ich mit meiner Anmeldung in den Niederlanden dort einen neuen beantragen oder umtauschen?
Vielen Dank für die Antwort!
Ich selbst besitze kein eigenes KFZ;habe aber die Möglichkeit, das Auto meines Vaters zu nutzen (ist auf ihn angemeldet).
Ich beabsichtige demnächst in die Niederlande zu meinem Mann zu ziehen,
mich also in den NL anzumelden.
Kann ich mit dem Auto meines Vaters auch in den NL fahren?
Was muß ich beachten? Muß ich in den NL dafür nochmal KFZ-Steuer bezahlen?
Mein Vater möchte es weiterhin in Deutschland auf seinen Namen angemeldet lassen.
2.Frage:
Ich habe noch den alten DDR-Führerschein, ausgestellt 1979.
Verliert er in den NL seine Gültigkeit? Muß ich mit meiner Anmeldung in den Niederlanden dort einen neuen beantragen oder umtauschen?
Vielen Dank für die Antwort!
Letzte Änderung: 10 Jahre 6 Monate her von waldblume. Begründung: Schreibfehler
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- nach-holland
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- Moderator
10 Jahre 6 Monate her #170
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Auto
Hallo Waldblume un Willkommen bei Nach Holland!
zu Frage 1:
Das ist möglich, aber es muss dann KFZ-Steuer (wegenbelasting) in den Niederlanden gezahlt werden. Dafür muss man diesen Antrag ausfüllen.
Bis jetzt wird das ziemlich lasch kontrolliert, aber es wird gerade darüber gesprochen neue Regelungen ab 2014 einzuführen, damit auch wirklich alle mit ausländischem Kennzeichen bezahlen.
Ob man sich dann im Gegenzug in Deutschland von der Steuer befreien lassen kann, weiß ich nicht. Das müsste man vielleicht in Deutschland abklären.
zu Frage 2:
Mit einem deutschen Führerschein, der älter als 9 Jahre ist, darf man noch 2 Jahre in den Niederlanden fahren. Danach kann man ihn in einen NL-Führerschein umtauschen.
Alternativ kann man sich in Deutschland einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Dann darf man damit noch 15 Jahre (nach Ausgabedatum) in den Niederlanden fahren.
Viele Grüße Simone (nach-holland)
zu Frage 1:
Das ist möglich, aber es muss dann KFZ-Steuer (wegenbelasting) in den Niederlanden gezahlt werden. Dafür muss man diesen Antrag ausfüllen.
Bis jetzt wird das ziemlich lasch kontrolliert, aber es wird gerade darüber gesprochen neue Regelungen ab 2014 einzuführen, damit auch wirklich alle mit ausländischem Kennzeichen bezahlen.
Ob man sich dann im Gegenzug in Deutschland von der Steuer befreien lassen kann, weiß ich nicht. Das müsste man vielleicht in Deutschland abklären.
zu Frage 2:
Mit einem deutschen Führerschein, der älter als 9 Jahre ist, darf man noch 2 Jahre in den Niederlanden fahren. Danach kann man ihn in einen NL-Führerschein umtauschen.
Alternativ kann man sich in Deutschland einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Dann darf man damit noch 15 Jahre (nach Ausgabedatum) in den Niederlanden fahren.
Viele Grüße Simone (nach-holland)
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