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Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
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19 Dez. 2013 14:15 #204
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo und willkommen,
im Prinzip wird so ein Service zwar angeboten, aber nach allem was ich an Informationen gefunden habe, hat das Ganze einen Haken.
Für die Anfrage von niederländischen KFZ-Papieren muss das Auto beim RDW untersucht werden. Das Auto kann nur auf denjenigen zugelassen werden, der persönlich erscheint. Falls dies ein Händler oder Mittelsperson ist, wird das Auto dann auf ihn zugelassen und erst nach der offiziellen Einfuhr in die Niederlande, dann wieder auf einen selbst umgemeldet.
Vermutlich hat das negative Auswirkung auf die Freistellung der BPM-Steuer, die man bei einem Umzug ja hätte, da man das Auto dann nicht in den letzten 6 Monaten im Besitz hatte.
Ich habe versucht beim Finanzamt anzurufen und genau nachzufragen, aber die sind alle schon beim Weihnachten feiern und nicht erreichbar
Aber im Prinzip ist das auch kein Hexenwerk, aber man sollte trotzdem schon mal einen Tag Zeit einplanen.
Erst einmal umziehen mit deutschem Kennzeichen und dann vor Ort dann regeln. Erst die Freistellung Steuer, dann das Auto zulassen.
Nicht vergessen aus Deutschland die entsprechenden Papiere mitbringen für Zulassung und BPM-Freistellung: Kopie deutsche KFZ-Papiere, Kopie Kaufvertrag Auto, Abmeldebestätigung aus Deutschland
Gruß Simone (nach-holland)
im Prinzip wird so ein Service zwar angeboten, aber nach allem was ich an Informationen gefunden habe, hat das Ganze einen Haken.
Für die Anfrage von niederländischen KFZ-Papieren muss das Auto beim RDW untersucht werden. Das Auto kann nur auf denjenigen zugelassen werden, der persönlich erscheint. Falls dies ein Händler oder Mittelsperson ist, wird das Auto dann auf ihn zugelassen und erst nach der offiziellen Einfuhr in die Niederlande, dann wieder auf einen selbst umgemeldet.
Vermutlich hat das negative Auswirkung auf die Freistellung der BPM-Steuer, die man bei einem Umzug ja hätte, da man das Auto dann nicht in den letzten 6 Monaten im Besitz hatte.
Ich habe versucht beim Finanzamt anzurufen und genau nachzufragen, aber die sind alle schon beim Weihnachten feiern und nicht erreichbar
Aber im Prinzip ist das auch kein Hexenwerk, aber man sollte trotzdem schon mal einen Tag Zeit einplanen.
Erst einmal umziehen mit deutschem Kennzeichen und dann vor Ort dann regeln. Erst die Freistellung Steuer, dann das Auto zulassen.
Nicht vergessen aus Deutschland die entsprechenden Papiere mitbringen für Zulassung und BPM-Freistellung: Kopie deutsche KFZ-Papiere, Kopie Kaufvertrag Auto, Abmeldebestätigung aus Deutschland
Gruß Simone (nach-holland)
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05 Jan. 2014 21:04 - 05 Jan. 2014 21:04 #207
von Watchers
Watchers antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo nochmal!
Ist es eigentlich auch möglich, zwei Autos als Umzugsgut zu deklarieren und mitzunehmen? Aber dann auch bei beiden Autos keine BPM zu zahlen?
Bis jetzt hatten wir immer nur von einem Auto gesprochen, aber nun denkt mein Mann daran, beide mitzunehmen. Die Sache ist nur die, dass beide Autos auf mich zugelassen sind.
Geht das, dass eine Person zwei Autos mitnimmt und beide Male keine BPM zahlt?
Und ist es, wie in Deutschland möglich, dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer verschiedene Personen sind?
Ich wäre dann beide Male wieder Fahrzeughalterin und nur bei einem Auto Versicherungsnehmerin, bei den anderen mein Mann.
Und noch eine Frage zu deiner letzten Antwort hier im Foru
Nicht vergessen aus Deutschland die entsprechenden Papiere mitbringen für Zulassung und BPM-Freistellung: Kopie deutsche KFZ-Papiere, Kopie Kaufvertrag Auto, Abmeldebestätigung aus Deutschland
Muss ich also doch das Auto per Ausfuhrkennzeichen nach Holland überführen, um dann so die Abmeldestätigung zu haben?
Du schriebst mal, dass das nicht notwendig wäre und mann ja die Papiere zurüclbekommt usw. um das Auto dann in Deutschland wieder abmelden zu können.
Danke schonmal für eine Antwort.
Watchers
Ist es eigentlich auch möglich, zwei Autos als Umzugsgut zu deklarieren und mitzunehmen? Aber dann auch bei beiden Autos keine BPM zu zahlen?
Bis jetzt hatten wir immer nur von einem Auto gesprochen, aber nun denkt mein Mann daran, beide mitzunehmen. Die Sache ist nur die, dass beide Autos auf mich zugelassen sind.
Geht das, dass eine Person zwei Autos mitnimmt und beide Male keine BPM zahlt?
Und ist es, wie in Deutschland möglich, dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer verschiedene Personen sind?
Ich wäre dann beide Male wieder Fahrzeughalterin und nur bei einem Auto Versicherungsnehmerin, bei den anderen mein Mann.
Und noch eine Frage zu deiner letzten Antwort hier im Foru
Nicht vergessen aus Deutschland die entsprechenden Papiere mitbringen für Zulassung und BPM-Freistellung: Kopie deutsche KFZ-Papiere, Kopie Kaufvertrag Auto, Abmeldebestätigung aus Deutschland
Muss ich also doch das Auto per Ausfuhrkennzeichen nach Holland überführen, um dann so die Abmeldestätigung zu haben?
Du schriebst mal, dass das nicht notwendig wäre und mann ja die Papiere zurüclbekommt usw. um das Auto dann in Deutschland wieder abmelden zu können.
Danke schonmal für eine Antwort.
Watchers
Letzte Änderung: 05 Jan. 2014 21:04 von Watchers.
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- nach-holland
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06 Jan. 2014 11:31 #208
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo,
ich habe keinerlei Informationen gefunden, dass die Einfuhr und die Freistellung BPM nur auf ein Auto beschränkt ist. Meiner Meinung nach, dürfte das keinerlei Problem sein. Für jedes Auto muss aber ein eigener Antrag gestellt werden.
Solange du und dein Mann auf der selben Adresse gemeldet seit, dürfte es kein Problem sein, wenn beide Fahrzeuge auf dich gemeldet sind, aber die Versicherung auf deinen Mann läuft.
Es ist auch möglich, beide Autos auf einen Namen versichern zu lassen, falls einer von euch einen größeren Schadenfreiheitsrabatt hat. Es muss dann nur angegeben werden, dass der Fahrzeugführer der Partner ist.
Mit der Abmeldebescheinigung ist nicht die Abmeldung des Autos gemeint, sondern die Abmeldung von euch an eurem Wohnsitz in Deutschland. Leider habe ich noch nicht herausfinden können, ob diese Bescheinigung zwingend notwendig ist, da viele ja auch einen Wohnsitz in Deutschland behalten bzw. die Freistellung beantragen, wenn sie in Deutschland noch nicht abgemeldet sind.
Leider ist das Finanzamt mal wieder nicht telefonisch erreichbar
Falls man keine Abmeldebescheinigung hat, am besten den Freistellungsantrag trotzdem stellen. Die melden sich dann schon damit, was sie noch haben wollen.
Gruß Simone
ich habe keinerlei Informationen gefunden, dass die Einfuhr und die Freistellung BPM nur auf ein Auto beschränkt ist. Meiner Meinung nach, dürfte das keinerlei Problem sein. Für jedes Auto muss aber ein eigener Antrag gestellt werden.
Solange du und dein Mann auf der selben Adresse gemeldet seit, dürfte es kein Problem sein, wenn beide Fahrzeuge auf dich gemeldet sind, aber die Versicherung auf deinen Mann läuft.
Es ist auch möglich, beide Autos auf einen Namen versichern zu lassen, falls einer von euch einen größeren Schadenfreiheitsrabatt hat. Es muss dann nur angegeben werden, dass der Fahrzeugführer der Partner ist.
Mit der Abmeldebescheinigung ist nicht die Abmeldung des Autos gemeint, sondern die Abmeldung von euch an eurem Wohnsitz in Deutschland. Leider habe ich noch nicht herausfinden können, ob diese Bescheinigung zwingend notwendig ist, da viele ja auch einen Wohnsitz in Deutschland behalten bzw. die Freistellung beantragen, wenn sie in Deutschland noch nicht abgemeldet sind.
Leider ist das Finanzamt mal wieder nicht telefonisch erreichbar
Falls man keine Abmeldebescheinigung hat, am besten den Freistellungsantrag trotzdem stellen. Die melden sich dann schon damit, was sie noch haben wollen.
Gruß Simone
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06 Jan. 2014 12:04 #209
von Watchers
Watchers antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Danke für die Antwort.
Wenn wir die Autos dort ummelden bzw. anmelden, dürfen wir die Autos so lange nicht fahren, bis wir niederländische Kennzeichen haben?
Und noch eine andere Frage:
Wenn mein Sohn und ich auch in den NIederlanden gemeldet sind, genau ab dem Tag muss ich dann die Autos ummelden?
Kann es wegen dem Fahren auch sein, dass ich erst so einen 14 Tage Antrag stellen muss, damit ich die Autos fahren darf und dann nochmal für beide Autos die Freistellung der BPM???
Danke.
Wenn wir die Autos dort ummelden bzw. anmelden, dürfen wir die Autos so lange nicht fahren, bis wir niederländische Kennzeichen haben?
Und noch eine andere Frage:
Wenn mein Sohn und ich auch in den NIederlanden gemeldet sind, genau ab dem Tag muss ich dann die Autos ummelden?
Kann es wegen dem Fahren auch sein, dass ich erst so einen 14 Tage Antrag stellen muss, damit ich die Autos fahren darf und dann nochmal für beide Autos die Freistellung der BPM???
Danke.
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- nach-holland
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06 Jan. 2014 12:15 #210
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Nein, das ist nicht notwendig.
Einfach das Auto mit deutschem Kennzeichen mitnehmen und dann zeitnah (innerhalb der nächsten Wochen) die Prozedur hinter sich bringen.
Falls man tatsächlich von der Polizei auf die deutschen Nummernschilder angesprochen wird (was selten vorkommt), erklärt man die Sache und damit ist es normalerweise erledigt. Im Normalfall bekommt man den Hinweis, dass man dies in den nächsten 2 Wochen erledigen sollte.
In der Realität fahren hier Autos mit ausländischem Kennzeichen monatelang durch die Gegend.
Gruß Simone
Einfach das Auto mit deutschem Kennzeichen mitnehmen und dann zeitnah (innerhalb der nächsten Wochen) die Prozedur hinter sich bringen.
Falls man tatsächlich von der Polizei auf die deutschen Nummernschilder angesprochen wird (was selten vorkommt), erklärt man die Sache und damit ist es normalerweise erledigt. Im Normalfall bekommt man den Hinweis, dass man dies in den nächsten 2 Wochen erledigen sollte.
In der Realität fahren hier Autos mit ausländischem Kennzeichen monatelang durch die Gegend.
Gruß Simone
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08 Jan. 2014 22:09 #211
von Watchers
Watchers antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Wenn ich das Anmeldeprocerede in Gang gebracht habe darf ich also trotzdem in der Zeit das Auto ohne Probleme noch fahren?
Das Anmelden dauert ja länger als in Deutschland.
Das Anmelden dauert ja länger als in Deutschland.
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- nach-holland
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09 Jan. 2014 09:44 #212
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Solange das Auto noch in Deutschland angemeldet und versichert ist, sehe ich keinen Hinderungsgrund.
(Eine Rechtsauskunft ist das aber nicht)
Gruß Simone
(Eine Rechtsauskunft ist das aber nicht)
Gruß Simone
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18 Feb. 2014 16:27 #219
von Watchers
Watchers antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo!
Wir sind jetzt in NL und waren gerade an einer der keuteringstationen, um einen Wagen schonmal umzumelden. leider fehlte uns noch etwas, sodass wir nochmal hin müssen.
Jetzt ist die Sache allerdings so! dass man die deutschen fahrzeugpapiere NICHT zurückbekommt. Man bekommt dann ebendie niederländischen Papiere, aber die deutschen Papiere, so die Auskunft der er Dame dort, müssen sie sogar einbehalten, das sei EU Recht.
Angeblich würden die niederländischen Behörden unseren Wagen per Email in Deutschland abmelden.
Das einzige was wir behalten dürfen sind wohl die Kennzeichen.
Kann das denn alles richtig sein? Wenn man beim Straßenverkehrsamt anruft heißt es immer, dass man die original Unterlagen aus Deutschland braucht.
Habe gerade die Befürchtung, dass wir eine menge Probleme bekommen werden, weil wir die Unterlagen partout nicht zurückbekommen werden.
Klär mich doch nochmal auf. Bitte! Irgendwie weiß ich jetzt gar nicht mehr was richtig und falsch ist.
Gruß watchers
Wir sind jetzt in NL und waren gerade an einer der keuteringstationen, um einen Wagen schonmal umzumelden. leider fehlte uns noch etwas, sodass wir nochmal hin müssen.
Jetzt ist die Sache allerdings so! dass man die deutschen fahrzeugpapiere NICHT zurückbekommt. Man bekommt dann ebendie niederländischen Papiere, aber die deutschen Papiere, so die Auskunft der er Dame dort, müssen sie sogar einbehalten, das sei EU Recht.
Angeblich würden die niederländischen Behörden unseren Wagen per Email in Deutschland abmelden.
Das einzige was wir behalten dürfen sind wohl die Kennzeichen.
Kann das denn alles richtig sein? Wenn man beim Straßenverkehrsamt anruft heißt es immer, dass man die original Unterlagen aus Deutschland braucht.
Habe gerade die Befürchtung, dass wir eine menge Probleme bekommen werden, weil wir die Unterlagen partout nicht zurückbekommen werden.
Klär mich doch nochmal auf. Bitte! Irgendwie weiß ich jetzt gar nicht mehr was richtig und falsch ist.
Gruß watchers
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- nach-holland
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18 Feb. 2014 16:52 #220
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Hallo,
die keuringsstation gehört zum RDW, so etwas wie das Straßenbverkehrsamt. Also das Ganze ist seriös und behördlich.
Wenn die Dame dort sagt, dass sie das selbst in Deutschland abmelden, kann man sich darauf meiner Meinung nach, durchaus verlassen. Also keine Sorge.
Die ganzen Gesetzen und Regeln innerhalb der EU ändern sich gerne mal. Aber die Dame muss das wissen, das ist ihr Job. Und irgendeine Bescheinigung, Rechnung usw. werdet ihr auf alle Fälle am Ende bekommen. Falls es tatsächlich Probleme auf dem Amt in Deutschland geben sollte, was ich aber nicht glaube, habt ihr auf alle Fälle etwas in der Hand.
Sei froh, dass die das direkt erledigen. Einen Behördengang weniger
Gruß Simone
die keuringsstation gehört zum RDW, so etwas wie das Straßenbverkehrsamt. Also das Ganze ist seriös und behördlich.
Wenn die Dame dort sagt, dass sie das selbst in Deutschland abmelden, kann man sich darauf meiner Meinung nach, durchaus verlassen. Also keine Sorge.
Die ganzen Gesetzen und Regeln innerhalb der EU ändern sich gerne mal. Aber die Dame muss das wissen, das ist ihr Job. Und irgendeine Bescheinigung, Rechnung usw. werdet ihr auf alle Fälle am Ende bekommen. Falls es tatsächlich Probleme auf dem Amt in Deutschland geben sollte, was ich aber nicht glaube, habt ihr auf alle Fälle etwas in der Hand.
Sei froh, dass die das direkt erledigen. Einen Behördengang weniger
Gruß Simone
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- Katrin90
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30 Mai 2016 20:27 - 30 Mai 2016 21:24 #689
von Katrin90
Katrin90 antwortete auf Aw: Wie Auto richtig an-bzw.ummelden
Guten Abend,
ich bin neu hier und werde im August nach den Niederlanden auswandern.
Ich beschäftige mich nun seit einiger Zeit mit den Dingen die ich noch erledigen muss aber mir kommen täglich tausend neue Fragen, statt dass irgendwas wirklich abgehakt ist.
Man sagt ja, das Auto soll mehr als 6 Monate im Besitz sein, allerdings ist mein Auto noch auf meinem Vater zugelassen, sein Name steht im Fahrzeugschein. Allerdings habe ich das Auto gekauft, d.h. ich stehe auch im Kaufvertrag. Werde ich nun Probleme bekommen mein Auto als "Umzugsgut" mitzunehmen und diese Freistellung zu bekommen?!
LG Katrin
EDIT:
Ich hatte hier auch gelesen, dass es nicht interessant ist wo ich arbeite etc, allein wo ich gewohnt habe und wie lange das Auto in meinem Besitz ist. Allerdings habe ich mir nun den Freistellungsantrag angeschaut, ich muss wohl einen Arbeitsplatz eintragen. Den habe ich aber noch nicht, kann ich dann einfach arbeitssuchend eintragen oder einfach nur dass ich dort Arbeiten werde? Ich soll ja sogar eine Kopie von meinem Arbeitsvertrag beifügen..
Und falls sie sich das aktuelle Formular einmal anschauen:
download.belastingdienst.nl/belastingdie...ing_bpm0502z5fol.pdf
Punkt 3? "Gegevens over uw verblijf in het buitenland". Deutschland war für mich ja kein Ausland und ich bin mir sicher dass sich das für die Herrschaften auch nicht auf Deutschland bezieht aber was wollen die dann gerne wissen? Macht ja keinen Sinn zu fragen ob ich in Deutschland Krankenversichert war und ein Konto hatte, das ist ja selbstverständlich..
Vielen lieben Dank im voraus!
ich bin neu hier und werde im August nach den Niederlanden auswandern.
Ich beschäftige mich nun seit einiger Zeit mit den Dingen die ich noch erledigen muss aber mir kommen täglich tausend neue Fragen, statt dass irgendwas wirklich abgehakt ist.
Man sagt ja, das Auto soll mehr als 6 Monate im Besitz sein, allerdings ist mein Auto noch auf meinem Vater zugelassen, sein Name steht im Fahrzeugschein. Allerdings habe ich das Auto gekauft, d.h. ich stehe auch im Kaufvertrag. Werde ich nun Probleme bekommen mein Auto als "Umzugsgut" mitzunehmen und diese Freistellung zu bekommen?!
LG Katrin
EDIT:
Ich hatte hier auch gelesen, dass es nicht interessant ist wo ich arbeite etc, allein wo ich gewohnt habe und wie lange das Auto in meinem Besitz ist. Allerdings habe ich mir nun den Freistellungsantrag angeschaut, ich muss wohl einen Arbeitsplatz eintragen. Den habe ich aber noch nicht, kann ich dann einfach arbeitssuchend eintragen oder einfach nur dass ich dort Arbeiten werde? Ich soll ja sogar eine Kopie von meinem Arbeitsvertrag beifügen..
Und falls sie sich das aktuelle Formular einmal anschauen:
download.belastingdienst.nl/belastingdie...ing_bpm0502z5fol.pdf
Punkt 3? "Gegevens over uw verblijf in het buitenland". Deutschland war für mich ja kein Ausland und ich bin mir sicher dass sich das für die Herrschaften auch nicht auf Deutschland bezieht aber was wollen die dann gerne wissen? Macht ja keinen Sinn zu fragen ob ich in Deutschland Krankenversichert war und ein Konto hatte, das ist ja selbstverständlich..
Vielen lieben Dank im voraus!
Letzte Änderung: 30 Mai 2016 21:24 von Katrin90. Begründung: weitere Fragen
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