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Kategorie Leben
Mutterschutz / Elternzeit nach Umzug
- johan_33
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1 Jahr 2 Monate her #1673
von johan_33
Mutterschutz / Elternzeit nach Umzug wurde erstellt von johan_33
Hallo zusammen,
meine Frau und ich möchten nach Holland umziehen und haben beide einen Home-Office Vertrag mit deutschen Arbeitgebern, die uns innerhalb der EU flexibel beschäftigen können.
Nun könnte es sein, dass wir einige Monate nach dem geplanten Umzug bereits Nachwuchs bekommen.
Ich habe herausgefunden, dass es Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub gibt, bei dem der Tageslohn bis max. 228 EUR bezahlt wird.
Darüber hinaus gibt es den Elterngeldanspruch für 9 Wochen bei der UWV, mit 70 % des Tageslohns in Höhe von maximal 256 EUR
In Deutschland werden ja für die Berechung der Höhe des Elterngelds die vorausgegangenen 12 Monate herangezogen. Hat jemand Erfahrung, wie das bei Zuzug wenige Monate vor der geplanten Geburt funktioniert? Hat man Anspruch auf die Tagessätze basierend auf dem aktuellen Gehalt?
meine Frau und ich möchten nach Holland umziehen und haben beide einen Home-Office Vertrag mit deutschen Arbeitgebern, die uns innerhalb der EU flexibel beschäftigen können.
Nun könnte es sein, dass wir einige Monate nach dem geplanten Umzug bereits Nachwuchs bekommen.
Ich habe herausgefunden, dass es Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub gibt, bei dem der Tageslohn bis max. 228 EUR bezahlt wird.
Darüber hinaus gibt es den Elterngeldanspruch für 9 Wochen bei der UWV, mit 70 % des Tageslohns in Höhe von maximal 256 EUR
In Deutschland werden ja für die Berechung der Höhe des Elterngelds die vorausgegangenen 12 Monate herangezogen. Hat jemand Erfahrung, wie das bei Zuzug wenige Monate vor der geplanten Geburt funktioniert? Hat man Anspruch auf die Tagessätze basierend auf dem aktuellen Gehalt?
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- nach-holland
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1 Jahr 2 Monate her #1674
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Mutterschutz / Elternzeit nach Umzug
Hallo,
leider kann ich dir diese Frage nicht wirklich beantworten.
Ich bin mir bei euch nicht ganz sicher, welches Land überhaupt zuständig ist.
Denn mit einem deutschen Arbeitgeber wärt ihr theoretisch in Deutschland sozialversichert. aber da ihr im Home-Office und damit in den Niederlanden arbeitet, wäre dann die Sozialversicherungspflicht in den Niederlanden.
Auf alle Fälle läuft in den Niederlanden der Antrag für den Zwangerschapsverlof und den Ouderschapsverlof über den Arbeitgeber. Ersteren zahlt der Arbeitgeber, den Ouderschapsverlof muss er beim UWV anfragen. Zur Berechnung habe ich das gefunden:
LG Simone
leider kann ich dir diese Frage nicht wirklich beantworten.
Ich bin mir bei euch nicht ganz sicher, welches Land überhaupt zuständig ist.
Denn mit einem deutschen Arbeitgeber wärt ihr theoretisch in Deutschland sozialversichert. aber da ihr im Home-Office und damit in den Niederlanden arbeitet, wäre dann die Sozialversicherungspflicht in den Niederlanden.
Auf alle Fälle läuft in den Niederlanden der Antrag für den Zwangerschapsverlof und den Ouderschapsverlof über den Arbeitgeber. Ersteren zahlt der Arbeitgeber, den Ouderschapsverlof muss er beim UWV anfragen. Zur Berechnung habe ich das gefunden:
- We nemen de datum van 1 maand voor uw verlof. Als u per 4 weken betaald krijgt, dan nemen we de datum van 4 weken voor uw verlof.
- Vanaf die datum kijken we 1 jaar terug. We berekenen wat uw totale sv-loon in dat jaar was.
- Het sv-loon delen we door 261 dagen. Dit is het gemiddelde aantal werkdagen per jaar. Bent u korter dan een jaar in dienst? Dan delen we het sv-loon door het aantal werkdagen dat u betaald kreeg. De uitkomst hiervan is uw dagloon."
LG Simone
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- johan_33
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1 Jahr 2 Monate her #1675
von johan_33
johan_33 antwortete auf Mutterschutz / Elternzeit nach Umzug
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