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30% Regelung
- Verena
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8 Jahre 11 Monate her #499
von Verena
30% Regelung wurde erstellt von Verena
Hallo! Ich habe eine Frage zur 30% Regelung und vielleicht habt ihr einen Tipp fuer mich.
Grundsaetzlich erfuelle ich alle Kriterien, die fuer die 30% Regelung vorausgesetzt werden. Das einige Problem ist die 150km Regelung!!!
Mein vorheriger Wohnsitz ist nur ca. 90km von der hollaendischen Grenze entfernt. Aber kann das nun wirklich sein, das ich deswegen auf 30% steuerfreies Entgelt verzichten muss? Gibt es irgendeine Luecke oder eine Ausnahme? Ansonsten wuerde ich mir ueberlegen mich vielleich noch in einer anderen Stadt zu melden, die weiter weg ist? Oder welchen Nachweis muss ich erbringen?
Vielleicht hat ja jemand von Euch schon Erfahrungen mit dem Thema und kann mir weiterhelfen...
Vielen, lieben Dank fuer Eure Hilfe!
LG
Verena
Grundsaetzlich erfuelle ich alle Kriterien, die fuer die 30% Regelung vorausgesetzt werden. Das einige Problem ist die 150km Regelung!!!
Mein vorheriger Wohnsitz ist nur ca. 90km von der hollaendischen Grenze entfernt. Aber kann das nun wirklich sein, das ich deswegen auf 30% steuerfreies Entgelt verzichten muss? Gibt es irgendeine Luecke oder eine Ausnahme? Ansonsten wuerde ich mir ueberlegen mich vielleich noch in einer anderen Stadt zu melden, die weiter weg ist? Oder welchen Nachweis muss ich erbringen?
Vielleicht hat ja jemand von Euch schon Erfahrungen mit dem Thema und kann mir weiterhelfen...
Vielen, lieben Dank fuer Eure Hilfe!
LG
Verena
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- nach-holland
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- Moderator
8 Jahre 11 Monate her #500
von nach-holland
nach-holland antwortete auf 30% Regelung
Hallo Verena,
Erfahrungen damit habe ich leider keine.
Aber die Überlegung dich vorher noch einmal woanders anzumelden kannst du dir leider sparen. Denn Du musst in den letzten 24 Monaten weiter als 150 km entfernt gewohnt haben, bzw. 16 von den letzten 24 Monaten.
Ausnahmen gibt es m.W. nur, wenn Du im letzten Jahr promoviert hast.
Gruß Simone
Erfahrungen damit habe ich leider keine.
Aber die Überlegung dich vorher noch einmal woanders anzumelden kannst du dir leider sparen. Denn Du musst in den letzten 24 Monaten weiter als 150 km entfernt gewohnt haben, bzw. 16 von den letzten 24 Monaten.
Ausnahmen gibt es m.W. nur, wenn Du im letzten Jahr promoviert hast.
Gruß Simone
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