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Kategorie Leben

Auto als Umzugsgut ohne Abmeldebescheinigung?

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9 Jahre 7 Monate her #364 von Daniel
Hallo,

ich beabsichtige berufsbedingt nächstes Jahr nach Holland auszuwandern. Allerdings werden wir unsere Wohnung in Deutschland noch eine Weile behalten, da meine Frau nicht so schnell aus Ihrem Arbeitsvertrag herauskommt. D.h. ich werde zunächst alleine nach Holland gehen, meine Frau bleibt noch eine Weile in Deutschland. D.h. wir werden zunächst beide in Deutschland gemeldet bleiben.

Da ich nun gerne mein Auto steuerfrei nach Holland einführen würde (als Umzugsgut), habe ich die Frage, ob ich dafür zwingend eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland benötige? Ich habe mir den Vordruck zur Deklaration des Autos als Umzugsgut angesehen. Dabei wird die Abmeldebescheinigung verlangt. Ich weiß nun nicht, wie genau es die niederländischen Behörden dabei nehmen, wenn man es ohne Abmeldebescheinigung versucht.

Im Prinzip ist es falsch wie ich es mache. Wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde, kann ich das Auto streng genommen nicht richtig einführen bzw. muss dafür Steuern bezahlen. Mit deutscher Nummer darf ich jedenfalls in den Niederlanden nicht herumfahren, wenn ich dort wohne. Wenn ich mich in Deutschland abmelde und trotzdem weiter in Deutschland eine Wohnung mit meiner Frau habe, ist dies auch ordnungswidrig.

Mich würden Erfahrungsberichte anderer User des Forums zum Einführen des Autos interessieren. Vielleicht gibt es ja eine geschickte Möglichkeit, an die ich noch nicht gedacht habe.

Daniel

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9 Jahre 7 Monate her #365 von nach-holland
Hallo Daniel,

leider kann ich Dir keinen Erfahrungsbericht liefern. Aber ich habe gerade dort angerufen und gefragt, wie so etwas gehandhabt wird.

Die Dame meinte, dass man beim Antrag ein Schreiben beifügen sollte, mit der Begründung warum man keine Abmeldebescheinigung beifügen kann. Wenn die Kriterien für eine Freistellung trotzdem gegeben sind, wäre das dann kein Problem. Eine Garantie gibt es aber leider nicht.

Die Bearbeitung des Antrags dauert übrigens max. 6 bis 8 Wochen. Wenn man in dieser Zeit sein Auto mit deutschem Kennzeichen in den Niederlanden problemlos nutzen möchte, muss man eine Kopie des Antrags dabei haben. Außerdem eine Kopie des Antrags, dass man KFZ-Steuer für ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in den Niederlanden zahlt.

Falls man das Auto in dieser Bearbeitungszeit nicht in NL nutzt, braucht man das selbstverständlich nicht.


Ich hoffe diese Infos helfen schon ein bisschen.

Viele Grüße
Simone von nach-holland.de

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9 Jahre 7 Monate her #366 von Daniel
Hallo Simone,

vielen Dank für Deine Antwort und die Nachfrage beim Zoll. Ich denke, ich werde das dann mal so versuchen wie von Dir vorgeschlagen. Vielleicht klappt es ja auch ohne die Bescheinigung.
Im schlimmsten Fall muss ich halt die BPM bezahlen, was für mein relativ altes Auto auch nicht mehr so viel sein dürfte.


Viele Grüße

Daniel

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9 Jahre 7 Monate her #367 von nach-holland
Hallo Daniel,

ich denke, wenn man Miet- bzw. Kaufvertrag der NL-Wohnung und einen NL-Arbeitsvertrag nachweisen kann, sollte die fehlende Abmeldebescheinigung kein Problem sein.

Und falls es tatsächlich nicht klappt, kann man sich immer noch überlegen, ob es nicht günstiger ist, das Auto zu verkaufen und sich in Holland ein anderes zuzulegen. Dann hat man das ganze Einfuhrproblem nicht.

Gruß Simone

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