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Kategorie Leben

Auto von DE nach NL darf ich noch mit meinem PKW fahren?Welche Variante ist bess

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19 Sep. 2024 19:04 - 19 Sep. 2024 19:05 #1792 von Ramona
Hallo,
Montag gehts los, Abmeldung in DE, Dienstag Anmeldung in NL.
Mir hat man gesagt, dass es 2 Varianten gibt sein Auto in die NL einzuführen. 
Abmeldung in Deutschland und mit Kurzzeitkennzeichen oder internationalem Kennzeichen in die NL, so kann man auch vorübergehend noch mit dem Auto weiterfahren ODER direkt zum RDW und die melden auch mein Auto in Deutschland für mich ab. 
Mir hat von dieser zweiten Variante aber jemand abgeraten. Leider weiß ich nicht mehr warum 🤦‍♀️
Mir ist wichtig, dass ich mein Auto noch weiter nutzen kann. Ich weiß nicht, wie ich sonst zur Arbeit komme. Vielleicht gibt es sowas wie eine Übergangszeit in der ich noch mit meinem Auto fahren darf. Weiß das jemand?? Was denkt ihr, was die beste Lösung ist?
Gruß
Letzte Änderung: 19 Sep. 2024 19:05 von Ramona.

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19 Sep. 2024 21:03 #1793 von Simone / Nach Holland
Hallo Ramona,
Spannend!
Mit einem Kurzzeit-Kennzeichen hat man bessere Chancen, dass man das Auto während des Ummeldens noch fahren kann.
"Normale" deutsche Kennzeichen werden einem auf alle Fälle dort abgenommen. Mit den NL-Tageskennzeichen kommt man nur noch nach Hause und darf dann nicht mehr fahren bis man die neuen NL-Papiere hat.
Deutsche Kurzzeit-Kennzeichen werden normalerweise nicht eingezogen, da man das Auto ja bereits selbst abgemeldet hat.
Leider habe ich aber auch schon gehört, dass die RDW-Mitarbeiter auch diese einziehen wollten.
In dem Fall muss man etwas stur bleiben und darauf pochen, dass sie irgendwo nachfragen. Nicht immer sitzen dort Mitarbeiter, die sich mit allem auskennen.

Gutes Gelingen!
LG Simone

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20 Sep. 2024 08:37 #1794 von Ramona
Hallo Simone,
danke für deine Antwort!
Weißt du denn, ob es nicht doch eine Übergangslösung gibt, um noch wenigstens eine kurze Zeit mit dem Auto fahren zu dürfen? Nur noch bis nach Hause, ist ziemlich wenig 🫤
LG

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20 Sep. 2024 11:06 #1795 von Simone / Nach Holland
Hallo Ramona,
die einzige Lösung, die ich kenne sind deutsche Kurzzeit-Kennzeichen.
Aber, wie gesagt, eine Garantie sind die wohl auch nicht. Aber eigentlich sind die genau für das gedacht.

Evtl. vorher bei "deinem" RDW anrufen und das im Vorfeld klären. www.rdw.nl/over-rdw/contact/keuringsstations
LG Simone

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20 Sep. 2024 15:21 - 30 Okt. 2024 16:13 #1796 von Ramona
Hallo Simone,
so, jetzt weiß ich etwas mehr und möchte dich das wissen lassen und für alle anderen hier zum nachlesen :-)
Ich kann direkt zum RDW und die starten dann auch die Abmeldung in Deutschland. Aber dann kann ich wirklich nur noch nach Hause fahren und darf den Wagen dann erst wieder in Betrieb nehmen, wenn die Anmeldung durch ist. Das kann wenige Tage, aber u. U. auch etliche Wochen dauern.
Die zweite und m. E. bessere Variante ist, dass ich mir Ausfuhrkennzeichen (keine Kurzzeitkennzeichen) besorge. Damit darf ich dann weiter mein Auto nutzen, bis die Anmeldung in den Niederlanden durch ist.
Generell darf man nach der Abmeldung in Deutschland noch weiterhin 3 Monate sein Auto mit den deutschen Kennzeichen fahren (hier muss ich nachträglich ergänzen, dass es dazu doch unterschiedliche Aussagen gibt; am besten beim RDW anfragen, wie lange diese Frist ist!) Da aber immer noch die deutsche Adresse im Fahrzeugschein eingetragen ist, sollte man die Abmeldebescheinigung aus Deutschland und die Anmeldebescheinigung aus den NL im Auto mitführen, zusätzlich auch den Nachweis über den Kauf des Fahrzeugs.
Meine KFZ Versicherung hat mir dazu geraten, das Auto selbst abzumelden, weil es im schlimmsten Falle dazu kommen kann, dass es sogar mehrere Monate dauert, bis die Behörden die Abmeldung in Deutschland durchhaben. So lange zahlt man nämlich dann noch weiter die Versicherungsbeiträge. Der Wagen ist noch weitere 185 Tage weiter versichert. Bis dahin sollte man dann auf jeden Fall sein Auto umgemeldet haben. Ob das bei jedem Versicherer so ist, oder ob es da Unterschiede gibt, kann ich nicht sagen. Da sollte man bei seiner jeweiligen Versicherung besser nachfragen und auch, ob man für die Ausfuhrkennzeichen noch einen Versicherungsnachtrag/Erweiterung benötigt.
VG, Ramona
Letzte Änderung: 30 Okt. 2024 16:13 von Ramona. Begründung: Ergänzung im Text
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20 Sep. 2024 15:28 #1797 von Simone / Nach Holland
Super! Dankeschön für die Rückmeldung Ramona.
LG Simone

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