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Kategorie Leben

Einfuhr KFZ

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11 Jahre 3 Wochen her - 11 Jahre 3 Wochen her #87 von european
Einfuhr KFZ wurde erstellt von european
Nachricht nach-holland: Ich habe ein neues Thema aufgemacht, so dass es besser auffindbar ist.

Hallo noch mal ;-)

wir hatten gestern eine Email geschrieben.

Noch eine andere Frage zum Thema KFZ.

Wir haben ein Fahrzeug ( deutscher Brief ) dass seit einiger
Zeit abgemeldet ist. Können wir dieses per Spedition nach
Holland einführen und dann beim RDW einen Termin zur Abnahme
machen um holländische Schilder zu bekommen oder geht das
nur wenn das Fahrzeug angemeldet ist?

Viele Grüße
Letzte Änderung: 11 Jahre 3 Wochen her von nach-holland.

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11 Jahre 3 Wochen her - 5 Jahre 3 Monate her #88 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Auswandern mit Kindern
Hallo,

das Auto per Spedition bringen lassen ist absolut kein Problem, schließlich machen die ganzen Autohändler es genauso. Um am Tag des Termins dann zum RDW fahren zu können, kann man das Auto dann für einen Tag anmelden. Dafür gibt es ein spezielles Kennzeichen. Näheres hier auf Englisch.

Wenn das Auto in den letzten 6 Monaten aber nicht von euch benutzt wurde, könnt ihr euch aber nicht von der BPM freistellen lassen.

LG Simone
Letzte Änderung: 5 Jahre 3 Monate her von nach-holland. Begründung: Update Link
Folgende Benutzer bedankten sich: european

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11 Jahre 3 Wochen her #91 von european
european antwortete auf Aw: Auswandern mit Kindern
Hallo Simone,

noch mehr Fragen zum Thema KFZ ;-)

1. Kann man irgendwo nachlesen wie hoch Einfuhrzoll etc ist?

2. Jetzt habe ich bei dir auf dem Blog bzw. im Forum mehrfach gelesen, dass ein Fahrzeug das man in Holland bewegt zwingend auch holländische Schilder braucht oder holländische KFZ Steuer bezahlen muss ( auch wenn es in einem anderen Land zugelassen ist ).

Für ein privates Fahrzeug macht das durchaus Sinn.

Wie ist es mit Firmenwagen?

Also eine Firma die nicht in Holland sitzt, die Ihrem Mitarbeiter allerdings einen Firmenwagen stellt mit dem er europaweit unterwegs ist. Das dürfte ja kein Problem sein oder doch? Jedenfalls kenn ich kein Land in Europa dass dann zur Einfuhr oder KFZ-Steuer zwingt wenn es sich um einen ausländischen Firmenwagen im (Firmen)-Einsatz handelt. Weißt du da mehr bzw. kann man hier bei einer Behörde direkt nachfragen?

Wünsche dir noch einen schönen Abend!

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11 Jahre 3 Wochen her - 5 Jahre 3 Monate her #94 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Auswandern mit Kindern
Hallo,

zu 1: Der Einfuhrzoll richtet sich seit kurzem nach dem CO2-Ausstoss des KFZ. Leider habe ich die Berechnungstabelle nur auf Niederländisch gefunden. Ich werde in den nächsten Tagen die Tabelle mal übersetzen.

zu 2:Bei Firmenwagen für Mitarbeitern kann man sich u.U. von der BPM freistellen lassen. Dafür muss man einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dafür gibt es auch Informationen und Anträge auf Englisch.

Schönen Abend noch
Simone
Letzte Änderung: 5 Jahre 3 Monate her von nach-holland.
Folgende Benutzer bedankten sich: european

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11 Jahre 2 Wochen her #96 von european
european antwortete auf Aw: Auswandern mit Kindern
Hallo Simone,

das bedeutet im Klartext:

Wenn ich für eine Firma arbeite die Ihren Sitz nicht
in Holland habe, muss ich holländische KFZ Steuer zahlen
obwohl ich mit dem Auto geschäftlich in ganz Europa untwerwegs bin und z.B nur am WE in Holland zuhause?

Das ist ungewöhnlich, ich werde da mal anrufen und schauen ob ich nicht Glück habe und unter eine der Sonder-Regelungen falle..

Viele Grüße

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11 Jahre 2 Wochen her - 11 Jahre 2 Wochen her #97 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Aw: Auswandern mit Kindern
Hallo european,

also ich habe es anders verstanden, nämlich dass man auch von der KFZ-Steuer (motorrijtuigenbelasting bzw. wegenbelasting) freigestellt wird. Aber auf der Seite des Finanzamtes steht das nicht explizit drin.

Auf der Seite der Rijksoverheid, also des Staates habe ich das hier gefunden:

Vrijstelling voor een auto met buitenlands kenteken

U kunt vrijstelling van motorrijtuigenbelasting krijgen voor een auto met buitenlands kenteken die u in Nederland gebruikt. Daarvoor moet u voldoen aan de volgende voorwaarden:

U bent in dienst van een in het buitenland gevestigde werkgever.
U woont in Nederland.
U rijdt in een auto met buitenlands kenteken, ter beschikking gesteld door uw werkgever.
U of uw inwonende familieleden maken gebruik van de auto.
U heeft een verklaring van uw werkgever dat u de auto mag gebruiken en dat de auto hoofdzakelijk is bestemd voor werkzaamheden buiten Nederland.


Das sind die gleichen Voraussetzungen, wie für die Freistellung von BPM, also die Steuer, die bei der Einfuhr anfällt.

Falls Du bei einem Anruf genauere Auskunft bekommst, bitte hier posten. Das ist sicher auch für andere (und mich) interessant.

Gruß Simone
Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Wochen her von nach-holland.

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